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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Lübeck 2026: ein Satz für jeden Hund, ohne Staffelung

156 € /Jahr für den ersten Hund

In Lübeck zahlst du für jeden Hund 156 Euro im Jahr. Anders als in vielen Städten steigt der Satz nicht mit der Zahl der Hunde, jeder Hund wird gleich besteuert. Für Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde festgestellt hat, gilt ein erhöhter Satz von 684 Euro jährlich. Beide Sätze gelten rückwirkend seit dem 1. Januar 2026, die Stadt hat die Satzung im Juni 2026 geändert. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt, auf die zu erwartende Summe erhebt die Stadt eine Vorauszahlung. Nach der Anmeldung bekommst du deinen Bescheid und eine Steuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks sichtbar tragen muss.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Lübeck
Aktuelle Steuersätze

Was du in Lübeck zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Je Hund
156 €
pro Jahr
Kampfhund
684 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Wer einen Hund unmittelbar aus dem Tierheim der Hansestadt Lübeck übernimmt, zahlt 36 Monate lang keine Hundesteuer, einmalig für einen Hund pro Haushalt. Befreit werden auf Antrag außerdem Blindenführ- und Assistenzhunde, geprüfte Therapiehunde, Sanitäts- und Rettungshunde sowie Herden- und Jagdgebrauchshunde. Auf die Hälfte ermäßigt wird die Steuer für Wachhunde, wenn das bewachte Wohngebäude mehr als 200 Meter Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt. Für Hunde, deren Gefährlichkeit festgestellt wurde, gibt es weder Ermäßigung noch Befreiung.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Hansestadt Lübeck vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026 (rückwirkend gültig seit 01.01.2026). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Lübeck. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Lübeck, da Satzungen sich ändern können.

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Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Lübeck: Befreiungen und Ermäßigungen

In Lübeck bleibt ein Hund aus dem Tierheim der Hansestadt ganze 36 Monate steuerfrei. Befreit sind außerdem Assistenz-, Therapie-, Rettungs- und Jagdgebrauchshunde, und für abgelegene Wachhunde halbiert sich der Satz.

auf Antrag

Assistenz-, Therapie- und Rettungshunde

Blindenführ- und Assistenzhunde, zertifizierte Therapiehunde sowie geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde sind auf Antrag befreit.

auf Antrag

Hund aus dem Lübecker Tierheim

Übernimmst du einen Hund, der zuvor dauerhaft im Tierheim der Hansestadt Lübeck untergebracht war, bleibt er 36 Monate steuerfrei, einmalig für einen Hund je Haushalt.

auf Antrag

Jagd- und Herdengebrauchshunde

Gebrauchshunde von Forstpersonal und bestätigten Jagdaufsehern sowie Herdengebrauchshunde bei erwerbsmäßiger Ausübung sind befreit.

halber Satz

Wachhunde abgelegener Gebäude

Für einen Wachhund, dessen Wohngebäude mehr als 200 Meter Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt, halbiert sich die Steuer.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Lübeck an

Lübeck verlangt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, nachdem du einen Hund aufgenommen hast oder mit ihm zugezogen bist. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 14 Tage nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Lübeck anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck, Abteilung Aktivbesteuerung, Mengstraße 16. Einen Online-Dienst gibt es nicht: Du reichst das Formular persönlich ein, schickst es per Post oder per E-Mail mit eingescannter Unterschrift. Bei der Anmeldung gibst du Anzahl, Rasse, Name und Geschlecht deines Hundes an. Die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes läuft dagegen über die Ordnungsbehörde.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks sichtbar tragen.

Hund und Halter in Lübeck
Gefährliche Hunde in Schleswig-Holstein

Was du in Lübeck über gefährliche Hunde wissen musst

In Lübeck gilt für gefährliche Hunde ein erhöhter Steuersatz von 684 Euro im Jahr. Er greift erst, wenn die Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall festgestellt hat.

Gefährliche Hunde in Lübeck

Schleswig-Holstein führt seit dem Hundegesetz von 2015 keine Rasseliste mehr. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die Ordnungsbehörde im Einzelfall, etwa nach einem Beißvorfall oder bei gesteigerter Aggressivität. Auch die Lübecker Hundesteuersatzung nennt keine Rassen: Sie knüpft den erhöhten Satz allein an diese behördliche Feststellung. Für solche Hunde gewährt die Stadt weder eine Ermäßigung noch eine Befreiung.

Quelle: Hundesteuersatzung Lübeck

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Bereich Haushalt und Steuerung, Abteilung Aktivbesteuerung in Lübeck.

Hund angemeldet in Lübeck, und jetzt?

In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflicht ohnehin Pflicht, doch beim Tierarzt wird es bei Unfällen oder Krankheiten schnell teuer. Viele Halter schließen deshalb zusätzlich eine OP- oder Krankenversicherung ab, damit im Ernstfall die Versorgung zählt und nicht die Rechnung.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Lübeck, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Lübeck zahlst du für jeden Hund 156 Euro im Jahr. Der Satz steigt nicht mit der Zahl der Hunde, jeder Hund wird gleich besteuert. Für Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde festgestellt hat, gilt ein erhöhter Satz von 684 Euro im Jahr. Beide Sätze gelten rückwirkend seit dem 1. Januar 2026.

Zuständig ist der Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck, Abteilung Aktivbesteuerung in der Mengstraße 16. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug erfolgen. Einen Online-Dienst gibt es nicht: Du reichst das Formular persönlich ein, per Post oder per E-Mail mit eingescannter Unterschrift.

Schleswig-Holstein führt keine Rasseliste. Die Gefährlichkeit stellt die Ordnungsbehörde im Einzelfall fest, etwa nach einem Beißvorfall. Auch die Lübecker Satzung nennt keine Rassen, sondern knüpft den erhöhten Satz allein an diese Feststellung.

Ja. Hunde aus dem Lübecker Tierheim sind 36 Monate steuerfrei, einmalig für einen Hund pro Haushalt. Befreit werden auf Antrag auch Blindenführ- und Assistenzhunde, Therapiehunde sowie Sanitäts- und Rettungshunde. Wachhunde weit abgelegener Wohngebäude zahlen den halben Satz. Für gefährliche Hunde gibt es keine Vergünstigungen.

Wer seinen Hund nicht innerhalb von 14 Tagen anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben. Da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest, kann eine Haftpflicht hohe Forderungen abfangen.