In Stuttgart beträgt die Hundesteuer 144 Euro jährlich für den ersten Hund, für jeden weiteren Hund 288 Euro. Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde gilt ein Steuersatz von 816 Euro jährlich. Die Anmeldung kann online über das Servicekonto Baden-Württemberg erfolgen.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Blindenhunde, Assistenzhunde und Rettungshunde sind befreit. Auf Antrag können auch Ermäßigungen gewährt werden.
→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen · Hundeversicherung nach Rasse
In Stuttgart senkst du die Hundesteuer vor allem über die Übernahme aus dem Tierheim und über soziale Ermäßigungen. Welche davon dir zusteht, hängt von deiner Situation ab.
Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen, nachgewiesen über die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, sowie geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung sind auf Antrag von der Steuer befreit.
Für einen Hund, den du ab 2020 unmittelbar aus dem Tierheim Stuttgart oder einer gemeinnützigen Stuttgarter Tierschutzeinrichtung aufgenommen hast, halbiert sich die Steuer. Das gilt für den erstmalig aufgenommenen Hund und ist nicht übertragbar.
Wer Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherung für Arbeitssuchende bezieht, kann auf Antrag eine Ermäßigung erhalten.
In Stuttgart musst du deinen Hund innerhalb von zwei Wochen anmelden. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld nach der Stuttgarter Hundesteuersatzung.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Stuttgart anmelden.
Zuständig ist die Stadtkämmerei Stuttgart. Die Anmeldung läuft online über das Stuttgarter Serviceportal oder persönlich im Bürgeramt.
Du erhältst Steuerbescheid und Hundemarke per Post. Die Marke gilt als Nachweis der korrekten Anmeldung in Stuttgart.
Zur Anmeldung: Stadtkämmerei Stuttgart Stuttgart · Quelle: Hundesteuersatzung Stuttgart

In Baden-Württemberg werden Hunde bestimmter Rassen gemäß der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde als potenziell gefährlich eingestuft. In Stuttgart gilt für diese Hunde ein erhöhter Steuersatz von 816 Euro.
In Baden-Württemberg gilt die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde. Wer einen Hund aus der Rasseliste hält, zahlt einen erhöhten Steuersatz und braucht eine besondere Genehmigung.
Quelle: Hundesteuersatzung Stuttgart
Stuttgart liegt im Großraum mit guter Tierarztdichte. Trotzdem: wer im Ernstfall eine Tierklinik aufsuchen muss, zahlt nach der GOT 2022 deutlich mehr als früher. Wer vorgesorgt hat, hat weniger Sorgen.
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Im Stuttgarter Schlossgarten ist zwischen Wiesen, Bänken und Feierabendpublikum ständig Bewegung. Ein Hund, der dabei ständig in eine andere Richtung will, macht aus der Runde ein Tauziehen. Du lernst, wie er entspannt neben dir geht, auch wenn ringsum viel passiert.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Stuttgart beträgt die Hundesteuer 144 Euro jährlich für den ersten Hund und 288 Euro für jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde gilt ein erhöhter Steuersatz von 816 Euro jährlich.
Zuständig für die Hundeanmeldung in Stuttgart ist die Stadtkämmerei Stuttgart. Die Anmeldung ist online möglich. Die Frist beträgt 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug.
Wer seinen Hund in Stuttgart nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen. In der Regel bleibt es bei der Nachzahlung und einem überschaubaren Betrag.
In Baden-Württemberg gilt die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde. In Stuttgart lösen 12 Rassen den erhöhten Satz aus: American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu samt Kreuzungen. Zusätzlich kann ein Hund im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde als gefährlich eingestuft werden.
Ja. Blindenhunde, Assistenzhunde und Rettungshunde sind in Stuttgart vollständig von der Hundesteuer befreit.
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflicht für gefährliche Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.