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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Regensburg 2026: Sätze, Kampfhunde und Ausnahmen

80 € /Jahr für den ersten Hund

In Regensburg beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 80 Euro im Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund 120 Euro. Wer zwei Hunde hält, zahlt also 200 Euro. Für Kampfhunde nach der bayerischen Kampfhundeverordnung setzt die Satzung einen erhöhten Satz an: 480 Euro für den ersten und 640 Euro für jeden weiteren Kampfhund. Die Anmeldung läuft über den Online-Service der Stadt.

* Anzeige | | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Regensburg
Aktuelle Steuersätze

Was du in Regensburg zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
80 €
pro Jahr
Jeder weitere
120 €
pro Jahr
Kampfhund
480 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Steuerfrei sind unter anderem Blindenführ- und Hilflosenhunde, Herdenschutzhunde, geprüfte Rettungshunde sowie Hunde gemeinnütziger Hilfsorganisationen. Ein Hund, den du unmittelbar aus einem anerkannten Tierasyl im Stadtgebiet übernimmst, bleibt zwei Jahre steuerfrei. Um die Hälfte ermäßigt sind Hunde in Einöden und Weilern sowie brauchbare Jagdhunde. Für Kampfhunde sind Befreiung und Ermäßigung ausgeschlossen.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 5. August 2010 (in Kraft seit 1. Januar 2011). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Regensburg. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Regensburg, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Regensburg: Befreiungen und Ermäßigungen

In Regensburg sparst du vor allem, wenn du deinen Hund aus dem Tierheim holst. Daneben gibt es volle Befreiungen für bestimmte Aufgaben und Halbierungen für Jagdhunde.

volle Befreiung

Hund aus dem Tierheim Regensburg

Übernimmst du einen Hund unmittelbar aus einem anerkannten Tierasyl im Stadtgebiet, bleibt er zwei Jahre lang steuerfrei. Du brauchst dafür eine Bestätigung der abgebenden Einrichtung.

gilt automatisch

Hunde für Blinde, Rettung und Hilfsdienste

Hunde, die für blinde, taube oder hilflose Menschen unentbehrlich sind, Herdenschutzhunde, geprüfte Rettungshunde und Hunde von Hilfsorganisationen wie DRK oder THW sind kraft Satzung steuerfrei, ohne gesonderten Antrag.

halber Satz

Jagd- und Einödehunde

Brauchbare Jagdhunde mit bestandener Prüfung sowie Hunde in abgelegenen Einöden und Weilern zahlen nur den halben Satz.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Regensburg an

In Regensburg musst du deinen Hund unverzüglich anmelden, sobald er älter als vier Monate ist oder du mit ihm in die Stadt ziehst. Wer das versäumt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und muss die Steuer rückwirkend nachzahlen.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund Unverzüglich nach Aufnahme des Hundes nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Regensburg anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stadtkämmerei Regensburg, Abteilung Grundbesitzabgaben und Aufwandsteuern. Am schnellsten geht die Anmeldung über den Online-Service der Stadt, alternativ per Formular oder persönlich.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du den Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb der Wohnung und des Grundstücks sichtbar tragen.

Hund und Halter in Regensburg
Kampfhunde in Bayern

Kampfhunde in Regensburg: erhöhter Satz und zwei Kategorien

Für Kampfhunde setzt Regensburg einen erhöhten Steuersatz an: 480 Euro für den ersten und 640 Euro für jeden weiteren Kampfhund im Jahr, statt der normalen 80 beziehungsweise 120 Euro.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Regensburg

Bayern teilt gefährliche Hunde in zwei Kategorien. Kategorie 1 gilt stets als Kampfhund. Bei Kategorie 2 lässt sich die Einstufung durch ein Sachverständigengutachten (Negativzeugnis) widerlegen; gelingt das, gilt der normale Steuersatz.

  • Pit-Bull-Terrier
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu (Kategorie 1
  • stets Kampfhund) sowie Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquín und Rottweiler (Kategorie 2
  • per Negativzeugnis widerlegbar)
  • jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen

Quelle: Hundesteuersatzung Regensburg

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Stadtkämmerei Regensburg, Abteilung Grundbesitzabgaben und Aufwandsteuern in Regensburg.

Die Steuer ist erledigt, das Risiko nicht

Mit der Hundesteuer ist die Pflicht erledigt, dein finanzielles Risiko aber nicht. Ein Unfall oder ein Schaden durch deinen Hund kann schnell teuer werden. Eine passende Absicherung kann solche Kosten abfangen, damit dich der Ernstfall nicht unvorbereitet trifft.

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Nach der Anmeldung

Damit Regensburgs Runden an der Donau leichter werden

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Häufige Fragen

Hundesteuer Regensburg, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Regensburg beträgt die Hundesteuer 80 Euro im Jahr für den ersten Hund und 120 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund. Für Kampfhunde nach der bayerischen Kampfhundeverordnung setzt die Satzung 480 Euro für den ersten und 640 Euro für jeden weiteren Kampfhund an.

Zuständig ist die Stadtkämmerei Regensburg, Abteilung Grundbesitzabgaben und Aufwandsteuern. Am einfachsten meldest du deinen Hund über den Online-Service der Stadt an, alternativ per Formular oder persönlich. Anzumelden ist unverzüglich, sobald der Hund älter als vier Monate ist oder du zuziehst.

Bayern stuft gefährliche Hunde in zwei Kategorien ein. Kategorie 1 gilt stets als Kampfhund: Pit Bull Terrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Bei Kategorie 2, darunter Rottweiler, Bullmastiff oder Cane Corso, lässt sich die Einstufung durch ein Negativzeugnis widerlegen.

Wer seinen Hund in Regensburg nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

Ja. Steuerfrei sind unter anderem Blindenführ- und Hilflosenhunde, Herdenschutzhunde, geprüfte Rettungshunde und Hunde gemeinnütziger Hilfsorganisationen. Hunde aus einem anerkannten Tierasyl der Stadt bleiben zwei Jahre steuerfrei, Jagdhunde und Hunde in Einöden zahlen den halben Satz. Für Kampfhunde gibt es keine Vergünstigung.

In Bayern gibt es keine generelle Hundehaftpflichtpflicht für normale Hunde. Die Haltung eines Kampfhundes ist dagegen erlaubnispflichtig, und die Erlaubnis wird in der Regel vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig gemacht. Da du für Schäden deines Hundes nach Paragraf 833 BGB unbegrenzt haftest, ist eine Hundehaftpflicht für alle Halter dringend zu empfehlen.

Am meisten sparst du, wenn du deinen Hund aus einem anerkannten Tierasyl im Stadtgebiet übernimmst, denn dann bleibt er zwei Jahre steuerfrei. Daneben sind Hunde für bestimmte Aufgaben ganz befreit, und Jagd- sowie Einödehunde zahlen den halben Satz.

Ein Hund, den du unmittelbar aus einem als steuerbegünstigt anerkannten Tierasyl im Stadtgebiet übernimmst, ist für die ersten beiden steuerpflichtigen Jahre von der Hundesteuer befreit. Du brauchst dafür eine Bestätigung der abgebenden Einrichtung.

Nein. Die Regensburger Hundesteuersatzung sieht keine einkommensabhängige Ermäßigung vor. Halbiert wird die Steuer nur für Jagdhunde und für Hunde in abgelegenen Einöden und Weilern.