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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Karlsruhe 2026: ein Satz für jeden Hund, kein Zuschlag für Listenhunde

144 € /Jahr für den ersten Hund

In Karlsruhe beträgt die Hundesteuer jährlich 144 Euro pro Hund. Anders als in vielen Städten gibt es keinen erhöhten Satz für den zweiten oder weiteren Hund: Wer zwei Hunde hält, zahlt 288 Euro im Jahr. Einen steuerlichen Aufschlag für Kampfhunde kennt die Karlsruher Hundesteuersatzung nicht: Auch als gefährlich geltende Hunde werden mit dem einheitlichen Satz besteuert. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Stadt Karlsruhe in der ab dem 01.01.2026 geltenden Fassung.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Karlsruhe
Aktuelle Steuersätze

Was du in Karlsruhe zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Je Hund
144 €
pro Jahr
Kampfhund
Keine Pauschale
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Von der Steuer befreit sind unter anderem Blindenführhunde, Assistenzhunde, geprüfte Rettungshunde, Diensthunde und Herdengebrauchshunde. Für Hunde, die beruflich notwendig sind oder die Schutzhundeprüfung III bestanden haben, halbiert sich die Steuer auf Antrag. Auch bei besonderer persönlicher Härte kann die Stadt die Steuer auf die Hälfte ermäßigen.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Karlsruhe (zuletzt geändert am 21.10.2025, gültig ab 01.01.2026). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Karlsruhe. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Karlsruhe, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Karlsruhe: Befreiungen und Ermäßigungen

In Karlsruhe gibt es Befreiungen für Assistenz-, Rettungs- und Diensthunde und mehrere Halbierungen, etwa für beruflich notwendige Hunde oder bei persönlicher Härte.

auf Antrag

Blinden-, Assistenz- und Diensthunde

Hunde für blinde oder hilflose Menschen mit dem Merkzeichen Bl oder H, Assistenzhunde, geprüfte Rettungshunde und öffentlich unterhaltene Diensthunde sind auf Antrag befreit.

halber Satz

Beruflich notwendige Hunde

Ist ein Hund für die Ausübung deines Berufs unmittelbar notwendig, halbiert sich die Steuer.

halber Satz

Schutzhundeprüfung III

Hat dein Hund im Vorjahr die Schutzhundeprüfung III bestanden, zahlst du nur den halben Satz.

halber Satz

Persönliche Härte

Bei besonderer persönlicher Härte kann die Stadt die Steuer auf Antrag auf die Hälfte ermäßigen.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Karlsruhe an

In Karlsruhe gilt eine Anmeldepflicht für alle Hundehalter. Wer seinen Hund nicht fristgerecht anmeldet, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und muss die Hundesteuer rückwirkend nachzahlen.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Karlsruhe anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe, Kommunale Steuern. Die Anmeldung ist online über das Bürgerserviceportal, per Post oder persönlich im Bürgerbüro möglich.

3

Was passiert danach

Das Steueramt schickt dir Steuerbescheid und Hundemarke per Post zu. Die Marke muss dein Hund im öffentlichen Raum sichtbar tragen.

Hund und Halter in Karlsruhe
Kampfhunde in Baden-Württemberg

Was du in Karlsruhe über Kampf- und Listenhunde wissen musst

In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Hundehaftpflichtpflicht für normale Hunde. Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde gelten dagegen strenge Regeln: Sie sind erlaubnispflichtig, und die Erlaubnis hängt in der Regel vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung ab.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Karlsruhe

Anders als viele Städte erhebt Karlsruhe keinen erhöhten Steuersatz für Kampfhunde. Wer einen als gefährlich geltenden Hund hält, muss aber mit einer Verhaltensprüfung, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie einer behördlichen Erlaubnis rechnen.

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Tosa Inu

Quelle: Hundesteuersatzung Karlsruhe

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe, Sachgebiet Kommunale Steuern in Karlsruhe.

Hund angemeldet in Karlsruhe, wie geht es weiter?

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Häufige Fragen

Hundesteuer Karlsruhe, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Karlsruhe beträgt die Hundesteuer 144 Euro pro Hund und Jahr. Einen erhöhten Satz für den zweiten oder weiteren Hund gibt es nicht, wer zwei Hunde hält zahlt 288 Euro im Jahr. Dieser Satz gilt auch für Kampfhunde.

Zuständig ist die Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe, Sachgebiet Kommunale Steuern. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder dem Zuzug nach Karlsruhe erfolgen.

Nein. Die Karlsruher Hundesteuersatzung kennt keinen erhöhten Steuersatz für Kampfhunde. Ordnungsrechtlich gelten aber Auflagen wie Verhaltensprüfung, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie eine Erlaubnispflicht.

Ja. Blindenführ-, Assistenz-, Rettungs-, Dienst- und Herdengebrauchshunde sind auf Antrag von der Steuer befreit. Für Berufshunde oder bei besonderer persönlicher Härte kann die Steuer um die Hälfte ermäßigt werden.

Wer seinen Hund in Karlsruhe nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Haftpflichtpflicht für normale Hunde. Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde ist in der Regel ein Nachweis erforderlich. Da du für Schäden deines Hundes nach Paragraf 833 BGB unbegrenzt haftest, ist eine Hundehaftpflicht für alle Halter dringend zu empfehlen.