In Halle (Saale) beträgt die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund kommen jeweils 180 Euro hinzu. Für gefährliche Hunde und Hunde der in der Satzung genannten Rassen gilt ein deutlich erhöhter Satz von 720 Euro je Hund. Die Stadt hat die Steuer zum 1. Januar 2026 neu geregelt und den Satz für den ersten Hund von 100 auf 120 Euro angehoben. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Stadt Halle (Saale) vom 26. November 2025.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Von der Steuer befreit sind auf Antrag Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Menschen unentbehrlich sind, sowie seit 2026 Rettungshunde in anerkannten Rettungshundestaffeln. Um die Hälfte ermäßigt werden kann die Steuer unter anderem für Wachhunde abgelegener Anwesen, für Hunde aus dem Tierheim der Stadt Halle und für geprüfte Jagdhunde. Für gefährliche Hunde sind Ermäßigungen ausgeschlossen.
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In Halle bleibt ein Hund aus dem Tierheim der Stadt dauerhaft zum halben Satz. Befreit sind Blinden- und seit 2026 auch Rettungshunde, dazu gibt es Halbierungen für Wach- und Jagdhunde. Für gefährliche Hunde gelten die Ermäßigungen nicht.
Hunde, die für blinde, taube oder hilflose Menschen unentbehrlich sind, und seit 2026 Rettungshunde anerkannter Rettungshundestaffeln sind auf Antrag befreit.
Für einen Hund aus dem Tierheim der Stadt Halle ermäßigt sich die Steuer dauerhaft auf bis zur Hälfte.
Ein über ein Jahr alter Wachhund für ein Anwesen, das mehr als 400 Meter vom nächsten Ortsteil entfernt liegt, zahlt den halben Satz.
Geprüfte Jagdhunde im Sinne des Landesjagdgesetzes zahlen ebenfalls den halben Satz.
Halle verlangt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug. Wer die Frist verpasst, handelt ordnungswidrig, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld.
Du musst deinen Hund nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Halle (Saale) anmelden.
Zuständig ist der Fachbereich Finanzen der Stadt Halle (Saale) mit dem Team Hundesteuer. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal der Stadt, schriftlich oder persönlich.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid. Seit 2026 gibt Halle keine Hundesteuermarken mehr aus; der Nachweis läuft über den Transponder (Chip) deines Hundes.

In Sachsen-Anhalt ist für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Für gefährliche Hunde gelten nach dem Hundegesetz des Landes zusätzliche Auflagen wie Wesenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht. In Halle unterliegen die in der Satzung genannten Rassen zudem einem deutlich erhöhten Steuersatz.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Halle nennt eine Reihe von Rassen, die als gefährlich gelten und einem erhöhten Steuersatz unterliegen. Dazu zählen unter anderem Pit-Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten in Sachsen-Anhalt außerdem Haltungsauflagen wie ein Wesenstest.
Quelle: Hundesteuersatzung Halle (Saale)
Halle hat mit der Universitätsklinik und mehreren Tierarztpraxen eine gute Versorgung. Bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall kann die Behandlung aber schnell teuer werden. Eine gute Absicherung nimmt dir im Ernstfall die Sorge, zwischen Geldbeutel und der Gesundheit deines Hundes entscheiden zu müssen.
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Auf der Peißnitzinsel ist dein Hund schnell zwischen Bäumen und Uferwegen verschwunden. Ohne Rückruf wird jeder Freilauf zum Risiko. Du lernst, wie er kommt, wenn du rufst, und nicht erst, wenn er fertig ist.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Halle (Saale) beträgt die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund kommen jeweils 180 Euro hinzu. Für gefährliche Hunde gilt ein Satz von 720 Euro je Hund. Die Sätze gelten nach der Satzung vom 26. November 2025 ab 2026.
Zuständig ist der Fachbereich Finanzen der Stadt Halle (Saale) mit dem Team Hundesteuer. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug erfolgen und ist online über das Serviceportal, schriftlich oder persönlich möglich.
Nein. Seit 2026 gibt die Stadt Halle keine Hundesteuermarken mehr aus. Da Hunde ohnehin gechippt sein müssen, ist die Marke obsolet geworden; der Nachweis erfolgt über den Transponder.
Die Hundesteuersatzung nennt unter anderem Pit-Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Für diese Hunde gilt ein erhöhter Steuersatz von 720 Euro je Hund.
Ja. Blindenführ- und Assistenzhunde sowie seit 2026 Rettungshunde in anerkannten Staffeln sind auf Antrag befreit. Um die Hälfte ermäßigt werden können unter anderem Wachhunde abgelegener Anwesen, Tierheim-Hunde aus Halle und geprüfte Jagdhunde.
Ja. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Rasse und Größe. Die Mindestversicherungssumme beträgt in der Regel eine Million Euro. Der Nachweis gehört zur Anmeldung.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.