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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Mainz 2026: hoher Ersthundsatz, moderater Listenhund-Zuschlag

186 € /Jahr für den ersten Hund

In Mainz beträgt die Hundesteuer 186 Euro im Jahr für den ersten Hund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund kommen jeweils 216 Euro hinzu. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt ein erhöhter Satz von 600 Euro je Hund. Mainz gehört damit zu den Städten mit der höchsten Hundesteuer in Rheinland-Pfalz. Maßgeblich ist die Satzung der Landeshauptstadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer in der geltenden Fassung.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Mainz
Aktuelle Steuersätze

Was du in Mainz zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
186 €
pro Jahr
Jeder weitere
216 €
pro Jahr
Kampfhund
600 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Von der Steuer befreit sind auf Antrag unter anderem Diensthunde von Bundeswehr, Polizei und Zoll, Blinden- und Assistenzhunde, geprüfte Rettungshunde im Katastrophenschutz sowie Herdengebrauchshunde. Hunde aus dem Tierheim Mainz sind zwölf Monate lang befreit. Um die Hälfte ermäßigt werden kann die Steuer für Wachhunde abgelegener Gebäude und für Halter mit geringem Einkommen, etwa bei Bürgergeld oder Grundsicherung. Für gefährliche Hunde sind Ermäßigungen ausgeschlossen.

Angaben basieren auf der Satzung der Landeshauptstadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer vom 1. März 2012 (Sätze seither unverändert). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Mainz. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Mainz, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Mainz: Befreiungen und Ermäßigungen

In Mainz reicht die Bandbreite von Dienst- und Rettungshunden über Hunde von Artisten bis zum Tierheim-Hund, der zwölf Monate steuerfrei bleibt. Bei geringem Einkommen halbiert sich der Satz. Für gefährliche Hunde gelten die Ermäßigungen nicht.

auf Antrag

Blinden-, Dienst- und Rettungshunde

Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Diensthunde von Bundeswehr, Polizei und Zoll sowie geprüfte Rettungs- und Fährtenhunde des Katastrophenschutzes sind auf Antrag befreit.

auf Antrag

Hund aus dem Tierheim Mainz

Übernimmst du nachweislich einen Hund aus dem Tierheim des Mainzer Tierschutzvereins, ist er zwölf Monate steuerfrei.

auf Antrag

Berufs-, Jagd- und Herdenhunde

Hunde von Artisten und Schaustellern in der Berufsarbeit, Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher und Herdenbewachungshunde für Herden ab fünf Tieren sind befreit.

halber Satz

Geringes Einkommen

Beziehst du Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach dem SGB XII oder Grundsicherung für Arbeitssuchende, halbiert sich die Steuer.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Mainz an

Mainz verlangt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug. Wer die Frist verpasst, handelt ordnungswidrig, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Mainz anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Steuerverwaltung der Stadt Mainz im Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal, per Post oder persönlich im Stadthaus Große Bleiche.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke solltest du am Halsband befestigen und bei Kontrollen vorzeigen können.

Hund und Halter in Mainz
Listenhunde in Rheinland-Pfalz

Was du in Mainz über Listen- und Kampfhunde wissen musst

Für gefährliche Hunde verlangt Mainz 600 Euro im Jahr. Das trifft nicht nur die drei Rassen des Landesgesetzes, sondern auch acht weitere Rassen, bei denen die Hundesteuersatzung die Gefährlichkeit vermutet. Für diese zweite Gruppe halbiert die Stadt den erhöhten Satz auf Antrag, wenn der Hund kastriert oder sterilisiert ist und ein tierärztliches Gutachten die Ungefährlichkeit bestätigt.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Mainz

In Rheinland-Pfalz gelten nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde drei Rassen als gefährlich: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier. Nur für sie ist die Haltung erlaubnispflichtig, mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflichtnachweis. Die Mainzer Hundesteuersatzung geht steuerlich darüber hinaus: Bei acht weiteren Rassen vermutet sie die Gefährlichkeit. Diese Vermutung lässt sich widerlegen, wenn der Hund kastriert oder sterilisiert ist und ein tierärztliches Gutachten bescheinigt, dass er keine gesteigerte Aggressivität zeigt.

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Bullmastiff
  • Bull Terrier
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Tosa Inu

Quelle: Hundesteuersatzung Mainz

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Steuerverwaltung der Stadt Mainz (Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport) in Mainz.

Hund angemeldet in Mainz, was kommt danach?

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Häufige Fragen

Hundesteuer Mainz, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Mainz beträgt die Hundesteuer 186 Euro im Jahr für den ersten Hund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund kommen jeweils 216 Euro hinzu. Für gefährliche Hunde gilt ein Satz von 600 Euro je Hund. Mainz ist damit die teuerste Stadt für Hundehalter in Rheinland-Pfalz.

Zuständig ist die Steuerverwaltung der Stadt Mainz im Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug erfolgen und ist online über das Serviceportal, per Post oder persönlich möglich.

Mainz hob die Hundesteuer 2012 auf 186 Euro für den ersten Hund an und ist seither die teuerste Stadt in Rheinland-Pfalz. Die Sätze sind seit 2012 unverändert geblieben.

Das Landesgesetz über gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz nennt drei Rassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier. Die Mainzer Hundesteuersatzung vermutet die Gefährlichkeit zusätzlich bei acht weiteren Rassen: Bullmastiff, Bull Terrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano und Tosa Inu. Für alle gilt der erhöhte Steuersatz von 600 Euro je Hund. Bei der zweiten Gruppe wird er auf Antrag halbiert, wenn der Hund kastriert oder sterilisiert ist und ein tierärztliches Gutachten keine gesteigerte Aggressivität feststellt.

Ja. Diensthunde von Bundeswehr, Polizei und Zoll, Blinden- und Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde sind auf Antrag befreit. Hunde aus dem Tierheim Mainz sind zwölf Monate befreit. Für Wachhunde und Halter mit geringem Einkommen ist eine Ermäßigung möglich.

In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde gesetzlich vorgeschrieben, mit einer Mindestsumme von 500.000 Euro bei Personenschäden. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.