In Osnabrück richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden 120 Euro im Jahr fällig, für den zweiten 162 Euro und für jeden weiteren 198 Euro; die Beträge addieren sich. Wird ein Hund nach dem Niedersächsischen Hundegesetz als gefährlich eingestuft oder gehört er zur Osnabrücker Rasseliste, gilt ein fester Satz von 720 Euro je Tier. Damit hebt sich Osnabrück vom Land ab, das sonst keine Rasseliste kennt.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Von der Steuer befreit werden auf Antrag Dienst- und Rettungshunde, Hunde für hilflose Personen mit dem Merkzeichen H oder Bl sowie Assistenzhunde nach dem Behindertengleichstellungsgesetz; auch ein ehemaliger Assistenzhund bleibt unter bestimmten Voraussetzungen frei. Wer sich mit seinem Hund höchstens zwei Monate in Osnabrück aufhält und ihn andernorts versteuert, zahlt hier nichts. Eine einkommensabhängige Ermäßigung kennt die Osnabrücker Satzung nicht; für gefährliche Hunde ist jede Befreiung ausgeschlossen.
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Die Osnabrücker Satzung senkt die Steuer nur über feste Befreiungen, nicht über einen ermäßigten Satz. Eine einkommensabhängige Ermäßigung oder einen Bonus für Hunde aus dem Tierheim gibt es hier nicht. Welche Befreiung greift und was du dafür einreichst, siehst du hier.
Assistenzhunde mit gültigem Nachweis nach der Assistenzhundeverordnung sowie Hunde, die eine hilflose Person mit dem Merkzeichen H oder Bl unterstützen, werden auf Antrag von der Steuer befreit. Halter und Mensch mit Behinderung müssen dieselbe Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft bilden.
Hunde von Zoll, Polizei und Bundespolizei bleiben ebenso steuerfrei wie geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Organisationen. Für die Rettungshunde zählen das abgelegte Prüfungszeugnis und ein regelmäßiger Einsatznachweis.
Wer mit seinem Hund höchstens zwei Monate in Osnabrück bleibt und ihn nachweislich anderswo versteuert, zahlt in Osnabrück nichts. Das gilt ohne gesonderten Antrag.
In Osnabrück musst du deinen Hund innerhalb einer Woche anmelden, nachdem du ihn angeschafft hast oder zugezogen bist. Wer die Frist verstreichen lässt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Du musst deinen Hund 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Osnabrück anmelden.
Zuständig ist das Team Steuern und Gebühren der Stadt Osnabrück. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal der Stadt, alternativ per Post oder persönlich.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar tragen. Die Steuer wird in zwei Halbjahresbeträgen zum 15. April und 15. Oktober fällig.
Zur Anmeldung: Steuern und Gebühren (FB20), Stadt Osnabrück Osnabrück · Quelle: Hundesteuersatzung Osnabrück

Osnabrück besteuert gefährliche Hunde mit 720 Euro im Jahr, deutlich mehr als die 120 Euro für einen normalen Ersthund. Der erhöhte Satz gilt, sobald ein Hund zur Osnabrücker Rasseliste zählt oder die Behörde seine Gefährlichkeit nach dem Niedersächsischen Hundegesetz feststellt.
Anders als das Land führt Osnabrück in seiner Steuersatzung eine eigene Rasseliste. Als gefährlich gelten dort American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier samt ihrer Kreuzungen, etwa American Bullys. Unabhängig von der Rasse kann die zuständige Behörde einen Hund nach dem Niedersächsischen Hundegesetz im Einzelfall als gefährlich einstufen, wenn er durch Beißen oder gesteigerte Aggressivität auffällt. Für die Haltung gelten dann die Auflagen des Landesrechts wie Erlaubnispflicht, Wesenstest sowie Leinen- und Maulkorbpflicht.
Quelle: Hundesteuersatzung Osnabrück
Mit der Anmeldung ist die Pflicht erfüllt, aber der finanzielle Ernstfall bleibt. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflicht ohnehin für jeden Hund vorgeschrieben, und ohne sie haftest du für Schäden deines Hundes persönlich und unbegrenzt. Eine passende Police kann dich vor solchen Forderungen schützen.
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Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Osnabrück wird die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde gestaffelt: für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für den zweiten 162 Euro und für jeden weiteren 198 Euro. Die Beträge addieren sich, zwei Hunde kosten also 282 Euro. Für gefährliche Hunde gilt ein fester Satz von 720 Euro je Tier.
Zuständig ist das Team Steuern und Gebühren (FB20) der Stadt Osnabrück. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal der Stadt, per Post oder persönlich und muss innerhalb einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug erfolgen.
Ja. Osnabrück führt in seiner Satzung eine eigene Rasseliste mit American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier samt Kreuzungen. Für diese Hunde und für Hunde, die die Behörde nach dem Niedersächsischen Hundegesetz als gefährlich einstuft, gilt ein Satz von 720 Euro im Jahr.
Wer seinen Hund nicht fristgerecht anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Steuer kann rückwirkend nachgefordert werden, und es droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.
Auf Antrag befreit sind Dienst- und Rettungshunde, Hunde für Menschen mit dem Merkzeichen H oder Bl sowie Assistenzhunde nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Eine einkommensabhängige Ermäßigung sieht die Satzung nicht vor, und für gefährliche Hunde ist eine Befreiung ausgeschlossen.
Ja. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund vorgeschrieben, der älter als sechs Monate ist, mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden. Ohne Versicherung haftest du für Schäden deines Hundes persönlich und unbegrenzt; eine Police kann dich davor schützen.
Sparen lässt sich vor allem über die Befreiungen der Satzung: Dienst-, Rettungs- und Assistenzhunde sowie Hunde für hilflose Personen bleiben auf Antrag steuerfrei. Einen ermäßigten Satz für alle gibt es in Osnabrück nicht.
Nein. Die Osnabrücker Satzung kennt weder einen Bonus für übernommene Tierheimhunde noch eine einkommensabhängige Ermäßigung. Bei finanzieller Härte kann im Einzelfall ein allgemeiner Billigkeitserlass nach § 227 der Abgabenordnung beantragt werden.
Ja. Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes werden auf Antrag befreit, wenn der Assistenzhund-Status nachgewiesen wird, etwa durch Anerkennung als Hilfsmittel oder ein Zertifikat nach der Assistenzhundeverordnung.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.