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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Heidelberg 2026: Sätze, Kampfhundsteuer und Befreiungen

144 € /Jahr für den ersten Hund

In Heidelberg beträgt die Hundesteuer seit dem 1. Januar 2026 für den ersten Hund 144 Euro im Jahr, für jeden weiteren Hund 288 Euro. Damit hat die Stadt die seit 1997 unveränderten Sätze (zuvor 108 und 216 Euro) angehoben. Neu ist ein eigener Satz für Kampf- und gefährliche Hunde von 600 Euro jährlich. Ein gefährlicher Hund zählt neben einem normalen Hund als weiterer Hund. Die Anmeldung ist online über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Heidelberg
Aktuelle Steuersätze

Was du in Heidelberg zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
144 €
pro Jahr
Jeder weitere
288 €
pro Jahr
Kampfhund
600 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Auf Antrag befreit sind Assistenz- und Begleithunde für Menschen mit den Merkzeichen B, BL, Gl, aG oder H, Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung für den Zivilschutz sowie Hunde, die über den Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung e.V. vermittelt wurden (auf ein Jahr befristet). Inhaber eines Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ zahlen für den ersten Hund keine Steuer. Für Kampf- und gefährliche Hunde sind Befreiungen ausgeschlossen.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Heidelberg vom 8. Oktober 2025 (in Kraft seit 1. Januar 2026). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Heidelberg. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Heidelberg, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Heidelberg: Befreiungen und Ermäßigungen

In Heidelberg sparst du vor allem über einen Hund aus dem Tierschutzverein und über den Heidelberg-Pass. Was für dich infrage kommt, hängt von deiner Situation ab.

auf Antrag

Assistenz- und Rettungshunde

Assistenz- und Begleithunde für Menschen mit den Merkzeichen B, BL, Gl, aG oder H sowie geprüfte Rettungshunde für den Zivilschutz sind auf Antrag komplett von der Steuer frei.

volle Befreiung

Hund vom Tierschutzverein Heidelberg

Vermittelt dir der Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung e.V. einen Hund aus dem Stadtgebiet, bleibt dieser im ersten Jahr steuerfrei. Danach gilt der normale Satz.

volle Befreiung

Heidelberg-Pass und Heidelberg-Pass+

Mit einem Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ ist der erste Hund komplett steuerfrei. Für den zweiten Hund zahlst du dann nur den Satz des ersten, jeder weitere bleibt beim regulären Satz.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Heidelberg an

In Heidelberg musst du deinen Hund innerhalb eines Monats anmelden, sobald du ihn aufnimmst oder nach Heidelberg ziehst. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und muss die Steuer rückwirkend nachzahlen.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Heidelberg anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Abteilung Kasse und Steuern der Stadt Heidelberg. Die Anmeldung läuft online über den Dienst „Hund anmelden“ im Serviceportal Baden-Württemberg, alternativ per Formular auf dem Postweg oder persönlich.

3

Was passiert danach

Du erhältst Steuerbescheid und Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen.

Hund und Halter in Heidelberg
Kampfhunde in Baden-Württemberg

Kampfhunde in Heidelberg: erhöhter Satz und strenge Auflagen

Heidelberg hat zum 1. Januar 2026 erstmals einen eigenen Steuersatz für Kampf- und gefährliche Hunde eingeführt: Statt des normalen Satzes werden für sie 600 Euro im Jahr fällig.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Heidelberg

In Baden-Württemberg regelt die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde, welche Rassen als gefährlich gelten. Die Heidelberger Satzung führt zwölf Rassen samt Kreuzungen auf; im Zweifel muss der Halter per Sachverständigengutachten nachweisen, dass keine solche Rasse vorliegt. Zusätzlich kann ein Hund wegen seines Verhaltens im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden.

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff und Tosa Inu
  • jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen

Quelle: Hundesteuersatzung Heidelberg

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Kasse und Steuern der Stadt Heidelberg in Heidelberg.

Nach der Steuer kommt der Schutz

Die Hundesteuer ist Pflicht, dein finanzielles Risiko bleibt aber ein anderes: Verletzt sich dein Hund oder verursacht er einen Schaden, kann das schnell teuer werden. Eine passende Absicherung kann solche Kosten abfangen, damit du im Ernstfall nicht zwischen Geldbeutel und Gesundheit entscheiden musst.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Heidelberg, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Heidelberg beträgt die Hundesteuer seit 2026 für den ersten Hund 144 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 288 Euro. Für Kampf- und gefährliche Hunde nach der Satzung gilt ein erhöhter Satz von 600 Euro jährlich.

Zuständig ist die Abteilung Kasse und Steuern der Stadt Heidelberg. Die Anmeldung ist online über den Dienst Hund anmelden im Serviceportal Baden-Württemberg möglich, alternativ per Formular oder persönlich. Die Frist beträgt einen Monat nach Beginn der Haltung oder dem Zuzug.

Die Heidelberger Hundesteuersatzung führt zwölf Rassen samt Kreuzungen auf: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. Zusätzlich kann ein Hund wegen seines Verhaltens im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden.

Wer seinen Hund in Heidelberg nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer rückwirkend nach und kann ein Bußgeld verhängen, das nach der Satzung bis zu 10.000 Euro betragen kann.

Ja. Assistenz- und Begleithunde für Menschen mit bestimmten Merkzeichen, Rettungshunde für den Zivilschutz und über den Tierschutzverein Heidelberg vermittelte Hunde (im ersten Jahr) sind auf Antrag befreit. Auch mit dem Heidelberg-Pass ist der erste Hund steuerfrei. Für Kampf- und gefährliche Hunde gibt es keine Befreiung.

In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Hundehaftpflichtpflicht für normale Hunde. Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde ist in der Regel ein Nachweis erforderlich. Da du für Schäden deines Hundes nach Paragraf 833 BGB unbegrenzt haftest, ist eine Hundehaftpflicht für alle Halter dringend zu empfehlen.

Am meisten sparst du, wenn du einen Hund über den Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung übernimmst, denn er bleibt im ersten Jahr steuerfrei. Mit einem Heidelberg-Pass ist der erste Hund dauerhaft frei, und Assistenz- sowie Rettungshunde sind auf Antrag befreit.

Ja. Mit einem Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ zahlst du für den ersten Hund keine Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, gilt für den zweiten nur der niedrigere Ersthundsatz. Wer Anspruch auf den Pass hat, spart dadurch spürbar.

Ein Hund, den der Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung e.V. innerhalb des Stadtgebiets vermittelt, ist auf Antrag ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit. Danach gilt der reguläre Steuersatz.