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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Gelsenkirchen 2026: was bei Sozialleistungen vom Satz bleibt

129 € /Jahr für den ersten Hund

In Gelsenkirchen beträgt die Hundesteuer jährlich 129 Euro für einen Hund. Bei zwei Hunden steigt der Satz auf 147 Euro je Hund, ab drei Hunden auf 168 Euro je Hund. Die Sätze sind gestaffelt, das heißt jeder Hund wird mit dem Satz seiner Stufe besteuert. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt ein deutlich erhöhter Satz von 627 Euro jährlich. Die Steuer wird zum 15. Februar und 15. August fällig. Nach der Anmeldung erhältst du deinen Bescheid und eine Steuermarke, die dein Hund außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar tragen muss.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Gelsenkirchen
Aktuelle Steuersätze

Was du in Gelsenkirchen zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1 Hund
129 €
pro Jahr
Je Hund (bei 2)
147 €
pro Jahr
Je Hund (ab 3)
168 €
pro Jahr
Kampfhund
627 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blindenführhunde, Assistenzhunde und geprüfte Rettungshunde können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Hunde aus dem Gelsenkirchener Tierheim sind im ersten Jahr steuerfrei. Auch Empfänger bestimmter Sozialleistungen (SGB II/XII) und Inhaber des GE-Passes sind auf Antrag für einen Hund von der Steuer befreit. Für gefährliche Hunde werden keine Vergünstigungen gewährt.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Gelsenkirchen vom 17.12.2020 (gültig ab 01.01.2021). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Gelsenkirchen. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Gelsenkirchen, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Gelsenkirchen: Befreiungen und Ermäßigungen

In Gelsenkirchen gibt es nur Befreiungen, keine Teilermäßigungen. Wer Sozialleistungen bezieht oder den GE-Pass hält, wird für einen Hund sogar voll befreit, dazu kommen Tierheim-Hunde und beruflich gehaltene Hunde.

auf Antrag

Blinden- und Rettungshunde

Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Menschen mit dem Merkzeichen Bl, Gl oder H sowie Rettungshunde für Zivil-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind auf Antrag befreit.

auf Antrag

Beruflich gehaltene Hunde

Hunde, die du beruflich oder betrieblich veranlasst hältst, sind auf Antrag von der Steuer befreit.

auf Antrag

Hund aus dem Tierheim Gelsenkirchen

Nimmst du einen Hund unmittelbar aus dem Tierheim Gelsenkirchen auf, ist er im ersten Jahr steuerfrei.

volle Befreiung

Sozialleistungen und GE-Pass

Beziehst du laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder XII oder hältst den GE-Pass, ist ein Hund voll befreit. Gelsenkirchen erlässt die ganze Steuer, eine Teilermäßigung kennt die Satzung nicht.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Gelsenkirchen an

Gelsenkirchen verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld der Stadt.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Gelsenkirchen anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Referat Stadtkämmerei und Finanzen der Stadt Gelsenkirchen. Die Anmeldung läuft online über das Stadtportal, per Post oder persönlich im BürgerCenter.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar tragen.

Hund und Halter in Gelsenkirchen
Listenhunde in NRW

Was du in Gelsenkirchen über Listen-/Kampfhunde wissen musst

In Gelsenkirchen gelten die Regelungen des NRW-Landeshundegesetzes. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt ein erhöhter Steuersatz von 627 Euro im Jahr, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Hunde.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Gelsenkirchen

In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeshundegesetz den Umgang mit gefährlichen Hunden. Hunde bestimmter Rassen gelten unwiderlegbar als gefährlich, ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und an Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden. Zusätzlich gelten große Hunde ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm als anzeigepflichtig.

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW) sowie Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler und Tosa Inu (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW)
  • jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen

Quelle: Hundesteuersatzung Gelsenkirchen

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Referat Stadtkämmerei und Finanzen in Gelsenkirchen.

Hund angemeldet in Gelsenkirchen, und jetzt?

Auch in Gelsenkirchen wird eine Behandlung beim Tierarzt bei Unfällen oder schweren Erkrankungen schnell teuer. Viele Halter sichern ihren Hund deshalb zusätzlich ab, damit im Ernstfall die Versorgung im Vordergrund steht und nicht die Kosten.

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Nach der Anmeldung

Tu deinem Gelsenkirchener Hund etwas Gutes

Nach der Anmeldung ist dein Hund offiziell dabei. Jetzt fehlt noch die passende Ausrüstung für eure Touren am Kanal und durch die Parks.

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Häufige Fragen

Hundesteuer Gelsenkirchen, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Gelsenkirchen beträgt die Hundesteuer jährlich 129 Euro für einen Hund. Bei zwei Hunden sind es je Hund 147 Euro, ab drei Hunden je Hund 168 Euro. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt ein erhöhter Satz von 627 Euro im Jahr.

Zuständig ist das Referat Stadtkämmerei und Finanzen der Stadt Gelsenkirchen. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug erfolgen und läuft online über das Stadtportal, per Post oder persönlich im BürgerCenter.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz. Der erhöhte Gelsenkirchener Satz gilt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach dem LHundG NRW: die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 (American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier) sowie die Rassen nach § 10 Abs. 1 (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen.

Ja. Blindenführhunde, Assistenzhunde und geprüfte Rettungshunde können befreit werden. Hunde aus dem Gelsenkirchener Tierheim sind im ersten Jahr steuerfrei. Auch Empfänger bestimmter Sozialleistungen und Inhaber des GE-Passes sind auf Antrag für einen Hund befreit.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde ab 40 cm oder 20 kg sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.