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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Hamburg 2026: Mit welchen Kosten du rechnen musst

90 € /Jahr für den ersten Hund

In Hamburg beträgt die Hundesteuer einheitlich 90 Euro jährlich pro Hund. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt ein erhöhter Satz von 600 Euro jährlich. Die Steuer wird halbjährlich fällig, am 15. Februar und am 15. August. Seit 2021 werden keine physischen Hundesteuermarken mehr ausgegeben.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Hamburg
Aktuelle Steuersätze

Was du in Hamburg zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Je Hund
90 €
pro Jahr
Kampfhund
600 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Von der Steuer befreit sind auf Antrag unter anderem Blinden-, Führ-, Begleit- und Wachhunde für Schwerbeschädigte, Assistenzhunde, Polizei- und Diensthunde sowie geprüfte Rettungshunde. Für einen aus einem Hamburger Tierheim übernommenen Hund wird die Steuer auf Antrag für die ersten zwölf Monate auf 48 Euro ermäßigt. Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit (etwa Bürgergeld oder Grundsicherung) kann die Steuer aus Billigkeitsgründen erlassen werden.

Angaben basieren auf dem Hamburger Hundegesetz (HundeG HH) und der aktuellen Hundesteuersatzung. Stand: Juni 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Hamburg. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Hamburg, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Hamburg: Befreiungen und Ermäßigungen

Auch in Hamburg lässt sich bei der Hundesteuer sparen, von der Übernahme aus dem Tierheim bis zum Erlass bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit. Was für dich passt, siehst du hier.

auf Antrag

Assistenz-, Dienst- und Rettungshunde

Blinden-, Führ-, Begleit- und Wachhunde für Schwerbehinderte, Assistenzhunde, Polizei- und Diensthunde sowie geprüfte Rettungshunde können auf Antrag von der Steuer befreit werden.

ermäßigter Satz

Hund aus dem Hamburger Tierheim

Für einen Hund, den du aus einem Hamburger Tierheim übernimmst, wird die Steuer auf Antrag für die ersten zwölf Monate ermäßigt. Dafür legst du eine Bescheinigung des Tierheims vor.

Einzelfall

Wirtschaftliche Bedürftigkeit

Bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung, ebenso bei Haushalten knapp über der Bedarfsgrenze, kann die Steuer aus Billigkeitsgründen erlassen werden.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Hamburg an

Hamburg kontrolliert die Anmeldepflicht aktiv. Wer seinen Hund nicht fristgerecht über das Hunderegister anmeldet, riskiert Nachzahlungen und ein Bußgeld. Die Anmeldung im Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Anschaffung nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Hamburg anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig für die Hundesteuer ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz. Die Anmeldung läuft über das Hunderegister Hamburg, online oder persönlich; die Daten werden an das Finanzamt weitergeleitet.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz. Eine physische Hundesteuermarke gibt es in Hamburg seit 2021 nicht mehr; die Kennzeichnung erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen Mikrochip deines Hundes.

Hund und Halter in Hamburg
Listenhunde in Hamburg

Was du in Hamburg über Listen-/Kampfhunde wissen musst

Hamburg regelt gefährliche Hunde nach dem Hamburger Hundegesetz (HundeG HH). Wer einen Hund der betroffenen Rassen hält, braucht eine Erlaubnis des Bezirksamts und zahlt 600 Euro Steuer im Jahr.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Hamburg

Das Hamburger Hundegesetz listet bestimmte Rassen, die als gefährlich eingestuft werden. Für diese Hunde gilt nicht nur der erhöhte Steuersatz, sondern auch Halteerlaubnis, Maulkorb- und Leinenpflicht.

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (§ 2 Abs. 1 HmbHundeG
  • stets gefährlich) sowie Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler und Tosa Inu (§ 2 Abs. 3
  • Vermutung
  • per Wesenstest widerlegbar)
  • jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen

Quelle: Hundesteuersatzung Hamburg

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Hunderegister Hamburg über Finanzamt für Verkehrsteuern in Hamburg.

Hund angemeldet in Hamburg, und jetzt?

Die Steuer ist gezahlt, dein Hund ist im Hunderegister. In Hamburg ist eine Hundehaftpflicht ohnehin für jeden Hund vorgeschrieben. Beim Tierarzt sieht es anders aus: Ein Unfall am Elbstrand oder eine Operation kann schnell teuer werden, und dafür kommt die Haftpflicht nicht auf.

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Häufige Fragen

Hundesteuer Hamburg, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Hamburg beträgt die Hundesteuer einheitlich 90 Euro jährlich pro Hund. Dieser Satz gilt unabhängig davon ob du einen oder mehrere Hunde hältst. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt ein erhöhter Satz von 600 Euro jährlich.

In Hamburg meldest du deinen Hund beim Hunderegister an, das über das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz verwaltet wird. Die Anmeldung kann online oder persönlich erfolgen. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug.

Das Hamburgische Hundegesetz stuft nach § 2 Abs. 1 vier Rassen stets als gefährlich ein: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Nach § 2 Abs. 3 wird die Gefährlichkeit bei elf weiteren Rassen vermutet (Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu); diese Vermutung ist durch einen Wesenstest widerlegbar, dann gilt der normale Steuersatz.

Wer seinen Hund in Hamburg nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Die Steuer kann rückwirkend nachgefordert werden. Seit 2021 werden in Hamburg keine physischen Hundesteuermarken mehr ausgegeben.

Ja. Blinde- und Assistenzhunde sind vollständig von der Hamburger Hundesteuer befreit. Für einen aus einem Hamburger Tierheim übernommenen Hund wird die Steuer auf Antrag für die ersten zwölf Monate auf 48 Euro ermäßigt (keine volle Befreiung).

Ja, das Hamburger Hundegesetz schreibt eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vor. Der Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Ohne Versicherungsnachweis ist eine Anmeldung nicht möglich.