In Fürth beträgt die Hundesteuer laut Satzung für den ersten Hund 132 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 180 Euro. Für zwei Hunde zahlst du zusammen 312 Euro. Für einen Kampfhund verlangt Fürth 792 Euro, das Sechsfache des einfachen Satzes. Jeder angemeldete Hund erhält ein Hundezeichen, das er außerhalb des Grundstücks am Halsband trägt.
* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Blinden-, Gehörlosen- und Assistenzhunde für Menschen mit den Merkzeichen B, aG oder H sind steuerfrei, ebenso geprüfte Rettungshunde und wesensgeprüfte pädagogische oder therapeutische Diensthunde. Hunde in Einöden und geprüfte Jagdhunde zahlen den halben Satz. Eine soziale Ermäßigung oder eine Befreiung für Tierheimhunde sieht die Fürther Satzung nicht vor. Für Kampfhunde gelten keine Vergünstigungen.
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In Fürth entlasten vor allem die Steuerfreiheit für Assistenz-, Rettungs- und Therapiehunde sowie der halbe Satz für Jagdhunde und Hunde in Einöden.
Blinden-, Gehörlosen- und Taubblindenbegleithunde für Menschen mit den Merkzeichen B, aG oder H sind von der Hundesteuer befreit, einer je Person.
Geprüfte Rettungshunde für den Katastrophen- und Zivilschutz sowie wesensgeprüfte Hunde des pädagogischen und therapeutischen Dienstes sind steuerfrei.
Hunde in Einöden und Weilern sowie brauchbarkeitsgeprüfte Jagd- und Forsthunde zahlen den halben Satz.
In Fürth meldest du deinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtkämmerei an. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.
Du musst deinen Hund 14 Tage nach Aufnahme nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Fürth anmelden.
Zuständig ist die Stadtkämmerei Fürth. Du kannst deinen Hund online über den Servicedienst der Stadt anmelden oder das Formular schriftlich einreichen.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und ein Hundezeichen. Dieses trägt dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar am Halsband.
Zur Anmeldung: Stadtkämmerei Fürth Fürth · Quelle: Hundesteuersatzung Fürth

In Fürth kostet ein Kampfhund 792 Euro Steuer im Jahr, das Sechsfache des einfachen Satzes. Bayern führt zwei Kategorien: Rassen der Kategorie 1 gelten immer als Kampfhund. Bei Kategorie 2 lässt sich die Vermutung durch eine Bescheinigung des Ordnungsamtes entkräften, dann halbiert sich der erhöhte Satz.
Fürth folgt der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität. Für Kategorie 1 gilt die Kampfhundeigenschaft stets. Bei Kategorie 2 wird sie vermutet, bis der Halter dem Ordnungsamt nachweist, dass sein Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt; mit dieser Bescheinigung sinkt der erhöhte Steuersatz auf die Hälfte. Für Kampfhunde entfällt jede Steuerbefreiung.
Quelle: Hundesteuersatzung Fürth
Die Steuer ist gezahlt, für Tierarztkosten kommt sie nicht auf. Bei einer teuren Behandlung nach Unfall oder Krankheit kann eine Hundekrankenversicherung die Rechnung abfedern.
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Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Fürth beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 132 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 180 Euro. Für zwei Hunde sind das zusammen 312 Euro. Ein Kampfhund kostet 792 Euro im Jahr.
Zuständig ist die Stadtkämmerei Fürth. Du kannst deinen Hund online über den Servicedienst der Stadt anmelden oder das Formular schriftlich einreichen, innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme.
Ein Kampfhund kostet in Fürth 792 Euro im Jahr, das Sechsfache des einfachen Satzes. Bayern unterscheidet zwei Kategorien: Kategorie 1 gilt stets als Kampfhund; für Kategorie 2 halbiert sich der erhöhte Satz, wenn das Ordnungsamt die Ungefährlichkeit bescheinigt.
Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt kann die Steuer rückwirkend nachfordern und ein Bußgeld verhängen.
Blinden-, Assistenz-, geprüfte Rettungs- sowie pädagogische und therapeutische Diensthunde sind steuerfrei. Hunde in Einöden und geprüfte Jagdhunde zahlen den halben Satz. Eine soziale Ermäßigung gibt es nicht.
Bayern schreibt keine generelle Haftpflichtversicherung für normale Hunde vor. Für Kampfhunde ist die Haltung erlaubnispflichtig, und dabei wird in der Regel ein Versicherungsnachweis verlangt. Ohne Versicherung haftest du bei einem Schaden persönlich und unbegrenzt.
Assistenz-, Rettungs- und Therapiehunde sind steuerfrei, Jagdhunde und Hunde in Einöden zahlen den halben Satz. Eine einkommensabhängige Ermäßigung oder eine Befreiung für Tierheimhunde sieht die Fürther Satzung nicht vor.
Nein. Die Fürther Satzung kennt keine Befreiung für aus dem Tierheim übernommene Hunde. Steuerfrei sind nur Hunde, die vorübergehend in einem Tierasyl untergebracht sind.
Nein. Eine einkommensabhängige Ermäßigung sieht die Fürther Hundesteuersatzung nicht vor. Vergünstigt sind nur bestimmte Diensthunde sowie Jagd- und Einödehunde.
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