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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Potsdam 2026: was der zweite Hund zusätzlich kostet

108 € /Jahr für den ersten Hund

In Potsdam zahlst du für den ersten Hund 108 Euro im Jahr. Für den zweiten Hund kommen 144 Euro dazu, für jeden weiteren 192 Euro. Zwei Hunde kosten dich also zusammen 252 Euro. Gefährliche Hunde werden mit 648 Euro besteuert. Die Anmeldung läuft über den Bereich Steuern der Landeshauptstadt und muss innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung erfolgen.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Potsdam
Aktuelle Steuersätze

Was du in Potsdam zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1. Hund
108 €
pro Jahr
2. Hund
144 €
pro Jahr
Ab 3. Hund
192 €
pro Jahr
Kampfhund
648 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blinden- und Assistenzhunde, Rettungshunde im Katastrophenschutz sowie Herdenschutzhunde können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Ermäßigte Sätze sieht die Satzung für Jagdgebrauchshunde, für Wachhunde einzeln gelegener Gebäude und für Empfänger von Sozialleistungen vor. Hunde aus der von der Stadt beauftragten Tierpension werden zwei Jahre lang zum halben Satz besteuert. Für gefährliche Hunde sind diese Vergünstigungen ausgeschlossen.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam (Lesefassung inkl. 3. Änderungssatzung vom 07.10.2020, gültig seit 01.12.2020). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Potsdam. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Potsdam, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Potsdam: Befreiungen und Ermäßigungen

In Potsdam sind Blinden-, Assistenz- und Herdenschutzhunde befreit. Ein Hund aus der städtischen Tierpension wird zwei Jahre zum halben Satz besteuert, bei Sozialleistungen sinkt der Satz auf ein Viertel. Für gefährliche Hunde gilt beides nicht.

auf Antrag

Blinden-, Assistenz- und Herdenschutzhunde

Blindenhunde, Hunde für hilflose Menschen mit dem Merkzeichen B, aG oder H, Rettungshunde des Katastrophenschutzes und Herdenschutzhunde sind auf Antrag befreit.

halber Satz

Hund aus der städtischen Tierpension

Für einen Hund aus der von der Stadt beauftragten Tierpension, etwa ein früheres Fundtier, wird die Steuer zwei Jahre lang halbiert.

ermäßigter Satz

Sozialleistungen

Beziehst du Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, ermäßigt sich die Steuer für den ersten Hund auf ein Viertel.

halber Satz

Jagd- und Wachhunde

Jagdgebrauchshunde und Wachhunde einzeln gelegener Gebäude zahlen den halben Satz.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Potsdam an

Potsdam verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung des Hundes. Wer aus einer anderen Gemeinde zuzieht, meldet den Hund in den ersten zwei Wochen des Folgemonats an. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Anschaffung; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Potsdam anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Steuern. Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular für die Hundesteuer schriftlich, online über das Serviceportal oder persönlich.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung setzt der Bereich Steuern die Steuer per Bescheid fest und gibt eine Hundesteuermarke aus. Die Marke muss außerhalb der Wohnung sichtbar getragen werden. Seit dem 1. Juli 2024 ist der Hund zusätzlich bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Hund und Halter in Potsdam
Gefährliche Hunde in Potsdam

Was du in Potsdam über Listen-/Kampfhunde wissen musst

Für als gefährlich eingestufte Hunde erhebt Potsdam einen erhöhten Steuersatz von 648 Euro im Jahr. Maßgeblich ist die städtische Hundesteuersatzung, die dafür sowohl Verhaltensmerkmale als auch eine eigene Rasseliste heranzieht.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Potsdam

Die Rasseliste steht in der Potsdamer Steuersatzung, nicht im Landesrecht: Brandenburg hat die rassebezogene Einstufung im Ordnungsrecht zum 1. Juli 2024 abgeschafft und stuft Hunde seither nur noch im Einzelfall nach ihrem Verhalten als gefährlich ein. Wer für seinen Hund ein amtliches Negativzeugnis vorlegt, zahlt den normalen Steuersatz.

  • Alano
  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquín
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Quelle: Hundesteuersatzung Potsdam

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Steuern in Potsdam.

Hund angemeldet in Potsdam, und jetzt?

Ob am Havelufer oder im Park Sanssouci: Ein Hund kann schnell einmal einen Schaden verursachen. In Brandenburg ist die Haftpflicht nur für gefährliche Hunde Pflicht, doch ohne Versicherung haftest du bei einem Schaden persönlich und unbegrenzt. Viele Halter sichern ihren Hund danach für den Ernstfall ab.

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Nach der Anmeldung

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Nach der Anmeldung ist dein Hund offiziell Potsdamer. Jetzt braucht er das Richtige für Spaziergänge an der Havel und durch die Schlossparks.

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Häufige Fragen

Hundesteuer Potsdam, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Potsdam beträgt die Hundesteuer 108 Euro im Jahr für den ersten Hund. Für den zweiten Hund kommen 144 Euro hinzu, für jeden weiteren 192 Euro. Zwei Hunde kosten damit zusammen 252 Euro. Für gefährliche Hunde gilt ein erhöhter Satz von 648 Euro pro Jahr.

Zuständig ist die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Steuern. Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular für die Hundesteuer schriftlich, online über das Serviceportal oder persönlich. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Anschaffung; bei Zuzug meldest du den Hund in den ersten zwei Wochen des Folgemonats an.

Ja. Für als gefährlich eingestufte Hunde erhebt Potsdam 648 Euro pro Jahr. Grundlage ist die städtische Hundesteuersatzung mit einer eigenen Rasseliste. Das Land Brandenburg hat die rassebezogene Einstufung im Ordnungsrecht zum 1. Juli 2024 abgeschafft und stuft Hunde seither nur noch im Einzelfall ein. Mit einem amtlichen Negativzeugnis gilt der normale Steuersatz.

Wer seinen Hund in Potsdam nicht fristgerecht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Steuer kann rückwirkend nachgefordert werden und es droht ein Bußgeld. Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.

Ja. Blinden- und Assistenzhunde, Rettungshunde im Katastrophenschutz sowie Herdenschutzhunde können auf Antrag befreit werden. Für Jagdgebrauchshunde, Wachhunde einzeln gelegener Gebäude und Empfänger von Sozialleistungen gibt es ermäßigte Sätze. Hunde aus der von der Stadt beauftragten Tierpension werden zwei Jahre lang zum halben Satz besteuert. Für gefährliche Hunde sind diese Vergünstigungen ausgeschlossen.

Brandenburg schreibt keine generelle Haftpflichtversicherung für normale Hunde vor. Nur für als gefährlich eingestufte Hunde ist im Rahmen der Halteerlaubnis ein Versicherungsnachweis nötig. Bei einem Schadensfall haftest du ohne Versicherung persönlich und unbegrenzt.