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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Mönchengladbach 2026: wer als Jagdhundhalter weniger zahlt

138 € /Jahr für den ersten Hund

In Mönchengladbach beträgt die Hundesteuer jährlich 138 Euro für einen Hund. Bei zwei Hunden steigt der Satz auf 165 Euro je Hund, ab drei Hunden auf 207 Euro je Hund. Die Sätze gelten seit 2011 unverändert und sind gestaffelt, das heißt jeder Hund wird mit dem Satz seiner Stufe besteuert. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt ein deutlich erhöhter Satz von 720 Euro jährlich. Die Steuer ist jedes Jahr zum 15. Februar fällig. Nach der Anmeldung erhältst du deinen Bescheid und eine Steuermarke, die dein Hund außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar tragen muss.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Mönchengladbach
Aktuelle Steuersätze

Was du in Mönchengladbach zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1 Hund
138 €
pro Jahr
Je Hund (bei 2)
165 €
pro Jahr
Je Hund (ab 3)
207 €
pro Jahr
Kampfhund
720 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blindenführhunde, Assistenzhunde und geprüfte Rettungshunde können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Hunde aus dem Mönchengladbacher Tierheim sind im ersten Jahr steuerfrei. Für Empfänger von Sozialleistungen sowie für Jagd- und Wachhunde sind Ermäßigungen möglich. Für gefährliche Hunde werden keine Vergünstigungen gewährt.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach, Steuersätze gültig seit 01.01.2011. Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Mönchengladbach. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Mönchengladbach, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Mönchengladbach: Befreiungen und Ermäßigungen

In Mönchengladbach kannst du über den Tierheim-Hund, den Mönchengladbach-Ausweis oder als Halter eines Schutz- oder Jagdhunds sparen. Für gefährliche Hunde gelten die Vergünstigungen nicht.

auf Antrag

Blinden- und Schutzhunde

Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen sowie Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung sind auf Antrag befreit.

auf Antrag

Hund aus dem Tierheim Mönchengladbach

Übernimmst du nachweislich einen Hund aus dem Tierheim Mönchengladbach, ist er zwölf Monate ab Übernahme steuerfrei.

ermäßigter Satz

Sozialleistungen und Stadtausweis

Mit Leistungen nach dem SGB II oder XII oder dem Mönchengladbach-Ausweis zahlst du für einen Hund nur ein Viertel der Steuer.

halber Satz

Jagd- und Wachhunde

Jagdhunde mit bestandener Eignungsprüfung sowie Wachhunde für abgelegene Gebäude zahlen den halben Satz.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Mönchengladbach an

Mönchengladbach verlangt die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme oder Zuzug. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld der Stadt.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 4 Wochen nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Mönchengladbach anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal, per Post oder persönlich.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar tragen. Die aktuellen Marken gelten bis 2029.

Hund und Halter in Mönchengladbach
Listenhunde in NRW

Was du in Mönchengladbach über Listen-/Kampfhunde wissen musst

In Mönchengladbach gelten die Regelungen des NRW-Landeshundegesetzes. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt ein erhöhter Steuersatz von 720 Euro im Jahr. Weist du durch einen Wesenstest nach, dass von deinem Hund keine erhöhte Gefahr ausgeht, und erhältst vom Ordnungsamt eine Maulkorbbefreiung, wird der normale Steuersatz angewandt.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Mönchengladbach

In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeshundegesetz den Umgang mit gefährlichen Hunden. Hunde bestimmter Rassen gelten unwiderlegbar als gefährlich, ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und an Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden. Zusätzlich gelten große Hunde ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm als anzeigepflichtig.

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW) sowie American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler und Tosa Inu (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW)
  • jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen

Quelle: Hundesteuersatzung Mönchengladbach

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben in Mönchengladbach.

Hund angemeldet in Mönchengladbach, und jetzt?

Auch in Mönchengladbach wird eine Behandlung beim Tierarzt bei Unfällen oder schweren Erkrankungen schnell teuer. Viele Halter sichern ihren Hund deshalb zusätzlich ab, damit im Ernstfall die Versorgung im Vordergrund steht und nicht die Kosten.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Mönchengladbach, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Mönchengladbach beträgt die Hundesteuer jährlich 138 Euro für einen Hund. Bei zwei Hunden sind es je Hund 165 Euro, ab drei Hunden je Hund 207 Euro. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt ein erhöhter Satz von 720 Euro im Jahr.

Zuständig ist der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach. Die Anmeldung muss innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme oder Zuzug erfolgen und läuft online über das Serviceportal, per Post oder persönlich.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz. Mönchengladbach besteuert mit dem erhöhten Satz die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 (American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier) sowie die Rassen nach § 10 Abs. 1 (American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen. Mit bestandener Verhaltensprüfung und Maulkorbbefreiung gilt wieder der Normalsatz.

Ja. Blindenführhunde, Assistenzhunde und geprüfte Rettungshunde können befreit werden. Hunde aus dem Mönchengladbacher Tierheim sind im ersten Jahr steuerfrei. Für Empfänger von Sozialleistungen sowie für Jagd- und Wachhunde sind Ermäßigungen möglich.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde ab 40 cm oder 20 kg sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.