Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Mülheim an der Ruhr eine neue Hundesteuersatzung. Ein einzelner Hund kostet 160 Euro im Jahr. Wer zwei Hunde hält, zahlt für jeden von ihnen 220 Euro, bei drei oder mehr Hunden sind es 250 Euro je Hund. Für Hunde, die nach dem Landeshundegesetz als gefährlich gelten, verlangt die Stadt 850 Euro je Hund. Maßgeblich ist die 15. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2025.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Dauerhaft steuerfrei sind auf Antrag Hunde, die blinden, gehörlosen oder sonst hilflosen Menschen dienen, sowie Assistenzhunde mit gültigem Ausweis. Für 24 Monate befreit die Stadt Hunde, die aus dem städtischen Mülheimer Tierheim oder aus der von der Stadt beauftragten Tierpension in Sonsbeck in einen Haushalt kommen. Dieselbe Frist gilt für bestimmte Gebrauchs-, Herden- und Rettungshunde. Halbiert wird die Steuer für Hunde, die ein Gebäude bewachen, das mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt liegt; bei landwirtschaftlichen Anwesen ab 400 Meter Entfernung sinkt sie auf ein Viertel. Für gefährliche Hunde sind Befreiung und Ermäßigung ausgeschlossen. Anträge müssen binnen zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes beim Fachbereich Finanzen eingehen.
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In Mülheim sind Blinden- und Assistenzhunde dauerhaft befreit. Ein Hund aus dem städtischen Tierheim oder aus der beauftragten Tierpension in Sonsbeck bleibt 24 Monate steuerfrei. Eine Sozialermäßigung kennt die Satzung nicht.
Hunde, die blinden, gehörlosen oder hilflosen Menschen mit den passenden Merkzeichen dienen, und Assistenzhunde mit gültigem Ausweis sind dauerhaft von der Steuer befreit.
Kommt dein Hund aus dem städtischen Mülheimer Tierheim oder aus der beauftragten Tierpension in Sonsbeck, ist er für 24 Monate steuerfrei.
Gebrauchshunde von Forstpersonal und Jagdausübungsberechtigten mit Brauchbarkeitsprüfung, Herdengebrauchshunde sowie Rettungs- und Suchhunde sind 24 Monate befreit.
Für einen Wachhund, dessen Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegt, halbiert sich die Steuer; bei landwirtschaftlichen Anwesen ab 400 Meter sinkt sie auf ein Viertel.
Zwei Wochen bleiben dir, nachdem der Hund bei dir eingezogen ist. Wer diese Frist verstreichen lässt, handelt ordnungswidrig; die Satzung sieht dafür ein Bußgeld vor, und die Steuer wird zusätzlich rückwirkend erhoben.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Mülheim an der Ruhr anmelden.
Zuständig ist der Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal anmelden, per Post oder E-Mail einreichen oder vormittags ohne Termin vorsprechen.
Nach der Anmeldung kommen Steuerbescheid und Hundesteuermarke per Post zu dir. Die Marke musst du außerhalb der Wohnung und des eigenen Grundstücks mitführen und den Beauftragten der Stadt auf Verlangen vorzeigen können.

Die Mülheimer Satzung stuft vier Rassen samt ihren Kreuzungen als gefährlich ein und belegt sie mit 850 Euro im Jahr. Ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und an Auflagen wie Wesenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden.
Der erhöhte Satz greift in Mülheim nur bei den nach § 3 Landeshundegesetz gefährlichen Hunden. Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10, etwa der Rottweiler, werden hier zum normalen Satz besteuert, unterliegen aber weiterhin den ordnungsrechtlichen Auflagen des Landes. Wer eine Verhaltensprüfung vor dem Amtstierarzt besteht, kann seinen Hund auf Antrag wieder zum einfachen Satz veranlagen lassen.
In Nordrhein-Westfalen schreibt das Landeshundegesetz eine Hundehaftpflicht nicht nur für gefährliche Hunde vor, sondern für jeden Hund ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm. Ohne sie stehst du für jeden Schaden deines Hundes mit deinem eigenen Vermögen ein, und zwar ohne Obergrenze. Ob ein Tarif auch Tierarztkosten einschließt, hängt vom Anbieter ab und lohnt einen genauen Blick in die Bedingungen.
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Nicht jeder Hund traut sich in die Ruhr. Ein flacher Pool im Garten kühlt genauso gut und lässt sich nach dem Sommer wieder zusammenlegen.
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Auf der Ruhrpromenade ist an einem warmen Nachmittag alles gleichzeitig unterwegs: Radfahrer, Kinderwagen, Schlangen vor der Eisdiele und andere Hunde. Dein Hund prescht vor, du hängst am anderen Ende der Leine und der Spaziergang wird zur Zerrerei. Du lernst, wie dein Hund auch bei viel Betrieb neben dir bleibt, ohne dass du ihn festhalten musst.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
Seit dem 1. Januar 2026 zahlst du für einen Hund 160 Euro im Jahr. Wer zwei Hunde hält, zahlt 220 Euro je Hund, ab drei Hunden sind es 250 Euro je Hund. Für Hunde, die nach dem Landeshundegesetz als gefährlich gelten, beträgt die Steuer 850 Euro je Hund.
Zuständig ist der Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr. Die Anmeldung ist online über das Serviceportal, per Post, per E-Mail oder persönlich möglich.
Die Satzung nennt Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Nur für diese Hunde und für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Tiere gilt der Satz von 850 Euro. Besteht der Hund eine Verhaltensprüfung vor dem Amtstierarzt, kann er auf Antrag wieder zum einfachen Satz veranlagt werden.
Die Anmeldung muss binnen zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes erfolgen. Wer das versäumt, handelt ordnungswidrig. Die Satzung sieht ein Bußgeld von mindestens 50 und höchstens 1.000 Euro vor, die Steuer wird zusätzlich rückwirkend erhoben.
Ja. Hunde, die blinden, gehörlosen oder sonst hilflosen Menschen dienen, und Assistenzhunde sind auf Antrag dauerhaft befreit. Hunde aus dem städtischen Mülheimer Tierheim oder aus der beauftragten Tierpension in Sonsbeck bleiben 24 Monate steuerfrei. Wer ein abgelegenes Gebäude bewacht, zahlt die Hälfte, bei landwirtschaftlichen Anwesen ein Viertel. Für gefährliche Hunde sind Befreiung und Ermäßigung ausgeschlossen.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflicht für gefährliche Hunde, für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm vorgeschrieben. Für kleinere Hunde ist sie freiwillig. Ohne Versicherung haftest du für Schäden deines Hundes mit deinem eigenen Vermögen.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.