In Hamburg beträgt die Hundesteuer einheitlich 90 Euro jährlich pro Hund. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt ein erhöhter Satz von 600 Euro jährlich. Die Steuer wird halbjährlich fällig, am 15. Februar und am 15. August. Seit 2021 werden keine physischen Hundesteuermarken mehr ausgegeben.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Von der Steuer befreit sind auf Antrag unter anderem Blinden-, Führ-, Begleit- und Wachhunde für Schwerbeschädigte, Assistenzhunde, Polizei- und Diensthunde sowie geprüfte Rettungshunde. Für einen aus einem Hamburger Tierheim übernommenen Hund wird die Steuer auf Antrag für die ersten zwölf Monate auf 48 Euro ermäßigt. Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit (etwa Bürgergeld oder Grundsicherung) kann die Steuer aus Billigkeitsgründen erlassen werden.
→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen · Hundeversicherung nach Rasse
Auch in Hamburg lässt sich bei der Hundesteuer sparen, von der Übernahme aus dem Tierheim bis zum Erlass bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit. Was für dich passt, siehst du hier.
Blinden-, Führ-, Begleit- und Wachhunde für Schwerbehinderte, Assistenzhunde, Polizei- und Diensthunde sowie geprüfte Rettungshunde können auf Antrag von der Steuer befreit werden.
Für einen Hund, den du aus einem Hamburger Tierheim übernimmst, wird die Steuer auf Antrag für die ersten zwölf Monate ermäßigt. Dafür legst du eine Bescheinigung des Tierheims vor.
Bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung, ebenso bei Haushalten knapp über der Bedarfsgrenze, kann die Steuer aus Billigkeitsgründen erlassen werden.
Hamburg kontrolliert die Anmeldepflicht aktiv. Wer seinen Hund nicht fristgerecht über das Hunderegister anmeldet, riskiert Nachzahlungen und ein Bußgeld. Die Anmeldung im Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Anschaffung nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Hamburg anmelden.
Zuständig für die Hundesteuer ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz. Die Anmeldung läuft über das Hunderegister Hamburg, online oder persönlich; die Daten werden an das Finanzamt weitergeleitet.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz. Eine physische Hundesteuermarke gibt es in Hamburg seit 2021 nicht mehr; die Kennzeichnung erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen Mikrochip deines Hundes.
Zur Anmeldung: Hunderegister Hamburg über Finanzamt für Verkehrsteuern Hamburg · Quelle: Hundesteuersatzung Hamburg

Hamburg regelt gefährliche Hunde nach dem Hamburger Hundegesetz (HundeG HH). Wer einen Hund der betroffenen Rassen hält, braucht eine Erlaubnis des Bezirksamts und zahlt 600 Euro Steuer im Jahr.
Das Hamburger Hundegesetz listet bestimmte Rassen, die als gefährlich eingestuft werden. Für diese Hunde gilt nicht nur der erhöhte Steuersatz, sondern auch Halteerlaubnis, Maulkorb- und Leinenpflicht.
Quelle: Hundesteuersatzung Hamburg
Die Steuer ist gezahlt, dein Hund ist im Hunderegister. In Hamburg ist eine Hundehaftpflicht ohnehin für jeden Hund vorgeschrieben. Beim Tierarzt sieht es anders aus: Ein Unfall am Elbstrand oder eine Operation kann schnell teuer werden, und dafür kommt die Haftpflicht nicht auf.
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In Hamburg gibt es keine Steuermarke mehr, die Kennzeichnung läuft über den Chip. Eine gravierte Marke mit deiner Adresse hilft trotzdem, wenn dein Hund sich an der Alster verläuft.
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Hamburg hat mehr Regentage als fast jede andere Großstadt. Ein guter Hundemantel hält deinen Hund trocken, auch wenn Gassi gehen mal nicht optional ist.
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Am Elbstrand zieht der Wind, und auf den Uferwegen ist viel Betrieb. Eine Rollleine gibt deinem Hund Spielraum und dir die Kontrolle, wenn ein Radfahrer entgegenkommt.
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An der Alster kreuzen Jogger, Radfahrer und Wasservögel deinen Weg, oft alle gleichzeitig. Ein Hund, der da losstürmt, ist kaum zu halten. Du lernst, wie er trotzdem bei dir bleibt und auf dich hört.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Hamburg beträgt die Hundesteuer einheitlich 90 Euro jährlich pro Hund. Dieser Satz gilt unabhängig davon ob du einen oder mehrere Hunde hältst. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt ein erhöhter Satz von 600 Euro jährlich.
In Hamburg meldest du deinen Hund beim Hunderegister an, das über das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz verwaltet wird. Die Anmeldung kann online oder persönlich erfolgen. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug.
Das Hamburgische Hundegesetz stuft nach § 2 Abs. 1 vier Rassen stets als gefährlich ein: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Nach § 2 Abs. 3 wird die Gefährlichkeit bei elf weiteren Rassen vermutet (Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu); diese Vermutung ist durch einen Wesenstest widerlegbar, dann gilt der normale Steuersatz.
Wer seinen Hund in Hamburg nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Die Steuer kann rückwirkend nachgefordert werden. Seit 2021 werden in Hamburg keine physischen Hundesteuermarken mehr ausgegeben.
Ja. Blinde- und Assistenzhunde sind vollständig von der Hamburger Hundesteuer befreit. Für einen aus einem Hamburger Tierheim übernommenen Hund wird die Steuer auf Antrag für die ersten zwölf Monate auf 48 Euro ermäßigt (keine volle Befreiung).
Ja, das Hamburger Hundegesetz schreibt eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vor. Der Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Ohne Versicherungsnachweis ist eine Anmeldung nicht möglich.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.