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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Koblenz 2026: wer den halben Satz oder gar nichts zahlt

108 € /Jahr für den ersten Hund

In Koblenz beträgt die Hundesteuer laut Satzung für den ersten Hund 108 Euro im Jahr, für den zweiten Hund 180 Euro und für jeden weiteren Hund 216 Euro. Für zwei Hunde zahlst du zusammen 288 Euro. Für einen gefährlichen Hund gelten 960 Euro. Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke, die er außerhalb des Grundstücks am Halsband trägt.

* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Koblenz
Aktuelle Steuersätze

Was du in Koblenz zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1. Hund
108 €
pro Jahr
2. Hund
180 €
pro Jahr
Ab 3. Hund
216 €
pro Jahr
Kampfhund
960 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blinden-, Assistenz- sowie geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde sind auf Antrag von der Steuer befreit. Ein Hund aus dem Tierheim Koblenz bleibt zwölf Monate steuerfrei. Bezieher von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder SGB II zahlen für den ersten Hund den halben Satz. Für gefährliche Hunde gelten diese Vergünstigungen nicht.

Angaben basieren auf der Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer vom 19.12.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.12.2025. Stand: August 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Koblenz. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Koblenz, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Koblenz: Befreiungen und Ermäßigungen

In Koblenz reicht die Entlastung vom halben Satz für Bezieher von Grundsicherung über zwölf steuerfreie Monate für einen Hund aus dem Tierheim Koblenz bis zur Befreiung für Assistenz- und Rettungshunde.

halber Satz

Grundsicherung und Sozialhilfe

Beziehst du Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II, zahlst du für den ersten Hund nur den halben Satz.

volle Befreiung

Hund aus dem Tierheim Koblenz

Übernimmst du einen Hund aus dem Tierheim Koblenz, bleibt er die ersten zwölf Monate steuerfrei.

volle Befreiung

Assistenz- und Rettungshunde

Blinden- und Assistenzhunde für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 sowie geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde sind auf Antrag steuerfrei.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Koblenz an

In Koblenz musst du deinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung anmelden. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 14 Tage nach Anschaffung nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Koblenz anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Kämmerei und das Steueramt der Stadt Koblenz. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal Rheinland-Pfalz anmelden oder das Formular schriftlich einreichen.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Diese trägt dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar am Halsband.

Hund und Halter in Koblenz
Listenhunde in Rheinland-Pfalz

Was Koblenz für gefährliche Hunde verlangt

In Koblenz kostet ein gefährlicher Hund 960 Euro Steuer im Jahr. Drei Rassen gelten nach dem Landesgesetz Rheinland-Pfalz als gefährlich, bei acht weiteren vermutet die Satzung die Gefährlichkeit. Für diese zweite Gruppe sinkt der Satz auf Antrag auf den Normaltarif, wenn der Hund kastriert ist und ein tierärztliches Gutachten die Ungefährlichkeit bestätigt.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Koblenz

In Rheinland-Pfalz nennt das Landesgesetz drei Rassen als gefährlich: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier. Die Koblenzer Satzung geht steuerlich darüber hinaus und vermutet die Gefährlichkeit bei acht weiteren Rassen. Diese Vermutung lässt sich widerlegen, die drei Landesgesetz-Rassen bleiben dagegen unwiderlegbar gefährlich.

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pit Bull Terrier (gefährlich nach Landesgesetz) sowie Bullmastiff
  • Bull Terrier
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Tosa Inu (kraft Satzung
  • widerlegbar)

Quelle: Hundesteuersatzung Koblenz

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Kämmerei und Steueramt der Stadt Koblenz in Koblenz.

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Häufige Fragen

Hundesteuer Koblenz, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Koblenz beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 108 Euro im Jahr, für den zweiten Hund 180 Euro und für jeden weiteren Hund 216 Euro. Für zwei Hunde sind das 288 Euro. Ein gefährlicher Hund kostet 960 Euro.

Zuständig ist die Kämmerei und das Steueramt der Stadt Koblenz. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal Rheinland-Pfalz anmelden oder das Formular schriftlich einreichen, innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung.

Ein gefährlicher Hund kostet in Koblenz 960 Euro im Jahr. Erfasst sind die drei Rassen des Landesgesetzes sowie acht weitere Rassen kraft Satzung. Für die zweite Gruppe sinkt der Satz auf Antrag auf den Normaltarif, wenn der Hund kastriert ist und ein tierärztliches Gutachten die Ungefährlichkeit bestätigt.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt fordert die Steuer rückwirkend nach, und es kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Auf Antrag sind Blinden-, Assistenz- sowie geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde befreit. Ein Hund aus dem Tierheim Koblenz bleibt zwölf Monate steuerfrei, und Bezieher von Grundsicherung oder SGB-Leistungen zahlen für den ersten Hund den halben Satz.

In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde gesetzlich vorgeschrieben, mit einer Mindestsumme von 500.000 Euro bei Personenschäden. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, denn du haftest für Schäden deines Hundes unbegrenzt.

Bezieher von Grundsicherung oder SGB-Leistungen zahlen für den ersten Hund den halben Satz. Ein Hund aus dem Tierheim Koblenz bleibt zwölf Monate steuerfrei, und Assistenz- sowie geprüfte Rettungshunde sind befreit.

Ja. Nimmst du einen Hund aus dem Tierheim Koblenz auf, ist er für die ersten zwölf Monate von der Hundesteuer befreit.

Ja. Wer Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder SGB II bezieht, zahlt für den ersten Hund nur den halben Steuersatz.