In Freiburg zahlst du für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro. Der erste Hund bleibt dabei immer beim niedrigsten Satz. Für gefährliche Hunde gibt es keinen erhöhten Steuersatz. Die Steuer wird als Jahresbetrag festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach dem Bescheid fällig. Nach der Anmeldung erhältst du eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar tragen muss.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Blindenführhunde und Assistenzhunde für Menschen mit Schwerbehinderung sowie Therapie-, Besuchs- und geprüfte Rettungshunde können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Auch Hüte- und Herdenschutzhunde sind befreit. Hunde, die nach 2021 aus dem Freiburger Tierheim übernommen wurden, sind nach einem Jahr Haltedauer dauerhaft steuerfrei. Für Empfänger von Sozialleistungen ermäßigt sich der Satz für den ersten Hund um ein Drittel.
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In Freiburg bleibt ein Hund aus dem Tierheim nach einem Jahr dauerhaft steuerfrei. Befreit sind außerdem Blinden-, Assistenz-, Therapie- und Herdenschutzhunde, und bei Sozialleistungen sinkt der Satz für den ersten Hund um ein Drittel.
Blindenführhunde, Assistenzhunde für Menschen mit Schwerbehinderung sowie Begleit-, Therapie-, Besuchs- und geprüfte Rettungshunde sind auf Antrag befreit.
Auch Hüte- und Herdenschutzhunde sind von der Hundesteuer befreit.
Hast du deinen Hund nach 2021 aus einem Freiburger Tierheim übernommen, bleibt er nach einem Jahr Haltung dauerhaft steuerfrei.
Beziehst du Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, ermäßigt sich die Steuer für den ersten Hund um ein Drittel.
Freiburg verlangt die Anmeldung innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder sobald der Hund drei Monate alt ist. Wer die Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Du musst deinen Hund 1 Monat nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Freiburg im Breisgau anmelden.
Zuständig ist die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, am Fahnenbergplatz 4. Die Anmeldung läuft online oder schriftlich. Kampf- und gefährliche Hunde meldest du zusätzlich beim Amt für öffentliche Ordnung.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar tragen.
Zur Anmeldung: Stadtkämmerei, Abteilung Steuern Freiburg im Breisgau · Quelle: Hundesteuersatzung Freiburg im Breisgau

In Baden-Württemberg gibt es eine Rasseliste für Kampfhunde, doch Freiburg erhebt dafür keinen erhöhten Steuersatz. Auch ein gelisteter Hund zahlt die normale Hundesteuer. Die Rasseliste ist vor allem ordnungsrechtlich wichtig: Für Kampfhunde brauchst du eine Halteerlaubnis und eine Haftpflichtversicherung.
Baden-Württemberg führt in der Polizeiverordnung über gefährliche Hunde eine Rasseliste. Drei Rassen gelten unwiderlegbar als Kampfhunde, bei neun weiteren wird die Gefährlichkeit im Einzelfall geprüft. Für die Hundesteuer spielt das in Freiburg jedoch keine Rolle, alle Hunde zahlen den normalen Satz.
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflicht nur für gefährliche Hunde Pflicht, doch du haftest unbegrenzt für Schäden deines Hundes. Auch beim Tierarzt wird es bei Unfällen oder Krankheiten schnell teuer. Viele Halter sichern ihren Hund deshalb umfassend ab, damit im Ernstfall die Versorgung zählt und nicht die Kosten.
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Die Waldwege am Rand des Schwarzwalds sind ein Paradies für Hundenasen, und genau das ist das Problem. Ist die Fährte erst aufgenommen, hört dein Hund nichts mehr. Du lernst, den Jagdtrieb zu steuern, statt gegen ihn anzukämpfen.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Freiburg zahlst du für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro. Für gefährliche Hunde gibt es keinen erhöhten Steuersatz, auch sie zahlen den normalen Satz.
Zuständig ist die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung erfolgen und läuft online oder schriftlich.
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste für Kampfhunde, doch Freiburg erhebt dafür keinen erhöhten Steuersatz. Unwiderlegbar gelten American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Bullterrier, bei neun weiteren Rassen wird die Gefährlichkeit im Einzelfall geprüft.
Ja. Blindenführ- und Assistenzhunde, Therapie-, Besuchs- und Rettungshunde sowie Hüte- und Herdenschutzhunde können befreit werden. Hunde aus dem Freiburger Tierheim sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Für Empfänger von Sozialleistungen ermäßigt sich der Satz für den ersten Hund um ein Drittel.
Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflicht nur für gefährliche Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.