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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Neuss 2026: günstiger Grundsatz, teurer für gefährliche Hunde

79 € /Jahr für den ersten Hund

In Neuss beträgt die Hundesteuer laut Satzung (in der Fassung der 16. Änderungssatzung, gültig seit 2024) für einen Hund 79 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden zahlst du 120 Euro je Hund, ab drei Hunden 180 Euro je Hund. Für gefährliche Hunde nach § 3 gelten 640 Euro, für gelistete Rassen nach § 10 wie den Rottweiler 316 Euro. In Neuss wird der Hund per Chip gekennzeichnet, eine klassische Steuermarke zum Anhängen gibt es nicht.

* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Neuss
Aktuelle Steuersätze

Was du in Neuss zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1 Hund
79 €
pro Jahr
Je Hund (bei 2)
120 €
pro Jahr
Je Hund (ab 3)
180 €
pro Jahr
Kampfhund
640 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blinden- und Assistenzhunde sowie Herdengebrauchshunde sind auf Antrag befreit; Melde-, Sanitäts- und geprüfte Schutzhunde zahlen den halben Satz. Ein Hund aus einem Neusser Tierheim ist im ersten Jahr steuerfrei. Weist du für einen erhöht besteuerten Hund eine Verhaltensprüfung nach, halbiert sich die Steuer für zwei Jahre. Eine soziale Ermäßigung sieht die Satzung nicht vor.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23.12.1970 in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 18.12.2023 (in Kraft seit 01.01.2024). Stand: August 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Neuss. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Neuss, da Satzungen sich ändern können.

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Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Neuss: Befreiungen und Ermäßigungen

In Neuss reicht die Entlastung vom ersten steuerfreien Jahr für einen Hund aus dem Neusser Tierheim über die Befreiung für Assistenz- und Herdenhunde bis zum halben Satz für geprüfte Diensthunde.

auf Antrag

Assistenz- und Blindenführhunde

Hunde, die ausschließlich blinden, tauben oder sonst hilflosen Menschen dienen, sind auf Antrag steuerfrei; die Stadt kann ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.

volle Befreiung

Hund aus dem Neusser Tierheim

Nimmst du einen Hund aus einem Neusser Tierheim auf, beginnt die Steuerpflicht erst ein Jahr später, das erste Jahr bleibt steuerfrei.

halber Satz

Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde

Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem anerkannten Verein zahlen den halben Satz.

halber Satz

Verhaltensprüfung für gelistete Hunde

Weist du für einen gefährlichen oder gelisteten Hund eine bestandene Verhaltensprüfung nach, halbiert sich die erhöhte Steuer für das laufende und das folgende Jahr.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Neuss an

In Neuss meldest du deinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Steueramt an. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Neuss anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Steueramt der Stadt Neuss (Grundsteuer und sonstige kommunale Steuern). Einen Online-Dienst gibt es nicht; du reichst das Anmeldeformular schriftlich oder per E-Mail ein oder meldest den Hund persönlich an.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid. In Neuss wird dein Hund elektronisch per Chip gekennzeichnet; die Chipnummer teilst du bei der Anmeldung mit.

Hund und Halter in Neuss
Listenhunde in NRW

Zwei Steuerklassen für gefährliche Hunde in Neuss

In Neuss trennt die Satzung zwei erhöhte Sätze: Ein gefährlicher Hund nach § 3 Landeshundegesetz kostet 640 Euro im Jahr, ein Hund einer gelisteten Rasse nach § 10 wie der Rottweiler 316 Euro. Wer für seinen Hund eine bestandene Verhaltensprüfung nachweist, zahlt für zwei Jahre nur die Hälfte.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Neuss

In Nordrhein-Westfalen unterscheidet das Landeshundegesetz zwischen gefährlichen Hunden nach § 3, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird, und den in § 10 gesondert gelisteten Rassen. Neuss besteuert beide Gruppen erhöht, die § 3-Hunde deutlich stärker. Ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und an Sachkundenachweis, Wesenstest sowie Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden.

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier (gefährliche Hunde nach § 3); Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu (bestimmte Rassen nach § 10)

Quelle: Hundesteuersatzung Neuss

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Steueramt der Stadt Neuss (Grundsteuer und sonstige kommunale Steuern) in Neuss.

Hund in Neuss angemeldet, was folgt jetzt?

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Häufige Fragen

Hundesteuer Neuss, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Neuss beträgt die Hundesteuer für einen Hund 79 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden zahlst du 120 Euro je Hund, ab drei Hunden 180 Euro je Hund. Für gefährliche Hunde nach § 3 gelten 640 Euro, für gelistete Rassen nach § 10 wie den Rottweiler 316 Euro je Hund.

Zuständig ist das Steueramt der Stadt Neuss (Grundsteuer und sonstige kommunale Steuern). Einen Online-Dienst gibt es nicht: Du reichst das Anmeldeformular schriftlich oder per E-Mail ein, innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme.

Ein gefährlicher Hund nach § 3 LHundG NRW kostet in Neuss 640 Euro im Jahr. Für Hunde gelisteter Rassen nach § 10, etwa den Rottweiler, sind es 316 Euro. Mit bestandener Verhaltensprüfung halbiert sich der Satz für zwei Jahre.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt fordert die Steuer rückwirkend nach, und es kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Auf Antrag sind Assistenz- und Blindenführhunde sowie Herdengebrauchshunde befreit; Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde zahlen den halben Satz. Ein Hund aus einem Neusser Tierheim ist im ersten Jahr steuerfrei. Eine soziale Ermäßigung gibt es nicht.

In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, denn du haftest für Schäden deines Hundes unbegrenzt.

Ein Hund aus einem Neusser Tierheim bleibt das erste Jahr steuerfrei. Assistenz- und Herdenhunde sind auf Antrag befreit, geprüfte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde zahlen den halben Satz. Eine einkommensabhängige Ermäßigung gibt es nicht.

Im ersten Jahr ja. Bei einem Hund aus einem Neusser Tierheim beginnt die Steuerpflicht erst ein Jahr nach der Aufnahme. Für gefährliche oder gelistete Hunde gilt das nicht.

In Neuss wird der Hund per elektronisch lesbarer Marke (Chip) gekennzeichnet. Die Chipnummer teilst du der Stadt bei der Anmeldung mit; eine klassische Steuermarke zum Anhängen gibt es nicht.