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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Freiburg 2026: was du zahlst und worauf die Stadt verzichtet

120 € /Jahr für den ersten Hund

In Freiburg zahlst du für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro. Der erste Hund bleibt dabei immer beim niedrigsten Satz. Für gefährliche Hunde gibt es keinen erhöhten Steuersatz. Die Steuer wird als Jahresbetrag festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach dem Bescheid fällig. Nach der Anmeldung erhältst du eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar tragen muss.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Freiburg im Breisgau
Aktuelle Steuersätze

Was du in Freiburg im Breisgau zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
120 €
pro Jahr
Jeder weitere
240 €
pro Jahr
Kampfhund
Keine Pauschale
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blindenführhunde und Assistenzhunde für Menschen mit Schwerbehinderung sowie Therapie-, Besuchs- und geprüfte Rettungshunde können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Auch Hüte- und Herdenschutzhunde sind befreit. Hunde, die nach 2021 aus dem Freiburger Tierheim übernommen wurden, sind nach einem Jahr Haltedauer dauerhaft steuerfrei. Für Empfänger von Sozialleistungen ermäßigt sich der Satz für den ersten Hund um ein Drittel.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Stadt Freiburg i. Br. vom 2. März 2021 in der Fassung vom 9. Mai 2023. Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Freiburg im Breisgau. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Freiburg im Breisgau, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Freiburg im Breisgau: Befreiungen und Ermäßigungen

In Freiburg bleibt ein Hund aus dem Tierheim nach einem Jahr dauerhaft steuerfrei. Befreit sind außerdem Blinden-, Assistenz-, Therapie- und Herdenschutzhunde, und bei Sozialleistungen sinkt der Satz für den ersten Hund um ein Drittel.

auf Antrag

Blinden-, Assistenz- und Therapiehunde

Blindenführhunde, Assistenzhunde für Menschen mit Schwerbehinderung sowie Begleit-, Therapie-, Besuchs- und geprüfte Rettungshunde sind auf Antrag befreit.

auf Antrag

Hüte- und Herdenschutzhunde

Auch Hüte- und Herdenschutzhunde sind von der Hundesteuer befreit.

auf Antrag

Hund aus dem Freiburger Tierheim

Hast du deinen Hund nach 2021 aus einem Freiburger Tierheim übernommen, bleibt er nach einem Jahr Haltung dauerhaft steuerfrei.

ermäßigter Satz

Soziale Ermäßigung

Beziehst du Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, ermäßigt sich die Steuer für den ersten Hund um ein Drittel.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Freiburg im Breisgau an

Freiburg verlangt die Anmeldung innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder sobald der Hund drei Monate alt ist. Wer die Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 1 Monat nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Freiburg im Breisgau anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, am Fahnenbergplatz 4. Die Anmeldung läuft online oder schriftlich. Kampf- und gefährliche Hunde meldest du zusätzlich beim Amt für öffentliche Ordnung.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar tragen.

Hund und Halter in Freiburg im Breisgau
Kampfhunde in Baden-Württemberg

Was du in Freiburg über Listen-/Kampfhunde wissen musst

In Baden-Württemberg gibt es eine Rasseliste für Kampfhunde, doch Freiburg erhebt dafür keinen erhöhten Steuersatz. Auch ein gelisteter Hund zahlt die normale Hundesteuer. Die Rasseliste ist vor allem ordnungsrechtlich wichtig: Für Kampfhunde brauchst du eine Halteerlaubnis und eine Haftpflichtversicherung.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Freiburg im Breisgau

Baden-Württemberg führt in der Polizeiverordnung über gefährliche Hunde eine Rasseliste. Drei Rassen gelten unwiderlegbar als Kampfhunde, bei neun weiteren wird die Gefährlichkeit im Einzelfall geprüft. Für die Hundesteuer spielt das in Freiburg jedoch keine Rolle, alle Hunde zahlen den normalen Satz.

  • American Staffordshire Terrier
  • Pitbull Terrier
  • Bullterrier (unwiderlegbar); im Einzelfall zusätzlich Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastino Español
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff und Tosa Inu

Quelle: Hundesteuersatzung Freiburg im Breisgau

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Stadtkämmerei, Abteilung Steuern in Freiburg im Breisgau.

Hund angemeldet in Freiburg, und jetzt?

In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflicht nur für gefährliche Hunde Pflicht, doch du haftest unbegrenzt für Schäden deines Hundes. Auch beim Tierarzt wird es bei Unfällen oder Krankheiten schnell teuer. Viele Halter sichern ihren Hund deshalb umfassend ab, damit im Ernstfall die Versorgung zählt und nicht die Kosten.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Freiburg im Breisgau, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Freiburg zahlst du für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro. Für gefährliche Hunde gibt es keinen erhöhten Steuersatz, auch sie zahlen den normalen Satz.

Zuständig ist die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung erfolgen und läuft online oder schriftlich.

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste für Kampfhunde, doch Freiburg erhebt dafür keinen erhöhten Steuersatz. Unwiderlegbar gelten American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Bullterrier, bei neun weiteren Rassen wird die Gefährlichkeit im Einzelfall geprüft.

Ja. Blindenführ- und Assistenzhunde, Therapie-, Besuchs- und Rettungshunde sowie Hüte- und Herdenschutzhunde können befreit werden. Hunde aus dem Freiburger Tierheim sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Für Empfänger von Sozialleistungen ermäßigt sich der Satz für den ersten Hund um ein Drittel.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflicht nur für gefährliche Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.