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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Krefeld 2026: Therapiehunde, Tierheim-Hunde und wer weniger zahlt

112 € /Jahr für den ersten Hund

In Krefeld beträgt die Hundesteuer 112 Euro im Jahr für einen Hund. Wer zwei Hunde hält, zahlt je Hund 130 Euro, ab dem dritten Hund sind es 148 Euro je Hund. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt ein deutlich erhöhter Satz von 800 Euro im Jahr. Die Stadt hat die Sätze zum 1. Januar 2025 auf volle Euro-Beträge geglättet. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld in der aktuell geltenden Fassung.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Krefeld
Aktuelle Steuersätze

Was du in Krefeld zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1 Hund
112 €
pro Jahr
Je Hund (bei 2)
130 €
pro Jahr
Je Hund (ab 3)
148 €
pro Jahr
Kampfhund
800 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Von der Steuer befreit sind unter anderem Blindenführhunde, Assistenzhunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Menschen dienen. Seit 2025 sind auch nachweislich ausgebildete Therapiehunde befreit. Für Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung kann die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Satzes ermäßigt werden, jedoch nur für einen Hund. Für gefährliche Hunde und Listenhunde sind Befreiung und Ermäßigung ausgeschlossen.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld (vom 19.06.2015, in der ab 01.01.2025 geltenden Fassung mit auf volle Beträge gerundeten Steuersätzen). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Krefeld. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Krefeld, da Satzungen sich ändern können.

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Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Krefeld: Befreiungen und Ermäßigungen

In Krefeld sind seit 2025 auch ausgebildete Therapiehunde steuerfrei. Dazu kommen Befreiungen für Blinden- und Assistenzhunde, ein Tierheim-Hund und eine Ermäßigung bei Sozialleistungen. Für Listenhunde gilt beides nicht.

auf Antrag

Blinden- und Assistenzhunde

Blindenführhunde, Assistenzhunde und Hunde, die ausschließlich hilflosen Menschen dienen, sind auf Antrag von der Steuer befreit.

auf Antrag

Ausgebildete Therapiehunde

Seit 2025 sind auch Therapiehunde befreit, die nachweislich für eine tiergestützte medizinische Behandlung ausgebildet sind und eingesetzt werden.

auf Antrag

Hund aus dem Tierheim

Nimmst du erstmalig einen Hund unmittelbar aus dem Tierheim auf, ist er auf Antrag von der Steuer befreit.

ermäßigter Satz

Soziale Ermäßigung

Beziehst du Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, ermäßigt sich die Steuer für einen Hund auf ein Viertel.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Krefeld an

Krefeld verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld der Stadt.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Krefeld anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Fachbereich 21, Finanzservice der Stadt Krefeld. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal der Stadt Krefeld, per Post oder persönlich.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du einen Steuerbescheid. Seit 2025 ersetzt eine digitale Hundesteuermarke in Form eines QR-Codes die klassische Metallmarke; den QR-Code führst du bei Kontrollen mit.

Hund und Halter in Krefeld
Listenhunde in NRW

Was du in Krefeld über Listen- und Kampfhunde wissen musst

In Krefeld gelten die Regelungen des nordrhein-westfälischen Landeshundegesetzes (LHundG NRW). Hunde bestimmter Rassen sind automatisch als gefährlich eingestuft, ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und sie müssen mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Für einen solchen Hund fällt in Krefeld ein deutlich erhöhter Steuersatz an.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Krefeld

In Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz (LHundG NRW). Bestimmte Rassen gelten automatisch als gefährlich und unterliegen in Krefeld einem erhöhten Steuersatz. Weist der Halter über eine bestandene Verhaltensprüfung nach, dass vom Hund keine Gefahr ausgeht, wird der Hund steuerlich wieder wie ein normaler Hund veranlagt.

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW) sowie Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler und Tosa Inu (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW)
  • jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen

Quelle: Hundesteuersatzung Krefeld

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Fachbereich 21, Finanzservice der Stadt Krefeld in Krefeld.

Hund angemeldet in Krefeld, was kommt danach?

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Häufige Fragen

Hundesteuer Krefeld, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Krefeld beträgt die Hundesteuer 112 Euro im Jahr für einen Hund. Bei zwei Hunden zahlst du 130 Euro je Hund, ab dem dritten Hund 148 Euro je Hund. Für gefährliche Hunde und Listenhunde gilt ein erhöhter Satz von 800 Euro im Jahr.

Seit 2025 verzichtet Krefeld auf die klassische Metallmarke. Stattdessen erhältst du eine digitale Hundesteuermarke in Form eines QR-Codes auf dem Steuerbescheid, den du bei Kontrollen mitführst.

Zuständig ist der Fachbereich 21, Finanzservice der Stadt Krefeld. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug erfolgen und ist online über das Serviceportal, per Post oder persönlich möglich.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz (LHundG NRW). Krefeld besteuert mit dem erhöhten Satz sowohl die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 (American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier) als auch die Rassen nach § 10 Abs. 1 (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen. Mit bestandener Verhaltensprüfung wird der Hund wieder zum Normalsatz veranlagt.

Ja. Blindenführhunde, Assistenzhunde und seit 2025 auch ausgebildete Therapiehunde sind auf Antrag befreit. Für Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung ist eine Ermäßigung auf ein Viertel des Satzes möglich, jedoch nur für einen Hund.

In NRW ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.