In Saarbrücken zahlst du für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für jeden weiteren Hund 168 Euro. Bei zwei Hunden summiert sich die Steuer damit auf 288 Euro, bei drei Hunden auf 456 Euro. Einen erhöhten Satz für gefährliche Hunde kennt die Satzung nicht, auch ein gelisteter Hund zahlt den normalen Satz. Steuerpflichtig wird ein Hund, sobald er älter als drei Monate ist. Die Steuer ist je zur Hälfte am 1. März und am 1. September fällig. Nach der Anmeldung erhältst du eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar tragen muss.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Auf Antrag befreit die Stadt unter anderem Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilflosen Personen dienen, wobei ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H nötig ist. Ebenfalls befreit sind Gebrauchshunde von Jagdaufsehern und Feldschutzbeauftragten, Herdengebrauchshunde und Hunde an Bord von Binnenschiffen. Halter, die laufende Hilfe nach SGB XII oder SGB II beziehen, werden auf Antrag von der Steuer befreit. Ein Hund aus einer anerkannten Tierschutzeinrichtung bleibt ein Jahr lang steuerfrei, allerdings nur als erster Hund und nur einmal für denselben Hund. Auf die Hälfte ermäßigt wird die Steuer für Wachhunde abgelegener Gebäude sowie für geprüfte Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde. Züchter können die Zwingersteuer beantragen. Alle Anträge musst du innerhalb eines Monats nach dem Steuerbescheid stellen und jährlich wiederholen.
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Saarbrücken kennt keine Kampfhundsteuer und befreit Sozialleistungs-Empfänger sogar komplett. Dazu kommen Befreiungen für Blinden-, Jagd- und Herdenhunde und ein Tierheim-Hund, der ein Jahr steuerfrei bleibt.
Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilflosen Menschen mit dem Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen, sind auf Antrag von der Steuer befreit.
Beziehst du laufende Hilfe nach dem SGB XII oder SGB II, bist du für deinen Hund voll von der Steuer befreit, nicht nur ermäßigt.
Ein Hund aus einer anerkannten gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung bleibt ein Jahr steuerfrei, als erster Hund und einmalig für denselben Hund.
Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher mit Brauchbarkeitsprüfung, Hunde von Feld- und Forstschutzbeauftragten und Herdengebrauchshunde sind ebenfalls befreit.
Saarbrücken verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder nachdem er drei Monate alt geworden ist. Ziehst du zu, meldest du deinen Hund in den ersten zwei Wochen des Folgemonats an. Wer die Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug in den ersten 2 Wochen des Folgemonats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Saarbrücken anmelden.
Zuständig ist das Stadtsteueramt in der Kohlwaagstraße 4. Einen Online-Dienst gibt es nicht: Du füllst das An- und Abmeldeformular der Stadt aus und schickst es unterschrieben mit einer Ausweiskopie per Post. Eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig. Gefährliche Hunde meldest du zusätzlich bei der Ortspolizeibehörde.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid per Post und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb der Wohnung und des umfriedeten Grundstücks sichtbar tragen.
Zur Anmeldung: Stadtsteueramt Saarbrücken · Quelle: Hundesteuersatzung Saarbrücken

Das Saarland führt eine Rasseliste, doch Saarbrücken erhebt dafür keinen erhöhten Steuersatz. Die Hundesteuersatzung kennt den Begriff des gefährlichen Hundes überhaupt nicht, ein gelisteter Hund zahlt als erster Hund 120 Euro wie jeder andere auch. Wichtig ist die Rasseliste vor allem ordnungsrechtlich: Für die Haltung brauchst du eine behördliche Erlaubnis und eine Haftpflichtversicherung.
Die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland listet nur drei Rassen. Für sie gilt eine widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung: Besteht der Hund einen Wesenstest, entfällt die Erlaubnispflicht und er gilt nicht mehr als gefährlicher Hund. Unabhängig von der Rasse kann die Behörde jeden Hund im Einzelfall als gefährlich einstufen, etwa nach einem Beißvorfall. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, dazu Sachkundenachweis, Führungszeugnis, ausbruchssichere Unterbringung und eine Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung. Außerhalb des Grundstücks gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Mischlinge dieser drei Rassen fallen nicht unter die saarländische Regelung. Für die Hundesteuer spielt das in Saarbrücken keine Rolle.
Quelle: Hundesteuersatzung Saarbrücken
Im Saarland ist eine Hundehaftpflicht nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben, doch für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt. Auch beim Tierarzt können Unfall oder Krankheit schnell teuer werden. Ein passender Schutz kann solche Kosten abfangen, damit im Ernstfall die Versorgung deines Hundes zählt und nicht der Preis.
Jetzt Schutz für deinen Hund prüfen * AnzeigeNach der Anmeldung ist dein Hund offiziell dabei. Jetzt fehlt noch die passende Ausrüstung für eure Runden durch den Stadtwald und entlang der Saar.

Der Saarbrücker Stadtwald reicht bis dicht an die Innenstadt und gehört zu den größten Stadtwäldern Deutschlands. Mit einer langen Schleppleine übst du den Rückruf in Ruhe, bevor dein Hund im ausgewiesenen Freilauf zeigt, was er gelernt hat.
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Im Herbst wird es unter den Bäumen früh dunkel. Ein aufladbares LED-Halsband zeigt dir, wo dein Hund gerade stöbert, und macht ihn für andere sichtbar.
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Wenn Dauerregen die Runde an der Saar kurz hält, holt ein Schnüffelspielzeug den Kopf deines Hundes auf Trab. Er muss sich die Leckerli erarbeiten, das lastet ihn aus und macht ihn danach ruhig.
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Auf der Saarpromenade laufen Jogger, Radfahrer und Hunde nebeneinander. Wer zieht, kommt dort keine zehn Meter entspannt voran. Du lernst, wie dein Hund an lockerer Leine bleibt.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Saarbrücken zahlst du für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für jeden weiteren Hund 168 Euro. Bei zwei Hunden sind das zusammen 288 Euro, bei drei Hunden 456 Euro.
Zuständig ist das Stadtsteueramt in der Kohlwaagstraße 4. Einen Online-Dienst gibt es nicht: Du schickst das ausgefüllte und unterschriebene Formular der Stadt zusammen mit einer Ausweiskopie per Post. Die Frist beträgt zwei Wochen.
Saarbrücken erhebt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde. Die Hundesteuersatzung kennt die Kategorie nicht, ein gelisteter Hund zahlt als erster Hund 120 Euro wie jeder andere Hund auch.
Ja. Befreit werden auf Antrag unter anderem Assistenzhunde für blinde, taube oder hilflose Personen sowie Halter, die laufende Hilfe nach SGB XII oder SGB II beziehen. Ein Hund aus einer anerkannten Tierschutzeinrichtung bleibt ein Jahr lang steuerfrei, nur als erster Hund und nur einmal. Auf die Hälfte ermäßigt wird die Steuer für Wachhunde abgelegener Gebäude und für geprüfte Rettungshunde.
Wer seinen Hund nicht innerhalb von zwei Wochen anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.
Im Saarland ist eine Hundehaftpflicht nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben, dort ist sie Voraussetzung für die Halteerlaubnis. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber sinnvoll, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.