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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Düsseldorf 2026: was der Düsselpass beim Steuersatz spart

96 € /Jahr für den ersten Hund

In Düsseldorf beträgt die Hundesteuer jährlich 96 Euro für den ersten Hund, 150 Euro für den zweiten und 180 Euro für jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde gilt ein erhöhter Steuersatz von 600 Euro jährlich für den ersten und 900 Euro für jeden weiteren. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Düsseldorf
Aktuelle Steuersätze

Was du in Düsseldorf zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1. Hund
96 €
pro Jahr
2. Hund
150 €
pro Jahr
Ab 3. Hund
180 €
pro Jahr
Kampfhund
600 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blindenhunde, Assistenzhunde und Rettungshunde sind vollständig befreit. Sozialhilfeempfänger können auf Antrag eine Ermäßigung erhalten.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 14.12.2023, in Kraft ab 01.01.2024. Stand: Juni 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Düsseldorf. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Düsseldorf, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Düsseldorf: Befreiungen und Ermäßigungen

In Düsseldorf kannst du die Hundesteuer über die Übernahme aus dem Tierheim Rath und über den Düsselpass senken. Für gefährliche Hunde gelten diese Vergünstigungen nicht.

auf Antrag

Assistenz- und Blindenführhunde

Blindenführhunde, Assistenzhunde und Hunde zum Schutz hilfloser Menschen, nachgewiesen über den Schwerbehindertenausweis, sind auf Antrag von der Steuer befreit.

auf Antrag

Rettungshunde

Hunde, die als Rettungshunde geprüft sind und öffentlichen oder privaten Rettungs- und Hilfsorganisationen zur Verfügung stehen, sind auf Antrag befreit.

auf Antrag

Hund aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath

Nimmst du erstmalig einen Hund aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath auf, ist er für die ersten zwölf Monate steuerfrei.

ermäßigter Satz

Halbierung mit dem Düsselpass

Hältst du einen Düsselpass, zahlst du für einen Hund einen ermäßigten Steuersatz. Der Düsselpass richtet sich an Düsseldorfer mit Anspruch auf Sozialleistungen.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Düsseldorf an

In Düsseldorf gilt eine strikte Anmeldepflicht für alle Hundehalter. Wer seinen Hund nicht fristgerecht anmeldet, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und muss die Hundesteuer rückwirkend nachzahlen.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Düsseldorf anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Steueramt Düsseldorf. Die Anmeldung ist online über das Düsseldorfer Serviceportal, per Post oder persönlich möglich.

3

Was passiert danach

Das Steueramt schickt dir Steuerbescheid und Hundemarke per Post zu. Die Marke muss dein Hund im öffentlichen Raum sichtbar tragen.

Hund und Halter in Düsseldorf
Listenhunde in NRW

Was du in Düsseldorf über Listen-/Kampfhunde wissen musst

In Düsseldorf gelten die Regelungen des NRW-Landeshundegesetzes. Sowohl die vier gefährlichen Rassen nach § 3 als auch die Rassen bestimmter Art nach § 10 (unter anderem Rottweiler) lösen den deutlich erhöhten Steuersatz aus; darüber hinaus können Hunde im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Düsseldorf

Das NRW Landeshundegesetz (LHundG) stuft bestimmte Rassen automatisch als gefährlich ein. In Düsseldorf zahlen Halter dieser Hunde einen deutlich erhöhten Steuersatz.

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW) sowie Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler und Tosa Inu (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW)
  • jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen

Quelle: Hundesteuersatzung Düsseldorf

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Steueramt Düsseldorf in Düsseldorf.

Hund angemeldet in Düsseldorf, wie geht es weiter?

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Häufige Fragen

Hundesteuer Düsseldorf, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Düsseldorf beträgt die Hundesteuer jährlich 96 Euro für den ersten Hund, 150 Euro für den zweiten und 180 Euro für jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde gilt 600 Euro für den ersten und 900 Euro für jeden weiteren.

Zuständig ist das Steueramt Düsseldorf. Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Düsseldorf erfolgen.

In Düsseldorf gilt das Landeshundegesetz NRW. Den erhöhten Steuersatz lösen die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) sowie die Rassen bestimmter Art nach § 10 Abs. 1 (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen aus. Mit einer Befreiung nach dem LHundG kann wieder der Normalsatz beantragt werden.

Ja. Blindenhunde, Assistenzhunde und Rettungshunde sind vollständig befreit. Sozialhilfeempfänger können auf Antrag eine Ermäßigung erhalten.

Wer seinen Hund in Düsseldorf nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen. In der Regel bleibt es bei der Nachzahlung und einem überschaubaren Betrag.

In NRW ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.