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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Halle (Saale) 2026: was Jagdhundhalter und Tierheim-Hunde sparen

120 € /Jahr für den ersten Hund

In Halle (Saale) beträgt die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund kommen jeweils 180 Euro hinzu. Für gefährliche Hunde und Hunde der in der Satzung genannten Rassen gilt ein deutlich erhöhter Satz von 720 Euro je Hund. Die Stadt hat die Steuer zum 1. Januar 2026 neu geregelt und den Satz für den ersten Hund von 100 auf 120 Euro angehoben. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Stadt Halle (Saale) vom 26. November 2025.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Halle (Saale)
Aktuelle Steuersätze

Was du in Halle (Saale) zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
120 €
pro Jahr
Jeder weitere
180 €
pro Jahr
Kampfhund
720 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Von der Steuer befreit sind auf Antrag Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Menschen unentbehrlich sind, sowie seit 2026 Rettungshunde in anerkannten Rettungshundestaffeln. Um die Hälfte ermäßigt werden kann die Steuer unter anderem für Wachhunde abgelegener Anwesen, für Hunde aus dem Tierheim der Stadt Halle und für geprüfte Jagdhunde. Für gefährliche Hunde sind Ermäßigungen ausgeschlossen.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Halle (Saale) vom 26. November 2025, in Kraft ab 01.01.2026. Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Halle (Saale). Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Halle (Saale), da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Halle (Saale): Befreiungen und Ermäßigungen

In Halle bleibt ein Hund aus dem Tierheim der Stadt dauerhaft zum halben Satz. Befreit sind Blinden- und seit 2026 auch Rettungshunde, dazu gibt es Halbierungen für Wach- und Jagdhunde. Für gefährliche Hunde gelten die Ermäßigungen nicht.

auf Antrag

Blinden- und Rettungshunde

Hunde, die für blinde, taube oder hilflose Menschen unentbehrlich sind, und seit 2026 Rettungshunde anerkannter Rettungshundestaffeln sind auf Antrag befreit.

halber Satz

Hund aus dem Tierheim Halle

Für einen Hund aus dem Tierheim der Stadt Halle ermäßigt sich die Steuer dauerhaft auf bis zur Hälfte.

halber Satz

Wachhunde abgelegener Anwesen

Ein über ein Jahr alter Wachhund für ein Anwesen, das mehr als 400 Meter vom nächsten Ortsteil entfernt liegt, zahlt den halben Satz.

halber Satz

Geprüfte Jagdhunde

Geprüfte Jagdhunde im Sinne des Landesjagdgesetzes zahlen ebenfalls den halben Satz.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Halle (Saale) an

Halle verlangt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug. Wer die Frist verpasst, handelt ordnungswidrig, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Halle (Saale) anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Fachbereich Finanzen der Stadt Halle (Saale) mit dem Team Hundesteuer. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal der Stadt, schriftlich oder persönlich.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid. Seit 2026 gibt Halle keine Hundesteuermarken mehr aus; der Nachweis läuft über den Transponder (Chip) deines Hundes.

Hund und Halter in Halle (Saale)
Listenhunde in Sachsen-Anhalt

Was du in Halle über Listen- und Kampfhunde wissen musst

In Sachsen-Anhalt ist für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Für gefährliche Hunde gelten nach dem Hundegesetz des Landes zusätzliche Auflagen wie Wesenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht. In Halle unterliegen die in der Satzung genannten Rassen zudem einem deutlich erhöhten Steuersatz.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Halle (Saale)

Die Hundesteuersatzung der Stadt Halle nennt eine Reihe von Rassen, die als gefährlich gelten und einem erhöhten Steuersatz unterliegen. Dazu zählen unter anderem Pit-Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten in Sachsen-Anhalt außerdem Haltungsauflagen wie ein Wesenstest.

  • Bullterrier
  • Pit-Bullterrier
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogue de Bordeaux
  • Mastín Español
  • Dogo Argentino
  • Bandog
  • Staffordshire Bullterrier
  • Römischer Kampfhund
  • Chinesischer Kampfhund
  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Mastiff

Quelle: Hundesteuersatzung Halle (Saale)

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Fachbereich Finanzen der Stadt Halle (Saale), Team Hundesteuer in Halle (Saale).

Hund angemeldet in Halle, was kommt danach?

Halle hat mit der Universitätsklinik und mehreren Tierarztpraxen eine gute Versorgung. Bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall kann die Behandlung aber schnell teuer werden. Eine gute Absicherung nimmt dir im Ernstfall die Sorge, zwischen Geldbeutel und der Gesundheit deines Hundes entscheiden zu müssen.

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Nach der Anmeldung

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Saugfähiges Handtuch nach dem Saale-Spaziergang

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Häufige Fragen

Hundesteuer Halle (Saale), die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Halle (Saale) beträgt die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund kommen jeweils 180 Euro hinzu. Für gefährliche Hunde gilt ein Satz von 720 Euro je Hund. Die Sätze gelten nach der Satzung vom 26. November 2025 ab 2026.

Zuständig ist der Fachbereich Finanzen der Stadt Halle (Saale) mit dem Team Hundesteuer. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug erfolgen und ist online über das Serviceportal, schriftlich oder persönlich möglich.

Nein. Seit 2026 gibt die Stadt Halle keine Hundesteuermarken mehr aus. Da Hunde ohnehin gechippt sein müssen, ist die Marke obsolet geworden; der Nachweis erfolgt über den Transponder.

Die Hundesteuersatzung nennt unter anderem Pit-Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Für diese Hunde gilt ein erhöhter Steuersatz von 720 Euro je Hund.

Ja. Blindenführ- und Assistenzhunde sowie seit 2026 Rettungshunde in anerkannten Staffeln sind auf Antrag befreit. Um die Hälfte ermäßigt werden können unter anderem Wachhunde abgelegener Anwesen, Tierheim-Hunde aus Halle und geprüfte Jagdhunde.

Ja. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Rasse und Größe. Die Mindestversicherungssumme beträgt in der Regel eine Million Euro. Der Nachweis gehört zur Anmeldung.