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Hundesteuer im Überblick

Wie viel Hundesteuer in Heilbronn fällig wird und wie du deinen Hund anmeldest

110 € /Jahr für den ersten Hund

In Heilbronn beträgt die Hundesteuer laut Satzung für den ersten Hund 110 Euro im Jahr und für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro. Für zwei Hunde zahlst du zusammen 350 Euro. Für einen gefährlichen Hund gelten 300 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigen diese Sätze auf 132 Euro, 264 Euro und 600 Euro. Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke.

* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Heilbronn
Aktuelle Steuersätze

Was du in Heilbronn zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
110 €
pro Jahr
Jeder weitere
240 €
pro Jahr
Kampfhund
300 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Hunde, die tauben oder sonst hilfebedürftigen Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen, sowie geprüfte Rettungshunde sind auf Antrag von der Steuer befreit. Weitere Vergünstigungen, etwa für Tierheimhunde oder bei geringem Einkommen, sieht die Heilbronner Satzung nicht vor. Für gefährliche Hunde gelten keine Vergünstigungen.

Angaben basieren auf der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn vom 14.06.2000 in der Fassung vom 22.10.2015 (in Kraft ab 01.01.2016). Stand: August 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Heilbronn. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Heilbronn, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Heilbronn: Befreiungen und Ermäßigungen

In Heilbronn beschränkt sich die Entlastung auf die Befreiung für Assistenz- und geprüfte Rettungshunde, weitere Vergünstigungen kennt die Satzung nicht.

volle Befreiung

Assistenz- und Behindertenhunde

Hunde, die tauben oder sonst hilfebedürftigen Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen, sind auf Antrag von der Hundesteuer befreit.

volle Befreiung

Rettungshunde

Hunde, die innerhalb der letzten zwölf Monate die Rettungshundeprüfung bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen, sind steuerfrei.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Heilbronn an

In Heilbronn musst du deinen Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung schriftlich anmelden. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 1 Monat nach Beginn der Haltung nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Heilbronn anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Steuerabteilung der Stadt Heilbronn (Melde- und Steuerangelegenheiten). Du meldest deinen Hund schriftlich mit dem Formular der Stadt an.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Diese bleibt Eigentum der Stadt; dein Hund trägt sie außerhalb des Grundstücks sichtbar am Halsband.

Hund und Halter in Heilbronn
Kampfhunde in Baden-Württemberg

Was gefährliche Hunde in Heilbronn kosten

In Heilbronn kostet ein gefährlicher Hund 300 Euro Steuer im Jahr, statt 110 Euro für einen normalen Ersthund. Anders als manche Stadt in Baden-Württemberg erhebt Heilbronn also einen Zuschlag. Weist der Halter über eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde nach, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv ist, entfällt die Einstufung.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Heilbronn

In Heilbronn gelten Hunde als gefährlich, wenn von gesteigerter Aggressivität auszugehen ist. Für American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier wird das vermutet, solange der Halter nicht das Gegenteil nachweist; weitere Rassen wie Mastiff oder Dogo Argentino können im Einzelfall dazuzählen. Über die Gefährlichkeit und ihre Widerlegung entscheidet die Ortspolizeibehörde.

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier (gefährlich kraft Rasse
  • widerlegbar) sowie Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux-Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu (im Einzelfall)

Quelle: Hundesteuersatzung Heilbronn

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Stadt Heilbronn, Steuerabteilung (Melde- und Steuerangelegenheiten) in Heilbronn.

Hund in Heilbronn angemeldet, was folgt jetzt?

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Häufige Fragen

Hundesteuer Heilbronn, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Heilbronn beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 110 Euro im Jahr und für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro. Für zwei Hunde sind das 350 Euro. Ein gefährlicher Hund kostet 300 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigen die Sätze auf 132, 264 und 600 Euro.

Zuständig ist die Steuerabteilung der Stadt Heilbronn. Du meldest deinen Hund schriftlich mit dem Formular der Stadt an, innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung.

Ein gefährlicher Hund kostet 2026 noch 300 Euro im Jahr; ab 2027 sind es 600 Euro für den ersten und 1.200 Euro für jeden weiteren. Weist der Halter über die Ortspolizeibehörde nach, dass der Hund nicht gesteigert aggressiv ist, entfällt die Einstufung.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt kann die Steuer rückwirkend nachfordern und ein Bußgeld verhängen.

Nur zwei: Hunde für taube oder sonst hilfebedürftige Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H sowie geprüfte Rettungshunde sind auf Antrag befreit. Eine Tierheim- oder Sozialermäßigung sieht die Satzung nicht vor.

In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Haftpflichtpflicht für normale Hunde. Für gefährliche Hunde ist in der Regel ein Versicherungsnachweis erforderlich. Da du für Schäden deines Hundes nach § 833 BGB unbegrenzt haftest, ist eine Hundehaftpflicht dringend zu empfehlen.

Zum 1. Januar 2027 steigt die Hundesteuer erstmals seit Jahren: der erste Hund auf 132 Euro, jeder weitere auf 264 Euro und ein gefährlicher Hund auf 600 Euro, jeder weitere gefährliche Hund auf 1.200 Euro.

Nein. Die Heilbronner Satzung sieht keine Befreiung für aus dem Tierheim übernommene Hunde vor. Steuerfrei sind nur Assistenz- und geprüfte Rettungshunde.

Nein. Eine einkommensabhängige Ermäßigung kennt die Heilbronner Hundesteuersatzung nicht. Befreit sind ausschließlich Assistenz- und geprüfte Rettungshunde.