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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Osnabrück 2026: gestaffelte Sätze und die eigene Rasseliste

120 € /Jahr für den ersten Hund

In Osnabrück richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden 120 Euro im Jahr fällig, für den zweiten 162 Euro und für jeden weiteren 198 Euro; die Beträge addieren sich. Wird ein Hund nach dem Niedersächsischen Hundegesetz als gefährlich eingestuft oder gehört er zur Osnabrücker Rasseliste, gilt ein fester Satz von 720 Euro je Tier. Damit hebt sich Osnabrück vom Land ab, das sonst keine Rasseliste kennt.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Osnabrück
Aktuelle Steuersätze

Was du in Osnabrück zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1. Hund
120 €
pro Jahr
2. Hund
162 €
pro Jahr
Ab 3. Hund
198 €
pro Jahr
Kampfhund
720 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Von der Steuer befreit werden auf Antrag Dienst- und Rettungshunde, Hunde für hilflose Personen mit dem Merkzeichen H oder Bl sowie Assistenzhunde nach dem Behindertengleichstellungsgesetz; auch ein ehemaliger Assistenzhund bleibt unter bestimmten Voraussetzungen frei. Wer sich mit seinem Hund höchstens zwei Monate in Osnabrück aufhält und ihn andernorts versteuert, zahlt hier nichts. Eine einkommensabhängige Ermäßigung kennt die Osnabrücker Satzung nicht; für gefährliche Hunde ist jede Befreiung ausgeschlossen.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 5. November 2024 (in Kraft seit 1. Januar 2025). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Osnabrück. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Osnabrück, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Osnabrück: Befreiungen und Ermäßigungen

Die Osnabrücker Satzung senkt die Steuer nur über feste Befreiungen, nicht über einen ermäßigten Satz. Eine einkommensabhängige Ermäßigung oder einen Bonus für Hunde aus dem Tierheim gibt es hier nicht. Welche Befreiung greift und was du dafür einreichst, siehst du hier.

auf Antrag

Assistenz- und Behindertenbegleithunde

Assistenzhunde mit gültigem Nachweis nach der Assistenzhundeverordnung sowie Hunde, die eine hilflose Person mit dem Merkzeichen H oder Bl unterstützen, werden auf Antrag von der Steuer befreit. Halter und Mensch mit Behinderung müssen dieselbe Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft bilden.

auf Antrag

Dienst- und Rettungshunde

Hunde von Zoll, Polizei und Bundespolizei bleiben ebenso steuerfrei wie geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Organisationen. Für die Rettungshunde zählen das abgelegte Prüfungszeugnis und ein regelmäßiger Einsatznachweis.

gilt automatisch

Kurzer Aufenthalt bis zwei Monate

Wer mit seinem Hund höchstens zwei Monate in Osnabrück bleibt und ihn nachweislich anderswo versteuert, zahlt in Osnabrück nichts. Das gilt ohne gesonderten Antrag.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Osnabrück an

In Osnabrück musst du deinen Hund innerhalb einer Woche anmelden, nachdem du ihn angeschafft hast oder zugezogen bist. Wer die Frist verstreichen lässt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Osnabrück anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Team Steuern und Gebühren der Stadt Osnabrück. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal der Stadt, alternativ per Post oder persönlich.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar tragen. Die Steuer wird in zwei Halbjahresbeträgen zum 15. April und 15. Oktober fällig.

Hund und Halter in Osnabrück
Gefährliche Hunde in Osnabrück

Wann ein Hund in Osnabrück als gefährlich gilt

Osnabrück besteuert gefährliche Hunde mit 720 Euro im Jahr, deutlich mehr als die 120 Euro für einen normalen Ersthund. Der erhöhte Satz gilt, sobald ein Hund zur Osnabrücker Rasseliste zählt oder die Behörde seine Gefährlichkeit nach dem Niedersächsischen Hundegesetz feststellt.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Osnabrück

Anders als das Land führt Osnabrück in seiner Steuersatzung eine eigene Rasseliste. Als gefährlich gelten dort American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier samt ihrer Kreuzungen, etwa American Bullys. Unabhängig von der Rasse kann die zuständige Behörde einen Hund nach dem Niedersächsischen Hundegesetz im Einzelfall als gefährlich einstufen, wenn er durch Beißen oder gesteigerte Aggressivität auffällt. Für die Haltung gelten dann die Auflagen des Landesrechts wie Erlaubnispflicht, Wesenstest sowie Leinen- und Maulkorbpflicht.

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (z. B. American Bullys)

Quelle: Hundesteuersatzung Osnabrück

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Steuern und Gebühren (FB20), Stadt Osnabrück in Osnabrück.

Hund in Osnabrück angemeldet, was jetzt zählt

Mit der Anmeldung ist die Pflicht erfüllt, aber der finanzielle Ernstfall bleibt. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflicht ohnehin für jeden Hund vorgeschrieben, und ohne sie haftest du für Schäden deines Hundes persönlich und unbegrenzt. Eine passende Police kann dich vor solchen Forderungen schützen.

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Nach der Anmeldung

Das braucht dein Osnabrücker Hund für den Alltag

Angemeldet ist dein Hund jetzt offiziell Osnabrücker. Für die Runden am Rubbenbruchsee und durchs Osnabrücker Land lohnt sich die richtige Ausrüstung.

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Am Rubbenbruchsee ist für deinen Hund viel los: Wasservögel, andere Hunde, Jogger auf dem Rundweg. Wenn er losstürmt und nicht mehr hört, wird jeder Spaziergang zur Zitterpartie. Du lernst, wie dein Hund zuverlässig zu dir zurückkommt, egal wie groß die Ablenkung gerade ist.

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Häufige Fragen

Hundesteuer Osnabrück, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Osnabrück wird die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde gestaffelt: für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für den zweiten 162 Euro und für jeden weiteren 198 Euro. Die Beträge addieren sich, zwei Hunde kosten also 282 Euro. Für gefährliche Hunde gilt ein fester Satz von 720 Euro je Tier.

Zuständig ist das Team Steuern und Gebühren (FB20) der Stadt Osnabrück. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal der Stadt, per Post oder persönlich und muss innerhalb einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug erfolgen.

Ja. Osnabrück führt in seiner Satzung eine eigene Rasseliste mit American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier samt Kreuzungen. Für diese Hunde und für Hunde, die die Behörde nach dem Niedersächsischen Hundegesetz als gefährlich einstuft, gilt ein Satz von 720 Euro im Jahr.

Wer seinen Hund nicht fristgerecht anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Steuer kann rückwirkend nachgefordert werden, und es droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.

Auf Antrag befreit sind Dienst- und Rettungshunde, Hunde für Menschen mit dem Merkzeichen H oder Bl sowie Assistenzhunde nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Eine einkommensabhängige Ermäßigung sieht die Satzung nicht vor, und für gefährliche Hunde ist eine Befreiung ausgeschlossen.

Ja. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund vorgeschrieben, der älter als sechs Monate ist, mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden. Ohne Versicherung haftest du für Schäden deines Hundes persönlich und unbegrenzt; eine Police kann dich davor schützen.

Sparen lässt sich vor allem über die Befreiungen der Satzung: Dienst-, Rettungs- und Assistenzhunde sowie Hunde für hilflose Personen bleiben auf Antrag steuerfrei. Einen ermäßigten Satz für alle gibt es in Osnabrück nicht.

Nein. Die Osnabrücker Satzung kennt weder einen Bonus für übernommene Tierheimhunde noch eine einkommensabhängige Ermäßigung. Bei finanzieller Härte kann im Einzelfall ein allgemeiner Billigkeitserlass nach § 227 der Abgabenordnung beantragt werden.

Ja. Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes werden auf Antrag befreit, wenn der Assistenzhund-Status nachgewiesen wird, etwa durch Anerkennung als Hilfsmittel oder ein Zertifikat nach der Assistenzhundeverordnung.