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Hundesteuer im Überblick

Wie viel Hundesteuer Pforzheim verlangt und was für Listenhunde gilt

120 € /Jahr für den ersten Hund

In Pforzheim beträgt die Hundesteuer laut Satzung für den ersten Hund 120 Euro im Jahr und für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro. Für zwei Hunde zahlst du zusammen 360 Euro. Für einen gefährlichen Hund gelten 600 Euro. Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke, die er außerhalb des Grundstücks am Halsband trägt.

* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Pforzheim
Aktuelle Steuersätze

Was du in Pforzheim zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
120 €
pro Jahr
Jeder weitere
240 €
pro Jahr
Kampfhund
600 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilfsbedürftigen Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen, sowie geprüfte Rettungshunde sind auf Antrag von der Steuer befreit. Weitere Vergünstigungen wie eine Tierheim- oder Sozialermäßigung sieht die Pforzheimer Satzung nicht vor. Für gefährliche Hunde gelten keine Befreiungen.

Angaben basieren auf der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pforzheim (9.1) vom 14.11.2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2016 (in Kraft ab 01.01.2017). Stand: August 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Pforzheim. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Pforzheim, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Pforzheim: Befreiungen und Ermäßigungen

In Pforzheim beschränkt sich die Entlastung auf die Befreiung für Assistenz- und geprüfte Rettungshunde, weitere Vergünstigungen kennt die Satzung nicht.

volle Befreiung

Assistenz- und Behindertenhunde

Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilfsbedürftigen Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen, sind auf Antrag von der Hundesteuer befreit.

volle Befreiung

Rettungshunde

Hunde, die die Rettungshundeprüfung bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen, sind steuerfrei.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Pforzheim an

In Pforzheim musst du deinen Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung anmelden. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 1 Monat nach Beginn der Haltung nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Pforzheim anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stadtkämmerei Pforzheim (Kasse und Steuern). Du kannst deinen Hund online über den Serviceportal-Antrag (service-bw) der Stadt anmelden oder das Formular schriftlich einreichen.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Diese bleibt Eigentum der Stadt; dein Hund trägt sie außerhalb des Grundstücks sichtbar am Halsband.

Hund und Halter in Pforzheim
Kampfhunde in Baden-Württemberg

Warum ein gefährlicher Hund in Pforzheim mehr kostet

In Pforzheim kostet ein gefährlicher Hund 600 Euro Steuer im Jahr, das Fünffache der 120 Euro für einen normalen Ersthund. Die Satzung führt zwölf Rassen ausdrücklich auf, bei denen von einer erhöhten Gefahr auszugehen ist. Zusätzlich verlangt Baden-Württemberg für solche Hunde eine Halteerlaubnis und einen Haftpflichtnachweis.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Pforzheim

In Pforzheim gelten Hunde als gefährlich, wenn von einer erhöhten Gefahr für Menschen oder Tiere auszugehen ist. Die Satzung nennt dazu zwölf Rassen, darunter Pit Bull Terrier, Bullmastiff und Mastiff. Ihre Haltung ist nach dem baden-württembergischen Polizeirecht erlaubnispflichtig und an Sachkunde, Verhaltensprüfung sowie einen Haftpflichtnachweis gebunden.

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Quelle: Hundesteuersatzung Pforzheim

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Stadtkämmerei Pforzheim (Kasse und Steuern) in Pforzheim.

Hund in Pforzheim angemeldet, was folgt jetzt?

Die Steuer ist gezahlt, für Tierarztkosten kommt sie nicht auf. Bei einer teuren Behandlung nach Unfall oder Krankheit kann eine Hundekrankenversicherung die Rechnung abfedern.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Pforzheim, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Pforzheim beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 120 Euro im Jahr und für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro. Für zwei Hunde sind das 360 Euro. Ein gefährlicher Hund kostet 600 Euro.

Zuständig ist die Stadtkämmerei Pforzheim (Kasse und Steuern). Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal (service-bw) anmelden oder ihn schriftlich melden, innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung.

Ein gefährlicher Hund kostet in Pforzheim 600 Euro im Jahr, das Fünffache des Ersthundsatzes. Die Satzung nennt zwölf Rassen; für diese Hunde gibt es keine Steuerbefreiung.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt kann die Steuer rückwirkend nachfordern und ein Bußgeld verhängen.

Auf Antrag sind Hunde für blinde, taube oder sonst hilfsbedürftige Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H sowie geprüfte Rettungshunde befreit. Eine Tierheim- oder Sozialermäßigung sieht die Satzung nicht vor.

In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Haftpflichtpflicht für normale Hunde. Für gefährliche Hunde ist ein Versicherungsnachweis erforderlich. Da du für Schäden deines Hundes nach § 833 BGB unbegrenzt haftest, ist eine Hundehaftpflicht dringend zu empfehlen.

Nur Assistenz- und geprüfte Rettungshunde sind auf Antrag von der Hundesteuer befreit. Eine einkommensabhängige Ermäßigung oder eine Befreiung für Tierheimhunde kennt die Pforzheimer Satzung nicht.

Nein. Die Pforzheimer Satzung sieht keine Befreiung für aus dem Tierheim übernommene Hunde vor. Steuerfrei sind nur Assistenz- und geprüfte Rettungshunde.

Nein. Eine einkommensabhängige Ermäßigung kennt die Pforzheimer Hundesteuersatzung nicht. Befreit sind ausschließlich Assistenz- und geprüfte Rettungshunde.