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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Oldenburg 2026: ein Satz für alle, ohne Kampfhundzuschlag

108 € /Jahr für den ersten Hund

In Oldenburg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund zahlst du 108 Euro im Jahr, für den zweiten kommen 132 Euro hinzu und für jeden weiteren 168 Euro. Bei zwei Hunden sind das zusammen 240 Euro, bei drei Hunden 408 Euro. Einen erhöhten Satz für gefährliche Hunde gibt es in Oldenburg nicht, jeder Hund wird gleich besteuert. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung vom 25. November 1997 in der Fassung vom 19. Dezember 2011; die Beträge sind seither unverändert.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Oldenburg
Aktuelle Steuersätze

Was du in Oldenburg zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1. Hund
108 €
pro Jahr
2. Hund
132 €
pro Jahr
Ab 3. Hund
168 €
pro Jahr
Kampfhund
Keine Pauschale
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Auf Antrag steuerfrei sind unter anderem Dienst- und Rettungshunde, Sanitätshunde sowie Blindenführhunde und andere Hunde, die Menschen mit einer Behinderung helfen; hierfür ist ein amtsärztliches Zeugnis nötig. Auch Hunde, die vorübergehend im Tierheim untergebracht sind, bleiben steuerfrei. Auf die Hälfte ermäßigt wird die Steuer für Wachhunde, deren Gebäude mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt liegt, sowie für Halterinnen und Halter, die Bürgergeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen. Anträge nimmt der Fachdienst Finanzen entgegen.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) vom 25. November 1997 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. Dezember 2011. Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Oldenburg. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Oldenburg, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Oldenburg: Befreiungen und Ermäßigungen

Oldenburg verlangt für jeden Hund denselben Satz, ohne Kampfhundzuschlag. Befreit sind Dienst-, Rettungs- und Blindenführhunde, und bei Bürgergeld oder Grundsicherung sowie für abgelegene Wachhunde halbiert sich die Steuer.

auf Antrag

Dienst-, Rettungs- und Blindenführhunde

Dienst- und Gebrauchshunde bestimmter Halter, Sanitäts- und Rettungshunde sowie Blindenführhunde und Hunde für Menschen mit Behinderung, nachgewiesen über ein amtsärztliches Zeugnis, sind auf Antrag befreit.

halber Satz

Bürgergeld und Grundsicherung

Beziehst du Bürgergeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII, halbiert sich die Steuer.

halber Satz

Wachhunde abgelegener Gebäude

Für einen Wachhund, dessen Gebäude mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt liegt, halbiert sich die Steuer.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Oldenburg an

In Oldenburg musst du deinen Hund innerhalb von 14 Tagen anmelden, nachdem er bei dir eingezogen ist. Wer diese Frist versäumt, handelt ordnungswidrig; die Stadt kann die Steuer rückwirkend erheben und ein Bußgeld verhängen.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 14 Tage nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Oldenburg anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Fachdienst Finanzen im Amt für Controlling und Finanzen der Stadt Oldenburg. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal anmelden oder die Anmeldung schriftlich per Post oder E-Mail einreichen.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke musst du deinem Hund außerhalb deines Grundstücks deutlich sichtbar anlegen und den Beauftragten der Stadt auf Verlangen vorzeigen können.

Hund und Halter in Oldenburg
Oldenburger Sonderregel

Was du in Oldenburg über Listen-/Kampfhunde wissen musst

Oldenburg führt keine Rasseliste und erhebt für gefährliche Hunde keinen erhöhten Steuersatz. Jeder Hund wird gleich besteuert, unabhängig von der Rasse, ab 108 Euro im Jahr. Als gefährlich gilt ein Hund in Niedersachsen erst, wenn die Behörde ihn im Einzelfall nach dem Hundegesetz so einstuft, etwa nach einem Beißvorfall.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Oldenburg

In Niedersachsen gibt es keine landesweite Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall nach dem Niedersächsischen Hundegesetz, unabhängig von der Rasse. Für die Haltung eines so eingestuften Hundes ist eine Erlaubnis nötig, die unter anderem einen Wesenstest voraussetzt. Auf die Höhe der Hundesteuer wirkt sich diese Einstufung in Oldenburg jedoch nicht aus.

  • Keine feste Rasseliste in Niedersachsen. Die Einstufung als gefährlich erfolgt individuell im Einzelfall durch die Behörde.

Quelle: Hundesteuersatzung Oldenburg

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Stadt Oldenburg, Fachdienst Finanzen (Amt für Controlling und Finanzen) in Oldenburg.

In Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht

In Niedersachsen schreibt das Hundegesetz für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung vor, unabhängig von Rasse oder Größe. Ohne sie haftest du für jeden Schaden, den dein Hund verursacht, mit deinem eigenen Vermögen, und zwar ohne Obergrenze. Ob ein Tarif auch Tierarztkosten einschließt, hängt vom Anbieter ab und lohnt einen genauen Blick in die Bedingungen.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Oldenburg, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

Für den ersten Hund zahlst du 108 Euro im Jahr, für den zweiten kommen 132 Euro hinzu und für jeden weiteren 168 Euro. Bei zwei Hunden sind das zusammen 240 Euro, bei drei Hunden 408 Euro. Einen erhöhten Satz für gefährliche Hunde gibt es nicht.

Zuständig ist der Fachdienst Finanzen der Stadt Oldenburg. Die Anmeldung ist online über das Serviceportal, per Post oder per E-Mail möglich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.

Nein. Oldenburg erhebt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde und führt keine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die Behörde im Einzelfall nach dem Niedersächsischen Hundegesetz. Auf die Steuer wirkt sich das nicht aus.

Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen. Wer das versäumt, handelt ordnungswidrig; die Stadt kann die Steuer rückwirkend erheben und ein Bußgeld verhängen.

Auf Antrag steuerfrei sind unter anderem Dienst-, Rettungs- und Sanitätshunde sowie Blindenführ- und andere Hilfshunde mit amtsärztlichem Zeugnis. Hunde, die vorübergehend im Tierheim untergebracht sind, bleiben ebenfalls steuerfrei. Auf die Hälfte ermäßigt wird die Steuer unter anderem für Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung.

In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hund vorgeschrieben, unabhängig von Rasse oder Größe. Ohne Versicherung haftest du für Schäden deines Hundes mit deinem eigenen Vermögen.