In Oldenburg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund zahlst du 108 Euro im Jahr, für den zweiten kommen 132 Euro hinzu und für jeden weiteren 168 Euro. Bei zwei Hunden sind das zusammen 240 Euro, bei drei Hunden 408 Euro. Einen erhöhten Satz für gefährliche Hunde gibt es in Oldenburg nicht, jeder Hund wird gleich besteuert. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung vom 25. November 1997 in der Fassung vom 19. Dezember 2011; die Beträge sind seither unverändert.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Auf Antrag steuerfrei sind unter anderem Dienst- und Rettungshunde, Sanitätshunde sowie Blindenführhunde und andere Hunde, die Menschen mit einer Behinderung helfen; hierfür ist ein amtsärztliches Zeugnis nötig. Auch Hunde, die vorübergehend im Tierheim untergebracht sind, bleiben steuerfrei. Auf die Hälfte ermäßigt wird die Steuer für Wachhunde, deren Gebäude mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt liegt, sowie für Halterinnen und Halter, die Bürgergeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen. Anträge nimmt der Fachdienst Finanzen entgegen.
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Oldenburg verlangt für jeden Hund denselben Satz, ohne Kampfhundzuschlag. Befreit sind Dienst-, Rettungs- und Blindenführhunde, und bei Bürgergeld oder Grundsicherung sowie für abgelegene Wachhunde halbiert sich die Steuer.
Dienst- und Gebrauchshunde bestimmter Halter, Sanitäts- und Rettungshunde sowie Blindenführhunde und Hunde für Menschen mit Behinderung, nachgewiesen über ein amtsärztliches Zeugnis, sind auf Antrag befreit.
Beziehst du Bürgergeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII, halbiert sich die Steuer.
Für einen Wachhund, dessen Gebäude mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt liegt, halbiert sich die Steuer.
In Oldenburg musst du deinen Hund innerhalb von 14 Tagen anmelden, nachdem er bei dir eingezogen ist. Wer diese Frist versäumt, handelt ordnungswidrig; die Stadt kann die Steuer rückwirkend erheben und ein Bußgeld verhängen.
Du musst deinen Hund 14 Tage nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Oldenburg anmelden.
Zuständig ist der Fachdienst Finanzen im Amt für Controlling und Finanzen der Stadt Oldenburg. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal anmelden oder die Anmeldung schriftlich per Post oder E-Mail einreichen.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke musst du deinem Hund außerhalb deines Grundstücks deutlich sichtbar anlegen und den Beauftragten der Stadt auf Verlangen vorzeigen können.

Oldenburg führt keine Rasseliste und erhebt für gefährliche Hunde keinen erhöhten Steuersatz. Jeder Hund wird gleich besteuert, unabhängig von der Rasse, ab 108 Euro im Jahr. Als gefährlich gilt ein Hund in Niedersachsen erst, wenn die Behörde ihn im Einzelfall nach dem Hundegesetz so einstuft, etwa nach einem Beißvorfall.
In Niedersachsen gibt es keine landesweite Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall nach dem Niedersächsischen Hundegesetz, unabhängig von der Rasse. Für die Haltung eines so eingestuften Hundes ist eine Erlaubnis nötig, die unter anderem einen Wesenstest voraussetzt. Auf die Höhe der Hundesteuer wirkt sich diese Einstufung in Oldenburg jedoch nicht aus.
Quelle: Hundesteuersatzung Oldenburg
In Niedersachsen schreibt das Hundegesetz für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung vor, unabhängig von Rasse oder Größe. Ohne sie haftest du für jeden Schaden, den dein Hund verursacht, mit deinem eigenen Vermögen, und zwar ohne Obergrenze. Ob ein Tarif auch Tierarztkosten einschließt, hängt vom Anbieter ab und lohnt einen genauen Blick in die Bedingungen.
Jetzt Schutz für deinen Hund prüfen * AnzeigeZwischen Schlossgarten und Eversten Holz ist Oldenburg eine Stadt für lange Runden bei jedem Wetter. Drei Dinge, die dabei helfen.

Viele Hunde lasten sich am besten beim Apportieren aus. Im weitläufigen Schlossgarten hält ein Wurf-Dummy länger als jeder Ball und fordert nebenbei die Nase.
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Oldenburg ist Fahrradstadt, und in der Dämmerung ist auf den Radwegen viel los. Eine reflektierende Weste macht deinen Hund früh sichtbar, für Radfahrer wie für Autos.
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Im Nordwesten bleibt kaum eine Gassirunde trocken. Ein wasserdichter Mantel hält deinen Hund auf der Runde durch den Schlossgarten warm und trocken.
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Der Schlossgarten ist an schönen Tagen voller Jogger, Radfahrer, Enten am Teich und anderer Hunde. Sobald die Ablenkung groß wird, ist dein Hund auch schon weg, und dein Rufen verhallt ungehört. Du lernst, wie dein Hund auch bei starker Ablenkung zuverlässig zu dir zurückkommt, statt eigene Wege zu gehen.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
Für den ersten Hund zahlst du 108 Euro im Jahr, für den zweiten kommen 132 Euro hinzu und für jeden weiteren 168 Euro. Bei zwei Hunden sind das zusammen 240 Euro, bei drei Hunden 408 Euro. Einen erhöhten Satz für gefährliche Hunde gibt es nicht.
Zuständig ist der Fachdienst Finanzen der Stadt Oldenburg. Die Anmeldung ist online über das Serviceportal, per Post oder per E-Mail möglich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
Nein. Oldenburg erhebt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde und führt keine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die Behörde im Einzelfall nach dem Niedersächsischen Hundegesetz. Auf die Steuer wirkt sich das nicht aus.
Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen. Wer das versäumt, handelt ordnungswidrig; die Stadt kann die Steuer rückwirkend erheben und ein Bußgeld verhängen.
Auf Antrag steuerfrei sind unter anderem Dienst-, Rettungs- und Sanitätshunde sowie Blindenführ- und andere Hilfshunde mit amtsärztlichem Zeugnis. Hunde, die vorübergehend im Tierheim untergebracht sind, bleiben ebenfalls steuerfrei. Auf die Hälfte ermäßigt wird die Steuer unter anderem für Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung.
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hund vorgeschrieben, unabhängig von Rasse oder Größe. Ohne Versicherung haftest du für Schäden deines Hundes mit deinem eigenen Vermögen.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.