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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Münster 2026: gleicher Satz je Hund, teurer Listenhund

120 € /Jahr für den ersten Hund

In Münster richtet sich die Hundesteuer nach der Anzahl der Hunde, nicht nach Rasse oder Größe, mit einer Ausnahme für gefährliche Hunde. Für einen Hund zahlst du 120 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden steigt der Satz auf 132 Euro je Hund, ab drei Hunden auf 144 Euro je Hund. Zwei Hunde kosten damit zusammen 264 Euro, drei Hunde 432 Euro. Für gefährliche Hunde gilt ein deutlich erhöhter Satz von 750 Euro je Hund. Die Anmeldung läuft über das Amt für Finanzen und Beteiligungen und muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes erfolgen.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Münster
Aktuelle Steuersätze

Was du in Münster zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1 Hund
120 €
pro Jahr
Je Hund (bei 2)
132 €
pro Jahr
Je Hund (ab 3)
144 €
pro Jahr
Kampfhund
750 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Auf Antrag von der Steuer befreit sind unter anderem Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H), Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde mit bestandener Prüfung sowie anerkannte Assistenzhunde. Hunde, die erstmalig aus dem Tierheim Münster übernommen werden, sind für zwölf Monate steuerfrei. Wer Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bezieht, kann für einen Hund eine Ermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes beantragen. Für gefährliche Hunde gelten Befreiungen und Ermäßigungen nicht.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Münster vom 20. Dezember 2021, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2025. Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Münster. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Münster, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Münster: Befreiungen und Ermäßigungen

In Münster senkst du die Hundesteuer über die Übernahme aus dem Tierheim und über eine soziale Ermäßigung, dazu kommen Befreiungen für Assistenz- und Schutzhunde. Für gefährliche Hunde gilt das nicht.

auf Antrag

Blinden-, Schutz- und Assistenzhunde

Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen mit den passenden Merkzeichen, geprüfte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde sowie anerkannte Assistenzhunde sind auf Antrag befreit.

auf Antrag

Hund aus dem Tierheim Münster

Nimmst du erstmalig einen Hund aus dem Tierheim Münster in deinen Haushalt auf, ist er für zwölf Monate steuerfrei.

halber Satz

Soziale Ermäßigung

Beziehst du Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, kannst du für einen Hund eine Ermäßigung auf die Hälfte beantragen.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Münster an

In Münster musst du deinen Hund innerhalb eines Monats nach der Aufnahme oder nach dem Zuzug anmelden, unter Angabe der Rasse. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 1 Monat nach Aufnahme des Hundes oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Münster anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Amt für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Münster. Die Anmeldung ist online über das Hundesteuer-Formular, schriftlich beim Amt, beim Amt für Bürgerangelegenheiten oder in den Bezirksverwaltungsstellen möglich, unter Angabe der Rasse.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung setzt das Amt für Finanzen und Beteiligungen die Steuer per Bescheid fest und übersendet eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar tragen muss. Die Steuer wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober fällig; auf Antrag kannst du sie ab dem Folgejahr jährlich zum 1. Juli in einer Summe zahlen.

Hund und Halter in Münster
Listenhunde in NRW

Was du in Münster über Listen-/Kampfhunde wissen musst

Münster erhebt für gefährliche Hunde einen deutlich erhöhten Steuersatz: 750 Euro je Hund und Jahr statt 120 Euro. Lässt sich über die Verhaltensprüfung nach dem Landeshundegesetz NRW (Wesenstest) nachweisen, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht, entfällt der erhöhte Satz und es gilt der normale Tarif. Ordnungsrechtlich gelten zusätzlich die strengen Auflagen des Landeshundegesetzes NRW.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Münster

Das NRW-Landeshundegesetz und die städtische Satzung stufen diese Rassen automatisch als gefährlich ein. Ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und an Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden. Für Listenhunde und große Hunde ab 40 cm oder 20 kg ist außerdem eine Anzeige nach dem Landeshundegesetz nötig; die steuerliche Anmeldung ersetzt sie nicht. Wer per Verhaltensprüfung nachweist, dass keine Gefahr besteht, kann den erhöhten Steuersatz vermeiden. Zuständige Ordnungsbehörde ist in Münster das Ordnungsamt.

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (§ 3 LHundG NRW) sowie Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Español
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler und Tosa Inu (§ 10 LHundG NRW)
  • jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen

Quelle: Hundesteuersatzung Münster

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Stadt Münster, Amt für Finanzen und Beteiligungen in Münster.

Hund angemeldet in Münster, und jetzt?

Mit der Anmeldung ist der erste Schritt getan. Viele Halter sichern ihren Hund danach auch für den Ernstfall ab: Eine Tierarztrechnung nach einem Unfall oder einer Operation kann schnell hoch ausfallen. Wer hier vorsorgt, muss im Notfall nicht zwischen Geldbeutel und Behandlung entscheiden.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Münster, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Münster richtet sich die Hundesteuer nach der Anzahl der Hunde. Für einen Hund zahlst du 120 Euro im Jahr, bei zwei Hunden 132 Euro je Hund und ab drei Hunden 144 Euro je Hund. Zwei Hunde kosten zusammen 264 Euro, drei Hunde 432 Euro. Für gefährliche Hunde gilt ein erhöhter Satz von 750 Euro je Hund.

Zuständig ist das Amt für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Münster. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online unter Angabe der Rasse, auch beim Amt für Bürgerangelegenheiten oder in den Bezirksverwaltungsstellen, und muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes oder nach dem Zuzug erfolgen.

Ja. Für gefährliche Hunde erhebt Münster einen erhöhten Steuersatz von 750 Euro je Hund und Jahr. Besteht der Hund die Verhaltensprüfung nach dem Landeshundegesetz NRW, entfällt der erhöhte Satz und es gilt der normale Tarif.

Wer seinen Hund in Münster nicht innerhalb eines Monats anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kommunalabgabengesetz. Die Stadt fordert die Hundesteuer rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

Ja. Befreit sind auf Antrag unter anderem Blinden-, Assistenz-, Melde- und Schutzhunde sowie Hunde, die erstmalig aus dem Tierheim Münster übernommen werden (zwölf Monate). Wer Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bezieht, kann für einen Hund eine Ermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes beantragen. Für gefährliche Hunde gelten diese Vergünstigungen nicht.

In NRW ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig. Ohne sie stehst du für Schäden deines Hundes mit deinem gesamten Vermögen ein.