In Wolfsburg beträgt die Hundesteuer laut Satzung für den ersten Hund 96 Euro im Jahr, für den zweiten Hund 144 Euro und für jeden weiteren Hund 168 Euro. Für zwei Hunde zahlst du zusammen 240 Euro. Einen erhöhten Satz für gefährliche Hunde erhebt Wolfsburg nicht, jeder Hund wird gleich besteuert.
* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Blinden-, Assistenz-, Sanitäts- und Rettungshunde sowie Dienst-, Wach- und Herdengebrauchshunde sind auf Antrag von der Steuer befreit. Ein Hund aus einem Wolfsburger Tierheim zahlt im ersten Jahr nur den halben Satz. Eine einkommensabhängige Ermäßigung sieht die Satzung nicht vor. Der Antrag ist jährlich zu wiederholen.
→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen · Hundeversicherung nach Rasse
In Wolfsburg reicht die Entlastung vom halben Satz für einen Hund aus dem Wolfsburger Tierheim bis zur Befreiung für Assistenz-, Rettungs- und Diensthunde.
Übernimmst du einen Hund aus dem Wolfsburger Tierheim, zahlst du im ersten Jahr nur den halben Satz.
Hunde, die blinden, tauben oder hilflosen Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen, sind auf Antrag steuerfrei.
Diensthunde öffentlicher Stellen, geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde sowie Herdengebrauchshunde von Schäfern sind von der Steuer befreit.
In Wolfsburg musst du deinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung schriftlich anmelden. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.
Du musst deinen Hund 14 Tage nach Anschaffung nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Wolfsburg anmelden.
Zuständig ist der Geschäftsbereich Finanzen, Steuerwesen der Stadt Wolfsburg. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal der Stadt anmelden oder ihn schriftlich melden.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid. Die Hundesteuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Zur Anmeldung: Geschäftsbereich Finanzen, Steuerwesen der Stadt Wolfsburg Wolfsburg · Quelle: Hundesteuersatzung Wolfsburg

In Wolfsburg gibt es keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde, jeder Hund wird gleich besteuert. Niedersachsen führt auch keine Rasseliste: Ob ein Hund als gefährlich gilt, stellt die zuständige Behörde im Einzelfall nach dem Niedersächsischen Hundegesetz fest.
Anders als viele Städte erhebt Wolfsburg keinen Kampfhundzuschlag. Das Niedersächsische Hundegesetz kennt keine Liste gefährlicher Rassen; entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Stuft die Behörde einen Hund nach einem Vorfall als gefährlich ein, gelten strenge Halteauflagen wie Wesenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht, steuerlich ändert sich in Wolfsburg dadurch aber nichts.
Quelle: Hundesteuersatzung Wolfsburg
Neben der Pflicht-Haftpflicht in Niedersachsen bleibt ein Kostenrisiko: die Tierarztrechnung. Bei Operationen oder chronischen Erkrankungen kann eine Hundekrankenversicherung einspringen.
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Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Wolfsburg beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 96 Euro im Jahr, für den zweiten Hund 144 Euro und für jeden weiteren Hund 168 Euro. Für zwei Hunde sind das 240 Euro. Einen Zuschlag für gefährliche Hunde gibt es nicht.
Zuständig ist der Geschäftsbereich Finanzen, Steuerwesen der Stadt Wolfsburg. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal anmelden oder ihn schriftlich melden, innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung.
Nein. Wolfsburg erhebt keinen Kampfhundzuschlag; jeder Hund wird gleich besteuert. Niedersachsen führt keine Rasseliste, sondern stellt die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall fest. Ordnungsrechtlich gelten dann Auflagen wie Wesenstest sowie Leinen- und Maulkorbpflicht.
Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt kann die Steuer rückwirkend nachfordern und ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängen.
Auf Antrag sind unter anderem Blinden-, Assistenz-, Rettungs-, Dienst-, Wach- und Herdengebrauchshunde von der Steuer befreit. Ein Hund aus dem Wolfsburger Tierheim zahlt im ersten Jahr nur den halben Satz. Eine soziale Ermäßigung gibt es nicht.
Ja. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde ab sechs Monaten gesetzlich vorgeschrieben, mit einer Mindestsumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden. Ohne Versicherung haftest du persönlich und unbegrenzt.
Ein Hund aus dem Wolfsburger Tierheim zahlt im ersten Jahr nur den halben Satz. Assistenz-, Rettungs-, Dienst- und Herdengebrauchshunde sind auf Antrag befreit. Eine einkommensabhängige Ermäßigung gibt es nicht.
Nicht ganz: Ein aus dem Wolfsburger Tierheim übernommener Hund zahlt im ersten Jahr den halben Steuersatz. Danach gilt der normale Satz.
Nein. Eine einkommensabhängige Ermäßigung sieht die Wolfsburger Hundesteuersatzung nicht vor. Vergünstigt sind bestimmte Dienst- und Gebrauchshunde sowie Hunde aus dem örtlichen Tierheim.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.