In Hamm beträgt die Hundesteuer nach § 2 der Hundesteuersatzung jährlich 90 Euro für einen Hund. Wer zwei Hunde hält, zahlt 124 Euro je Hund, ab drei Hunden sind es 144 Euro je Hund. Für gefährliche Hunde gilt ein eigener Satz: 696 Euro für einen gefährlichen Hund und 864 Euro je Hund, wenn zwei oder mehr gehalten werden. Gefährliche Hunde zählt die Stadt dabei getrennt, sie werden bei der Zahl der übrigen Hunde nicht mitgerechnet.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Steuerfrei sind auf Antrag Hunde, die ausschließlich blinde, taube oder sonst hilflose Personen schützen und begleiten (Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), sowie anerkannte Assistenzhunde. Diese Befreiung und die Ermäßigung gelten jeweils nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde. Wer einen Hund erstmalig aus dem Tierasyl Hamm übernimmt, zahlt zwölf Monate lang keine Hundesteuer. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig gleichgestellte Personen zahlen auf Antrag den halben Steuersatz. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats vorliegen, ab dem die Vergünstigung gelten soll.
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In Hamm bleibt ein Hund aus dem Tierasyl zwölf Monate steuerfrei. Befreit sind zudem Blinden- und Assistenzhunde, und bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung zahlst du den halben Satz.
Hunde, die ausschließlich blinden, tauben oder hilflosen Menschen mit den passenden Merkzeichen dienen, und anerkannte Assistenzhunde sind auf Antrag befreit.
Nimmst du erstmalig einen Hund aus dem Tierasyl Hamm auf, ist er für zwölf Monate steuerfrei.
Beziehst du Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, halbiert sich die Steuer für einen Hund.
Hamm verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, nachdem du den Hund aufgenommen hast oder mit ihm zugezogen bist. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld der Stadt.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Hamm anmelden.
Zuständig ist das Amt für Finanzen und Controlling der Stadt Hamm. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal, schriftlich oder persönlich in einem der stadtteilbezogenen Bürgerämter. Wer einen gefährlichen Hund hält, braucht zusätzlich eine Genehmigung des Ordnungsamts.
Nach der Anmeldung bekommst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Außerhalb von Wohnung und Grundstück muss dein Hund sie sichtbar tragen. Geht sie verloren, stellt die Stadt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr eine neue aus.
Zur Anmeldung: Amt für Finanzen und Controlling der Stadt Hamm Hamm · Quelle: Hundesteuersatzung Hamm

Hamm besteuert nicht nur die vier Rassen der NRW-Rasseliste, sondern auch die zehn Rassen bestimmter Art nach dem Landeshundegesetz. Alle 14 Rassen fallen unter den erhöhten Satz von 696 Euro im Jahr, ab zwei gefährlichen Hunden sind es 864 Euro je Hund. Damit zahlt in Hamm auch ein Rottweiler den erhöhten Satz, was längst nicht in jeder NRW-Stadt so ist.
In Nordrhein-Westfalen unterscheidet das Landeshundegesetz (LHundG) drei Gruppen: gefährliche Hunde nach § 3, Hunde bestimmter Rassen nach § 10 und große Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm nach § 11. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Haltung erlaubnispflichtig, sie müssen außerhalb des Grundstücks angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Von der Leinen- und Maulkorbpflicht kann die Stadt nach bestandener Verhaltensprüfung befreien. Die Hundesteuersatzung der Stadt Hamm zieht beide Rassegruppen zum erhöhten Steuersatz heran.
Quelle: Hundesteuersatzung Hamm
Hamm hat eine solide tierärztliche Versorgung. Trotzdem wird es bei einer Operation oder einem Unfall schnell teuer, und die Rechnung kommt ohne Vorwarnung. Eine Hundekrankenversicherung kann einen großen Teil davon abfangen, welche Leistungen im Einzelfall gelten, hängt vom Tarif ab.
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Auf den Lippewiesen ist Platz, und Platz heißt für viele Hunde: los. Wer nicht zurückkommt, ist irgendwann außer Sicht. Du lernst, wie dein Hund in deinem Umkreis bleibt, ohne dass du ihn festhalten musst.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Hamm beträgt die Hundesteuer nach § 2 der Hundesteuersatzung jährlich 90 Euro für einen Hund, 124 Euro je Hund bei zwei Hunden und 144 Euro je Hund ab drei Hunden. Für einen gefährlichen Hund gilt ein Satz von 696 Euro, ab zwei gefährlichen Hunden 864 Euro je Hund.
Zuständig ist das Amt für Finanzen und Controlling der Stadt Hamm. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder nach dem Zuzug erfolgen und ist online über das Serviceportal, schriftlich oder persönlich in einem Bürgeramt möglich.
Die Hundesteuersatzung nennt in § 2 Abs. 2 vierzehn Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Hamm zieht damit auch die Rassen nach § 10 des Landeshundegesetzes zum erhöhten Steuersatz heran. Zusätzlich kann die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt werden.
Wer seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht nach § 8 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.
Ja. Hunde, die ausschließlich blinde, taube oder sonst hilflose Personen begleiten, und anerkannte Assistenzhunde sind auf Antrag steuerfrei; diese Befreiung gilt nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde. Ein Hund, der erstmalig aus dem Tierasyl Hamm übernommen wird, ist zwölf Monate lang steuerfrei. Wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezieht, zahlt auf Antrag den halben Steuersatz.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde (ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm), für gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.