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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Fürth 2026: wer steuerfrei bleibt und wer sechsfach zahlt

132 € /Jahr für den ersten Hund

In Fürth beträgt die Hundesteuer laut Satzung für den ersten Hund 132 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 180 Euro. Für zwei Hunde zahlst du zusammen 312 Euro. Für einen Kampfhund verlangt Fürth 792 Euro, das Sechsfache des einfachen Satzes. Jeder angemeldete Hund erhält ein Hundezeichen, das er außerhalb des Grundstücks am Halsband trägt.

* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Fürth
Aktuelle Steuersätze

Was du in Fürth zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
132 €
pro Jahr
Jeder weitere
180 €
pro Jahr
Kampfhund
792 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blinden-, Gehörlosen- und Assistenzhunde für Menschen mit den Merkzeichen B, aG oder H sind steuerfrei, ebenso geprüfte Rettungshunde und wesensgeprüfte pädagogische oder therapeutische Diensthunde. Hunde in Einöden und geprüfte Jagdhunde zahlen den halben Satz. Eine soziale Ermäßigung oder eine Befreiung für Tierheimhunde sieht die Fürther Satzung nicht vor. Für Kampfhunde gelten keine Vergünstigungen.

Angaben basieren auf der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Fürth vom 12.10.1994 in der Fassung der Änderungssatzung vom 24.07.2024. Stand: August 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Fürth. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Fürth, da Satzungen sich ändern können.

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Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Fürth: Befreiungen und Ermäßigungen

In Fürth entlasten vor allem die Steuerfreiheit für Assistenz-, Rettungs- und Therapiehunde sowie der halbe Satz für Jagdhunde und Hunde in Einöden.

volle Befreiung

Assistenz- und Blindenführhunde

Blinden-, Gehörlosen- und Taubblindenbegleithunde für Menschen mit den Merkzeichen B, aG oder H sind von der Hundesteuer befreit, einer je Person.

volle Befreiung

Rettungs- und Therapiehunde

Geprüfte Rettungshunde für den Katastrophen- und Zivilschutz sowie wesensgeprüfte Hunde des pädagogischen und therapeutischen Dienstes sind steuerfrei.

halber Satz

Jagd- und Einödehunde

Hunde in Einöden und Weilern sowie brauchbarkeitsgeprüfte Jagd- und Forsthunde zahlen den halben Satz.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Fürth an

In Fürth meldest du deinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtkämmerei an. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 14 Tage nach Aufnahme nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Fürth anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stadtkämmerei Fürth. Du kannst deinen Hund online über den Servicedienst der Stadt anmelden oder das Formular schriftlich einreichen.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und ein Hundezeichen. Dieses trägt dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar am Halsband.

Hund und Halter in Fürth
Kampfhunde in Bayern

Was ein Kampfhund in Fürth kostet

In Fürth kostet ein Kampfhund 792 Euro Steuer im Jahr, das Sechsfache des einfachen Satzes. Bayern führt zwei Kategorien: Rassen der Kategorie 1 gelten immer als Kampfhund. Bei Kategorie 2 lässt sich die Vermutung durch eine Bescheinigung des Ordnungsamtes entkräften, dann halbiert sich der erhöhte Satz.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Fürth

Fürth folgt der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität. Für Kategorie 1 gilt die Kampfhundeigenschaft stets. Bei Kategorie 2 wird sie vermutet, bis der Halter dem Ordnungsamt nachweist, dass sein Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt; mit dieser Bescheinigung sinkt der erhöhte Steuersatz auf die Hälfte. Für Kampfhunde entfällt jede Steuerbefreiung.

  • Pitbull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa-Inu (Kategorie 1
  • stets Kampfhund) sowie Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Alano
  • American Bulldog
  • Cane Corso
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquín
  • Rottweiler (Kategorie 2
  • per Bescheinigung widerlegbar)
  • jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen

Quelle: Hundesteuersatzung Fürth

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Stadtkämmerei Fürth in Fürth.

Hund in Fürth angemeldet, was folgt jetzt?

Die Steuer ist gezahlt, für Tierarztkosten kommt sie nicht auf. Bei einer teuren Behandlung nach Unfall oder Krankheit kann eine Hundekrankenversicherung die Rechnung abfedern.

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Häufige Fragen

Hundesteuer Fürth, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Fürth beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 132 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 180 Euro. Für zwei Hunde sind das zusammen 312 Euro. Ein Kampfhund kostet 792 Euro im Jahr.

Zuständig ist die Stadtkämmerei Fürth. Du kannst deinen Hund online über den Servicedienst der Stadt anmelden oder das Formular schriftlich einreichen, innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme.

Ein Kampfhund kostet in Fürth 792 Euro im Jahr, das Sechsfache des einfachen Satzes. Bayern unterscheidet zwei Kategorien: Kategorie 1 gilt stets als Kampfhund; für Kategorie 2 halbiert sich der erhöhte Satz, wenn das Ordnungsamt die Ungefährlichkeit bescheinigt.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt kann die Steuer rückwirkend nachfordern und ein Bußgeld verhängen.

Blinden-, Assistenz-, geprüfte Rettungs- sowie pädagogische und therapeutische Diensthunde sind steuerfrei. Hunde in Einöden und geprüfte Jagdhunde zahlen den halben Satz. Eine soziale Ermäßigung gibt es nicht.

Bayern schreibt keine generelle Haftpflichtversicherung für normale Hunde vor. Für Kampfhunde ist die Haltung erlaubnispflichtig, und dabei wird in der Regel ein Versicherungsnachweis verlangt. Ohne Versicherung haftest du bei einem Schaden persönlich und unbegrenzt.

Assistenz-, Rettungs- und Therapiehunde sind steuerfrei, Jagdhunde und Hunde in Einöden zahlen den halben Satz. Eine einkommensabhängige Ermäßigung oder eine Befreiung für Tierheimhunde sieht die Fürther Satzung nicht vor.

Nein. Die Fürther Satzung kennt keine Befreiung für aus dem Tierheim übernommene Hunde. Steuerfrei sind nur Hunde, die vorübergehend in einem Tierasyl untergebracht sind.

Nein. Eine einkommensabhängige Ermäßigung sieht die Fürther Hundesteuersatzung nicht vor. Vergünstigt sind nur bestimmte Diensthunde sowie Jagd- und Einödehunde.