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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Offenbach 2026: warum der zweite Hund doppelt zählt

90 € /Jahr für den ersten Hund

In Offenbach am Main beträgt die Hundesteuer laut Satzung für den ersten Hund 90 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 180 Euro. Für zwei Hunde zahlst du zusammen 270 Euro. Einen erhöhten Satz für Kampfhunde erhebt Offenbach nicht, ein gelisteter Hund zahlt denselben Satz wie jeder andere. Die Hundesteuermarke gibt es seit 2026 als QR-Code auf dem Steuerbescheid.

* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Offenbach am Main
Aktuelle Steuersätze

Was du in Offenbach am Main zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
90 €
pro Jahr
Jeder weitere
180 €
pro Jahr
Kampfhund
Keine Pauschale
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blinden- und Assistenzhunde für Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H sind auf Antrag befreit. Ein Hund aus dem Offenbacher Tierheim bleibt bis zum Ende des Folgejahres nach der Übernahme steuerfrei, und in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde sind ebenfalls befreit. In Härtefällen kann die Steuer ermäßigt oder erlassen werden. Eine feste einkommensabhängige Ermäßigung sieht die Satzung nicht vor.

Angaben basieren auf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Offenbach am Main vom 10.12.1998 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Sätze) und der 3. Änderungssatzung vom 04.12.2025 (in Kraft 01.01.2026). Stand: August 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Offenbach am Main. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Offenbach am Main, da Satzungen sich ändern können.

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Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Offenbach am Main: Befreiungen und Ermäßigungen

In Offenbach entlastet vor allem die Steuerfreiheit für einen Hund aus dem Offenbacher Tierheim sowie die Befreiung für Assistenz- und Blindenführhunde.

auf Antrag

Assistenz- und Blindenführhunde

Hunde, die ausschließlich blinden, tauben oder sonst hilflosen Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen, sind auf Antrag steuerfrei.

volle Befreiung

Hund aus dem Offenbacher Tierheim

Übernimmst du einen Hund aus dem Offenbacher Tierheim, bleibt er bis zum Ende des Kalenderjahres nach dem Erwerb steuerfrei.

Einzelfall

Härtefall

In besonderen Härtefällen kann das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern die Hundesteuer ermäßigen oder ganz erlassen.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Offenbach am Main an

In Offenbach meldest du deinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme an, schriftlich oder elektronisch. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Offenbach am Main anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern der Stadt Offenbach am Main. Du kannst deinen Hund bequem über das Online-Formular der Stadt anmelden oder das Formular schriftlich einreichen.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid. Seit 2026 ist die Hundesteuermarke ein QR-Code, der auf den Bescheid gedruckt wird; ihn musst du beim Ausführen in lesbarer Form dabeihaben.

Hund und Halter in Offenbach am Main
Listenhunde in Hessen

Was für Listenhunde in Offenbach gilt

In Offenbach zahlt ein sogenannter Listenhund denselben Steuersatz wie jeder andere Hund, einen gesonderten Kampfhundzuschlag erhebt die Stadt nicht. Ordnungsrechtlich gilt für gefährliche Hunde nach der Hessischen Hundeverordnung aber Erlaubnispflicht, Sachkunde, Wesenstest und Haftpflichtnachweis.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Offenbach am Main

Wer in Offenbach einen Listenhund hält, zahlt dieselbe Hundesteuer wie andere Halter; einen Kampfhundzuschlag gibt es nicht. Die Einstufung nach der Hessischen Hundeverordnung wirkt ordnungsrechtlich: Für gefährliche Hunde gelten Erlaubnispflicht, Sachkundenachweis, Wesenstest sowie Leinen- und Maulkorbpflicht.

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier sowie deren Kreuzungen (Hessische Hundeverordnung)

Quelle: Hundesteuersatzung Offenbach am Main

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Amt Kämmerei, Kasse und Steuern der Stadt Offenbach am Main in Offenbach am Main.

Hund in Offenbach angemeldet, was folgt jetzt?

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Häufige Fragen

Hundesteuer Offenbach am Main, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Offenbach am Main beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 90 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 180 Euro. Für zwei Hunde sind das zusammen 270 Euro. Einen erhöhten Satz für Kampfhunde gibt es nicht.

Zuständig ist das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern der Stadt Offenbach am Main. Du kannst deinen Hund online über das Formular der Stadt anmelden oder ihn schriftlich melden, innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme.

Nein. Offenbach erhebt keinen Kampfhundzuschlag. Ein als gefährlich eingestufter Listenhund zahlt denselben Satz wie jeder andere Hund. Ordnungsrechtlich gelten für gefährliche Hunde jedoch Erlaubnispflicht, Sachkunde und ein Haftpflichtnachweis.

Wer seinen Hund nicht fristgerecht anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt kann die Steuer rückwirkend nachfordern, und es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Auf Antrag sind Blinden- und Assistenzhunde befreit. Ein Hund aus dem Offenbacher Tierheim bleibt bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei, und in Härtefällen kann die Steuer ermäßigt oder erlassen werden.

In Hessen ist eine Hundehaftpflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, denn du haftest für Schäden deines Hundes unbegrenzt.

Ein Hund aus dem Offenbacher Tierheim bleibt bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei. Blinden- und Assistenzhunde sind auf Antrag befreit, und in Härtefällen kann die Steuer erlassen werden. Eine feste einkommensabhängige Ermäßigung gibt es nicht.

Ja. Ein Hund, den du aus dem in Offenbach ansässigen Tierheim übernimmst, ist bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres von der Steuer befreit.

Eine feste einkommensabhängige Ermäßigung sieht die Offenbacher Satzung nicht vor. In besonderen Härtefällen kann das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern die Steuer jedoch ermäßigen oder erlassen.