In Düsseldorf beträgt die Hundesteuer jährlich 96 Euro für den ersten Hund, 150 Euro für den zweiten und 180 Euro für jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde gilt ein erhöhter Steuersatz von 600 Euro jährlich für den ersten und 900 Euro für jeden weiteren. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Blindenhunde, Assistenzhunde und Rettungshunde sind vollständig befreit. Sozialhilfeempfänger können auf Antrag eine Ermäßigung erhalten.
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In Düsseldorf kannst du die Hundesteuer über die Übernahme aus dem Tierheim Rath und über den Düsselpass senken. Für gefährliche Hunde gelten diese Vergünstigungen nicht.
Blindenführhunde, Assistenzhunde und Hunde zum Schutz hilfloser Menschen, nachgewiesen über den Schwerbehindertenausweis, sind auf Antrag von der Steuer befreit.
Hunde, die als Rettungshunde geprüft sind und öffentlichen oder privaten Rettungs- und Hilfsorganisationen zur Verfügung stehen, sind auf Antrag befreit.
Nimmst du erstmalig einen Hund aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath auf, ist er für die ersten zwölf Monate steuerfrei.
Hältst du einen Düsselpass, zahlst du für einen Hund einen ermäßigten Steuersatz. Der Düsselpass richtet sich an Düsseldorfer mit Anspruch auf Sozialleistungen.
In Düsseldorf gilt eine strikte Anmeldepflicht für alle Hundehalter. Wer seinen Hund nicht fristgerecht anmeldet, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und muss die Hundesteuer rückwirkend nachzahlen.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Düsseldorf anmelden.
Zuständig ist das Steueramt Düsseldorf. Die Anmeldung ist online über das Düsseldorfer Serviceportal, per Post oder persönlich möglich.
Das Steueramt schickt dir Steuerbescheid und Hundemarke per Post zu. Die Marke muss dein Hund im öffentlichen Raum sichtbar tragen.
Zur Anmeldung: Steueramt Düsseldorf Düsseldorf · Quelle: Hundesteuersatzung Düsseldorf

In Düsseldorf gelten die Regelungen des NRW-Landeshundegesetzes. Sowohl die vier gefährlichen Rassen nach § 3 als auch die Rassen bestimmter Art nach § 10 (unter anderem Rottweiler) lösen den deutlich erhöhten Steuersatz aus; darüber hinaus können Hunde im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden.
Das NRW Landeshundegesetz (LHundG) stuft bestimmte Rassen automatisch als gefährlich ein. In Düsseldorf zahlen Halter dieser Hunde einen deutlich erhöhten Steuersatz.
Quelle: Hundesteuersatzung Düsseldorf
Düsseldorf hat eine der höchsten Tierarztdichten in NRW. Trotzdem: bei einem Ernstfall in der Tierklinik wird es auch auf der Kö teuer. Wer vorgesorgt hat, schläft ruhiger.
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Auf der Düsseldorfer Rheinuferpromenade ist es eng, laut und voller Menschen. Für einen Hund ist das Dauerstress, und der landet direkt in der Leine. Du lernst, wie er ruhig bleibt, statt jeden Reiz mitzunehmen.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Düsseldorf beträgt die Hundesteuer jährlich 96 Euro für den ersten Hund, 150 Euro für den zweiten und 180 Euro für jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde gilt 600 Euro für den ersten und 900 Euro für jeden weiteren.
Zuständig ist das Steueramt Düsseldorf. Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Düsseldorf erfolgen.
In Düsseldorf gilt das Landeshundegesetz NRW. Den erhöhten Steuersatz lösen die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) sowie die Rassen bestimmter Art nach § 10 Abs. 1 (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen aus. Mit einer Befreiung nach dem LHundG kann wieder der Normalsatz beantragt werden.
Ja. Blindenhunde, Assistenzhunde und Rettungshunde sind vollständig befreit. Sozialhilfeempfänger können auf Antrag eine Ermäßigung erhalten.
Wer seinen Hund in Düsseldorf nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen. In der Regel bleibt es bei der Nachzahlung und einem überschaubaren Betrag.
In NRW ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.