In Dresden zahlst du 108 Euro im Jahr für den ersten Hund und 144 Euro für jeden weiteren. Die Beträge werden addiert: Bei zwei Hunden sind es zusammen 252 Euro, bei drei Hunden 396 Euro. Die Sätze gelten seit 2003 unverändert und liegen damit im unteren Bereich der großen Städte. Einen erhöhten Steuersatz für sogenannte Kampfhunde kennt Dresden nicht. Die Anmeldung läuft über das Steuer- und Stadtkassenamt und muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung erfolgen.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Auf Antrag von der Steuer befreit sind unter anderem Blindenführhunde, Hunde zum Schutz und zur Therapie von Menschen mit Schwerbehinderung sowie Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern. Auch Hunde, die vorübergehend aus Tierschutzgründen in einem Tierheim untergebracht sind, bleiben steuerfrei.
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Dresden gewährt nur Befreiungen, keine prozentualen Ermäßigungen. Sie gelten für Blindenführ- und Therapiehunde, für Forst- und Jagdhunde und für Hunde, die vorübergehend im Tierheim untergebracht sind.
Blindenführhunde und Hunde, die ausgebildet sind, um Menschen mit Schwerbehinderung zu schützen und therapeutisch zu begleiten, sind auf Antrag von der Steuer befreit.
Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern sind befreit, soweit sie für den Forst- oder Jagdschutz gebraucht werden.
Ist dein Hund aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in einem Tierasyl oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht, bleibt er steuerfrei.
Dresden verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, nachdem dein Hund bei dir eingezogen ist oder das besteuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Beginn der Hundehaltung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Dresden anmelden.
Zuständig ist das Steuer- und Stadtkassenamt Dresden. Die Anmeldung ist persönlich im Amt, in jedem Bürgerbüro oder schriftlich mit dem Anmeldeformular möglich.
Nach der Anmeldung erhältst du einen Steuerbescheid; die Hundesteuer wird vierteljährlich fällig. Für jeden Hund gibt die Stadt eine Steuermarke aus, die dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar tragen muss.
Zur Anmeldung: Steuer- und Stadtkassenamt Dresden (Abteilung Aufwandsteuern) Dresden · Quelle: Hundesteuersatzung Dresden

Anders als viele Städte erhebt Dresden keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde. Sie werden mit dem normalen Satz besteuert. Die Haltung selbst ist in Sachsen aber erlaubnispflichtig und an strenge Auflagen gebunden.
Sachsen stuft Hunde der Rasseliste als gefährlich ein. Für ihre Haltung braucht es eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde, dazu Sachkunde, Zuverlässigkeit und einen Versicherungsnachweis. Außerhalb des eigenen Grundstücks gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Die Vermutung der Gefährlichkeit kann durch ein anerkanntes Wesensgutachten widerlegt werden.
Quelle: Hundesteuersatzung Dresden
Mit der Anmeldung ist der erste Schritt getan. Viele Halter sichern ihren Hund danach auch für den Ernstfall ab: Eine Tierarztrechnung nach einem Unfall oder einer Operation kann nach der aktuellen Gebührenordnung schnell hoch ausfallen. Wer hier vorsorgt, muss im Notfall nicht zwischen Geldbeutel und Behandlung entscheiden.
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Zwischen Straßenbahnen, Radfahrern und Touristen in der Altstadt sorgt ein gepolstertes Brustgeschirr für sicheren Halt und entlastet den Hals. Mit Reflektoren bleibt dein Hund auch in der Dämmerung an der Elbe gut sichtbar.
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Auf den weiten Elbwiesen und im Großen Garten kann dein Hund mit einer Schleppleine sicher Freilauf üben, ohne dass du ihn ganz aus der Hand gibst. Ideal, um den Rückruf Schritt für Schritt aufzubauen.
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Die Elbwiesen sind weit und offen, und ein Hund, der einmal losläuft, ist in Sekunden hundert Meter entfernt. Ohne verlässlichen Rückruf wird jeder Freilauf zur Zitterpartie. Du lernst, wie er umdreht, sobald du rufst.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Dresden beträgt die Hundesteuer 108 Euro im Jahr für den ersten Hund und 144 Euro für jeden weiteren. Die Beträge werden addiert: Bei zwei Hunden zahlst du 252 Euro, bei drei Hunden 396 Euro. Die Sätze gelten seit 2003 unverändert.
Zuständig ist das Steuer- und Stadtkassenamt der Landeshauptstadt Dresden. Einen Online-Dienst gibt es nicht: Du reichst das unterschriebene Formular per Post, Fax oder E-Mail ein oder kommst persönlich vorbei. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung.
Nein. Dresden erhebt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde, sie werden mit dem normalen Satz besteuert. Die Haltung eines Hundes der sächsischen Rasseliste ist jedoch erlaubnispflichtig und an Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden.
Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen, das nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz bis zu 10.000 Euro betragen kann.
Ja. Auf Antrag befreit sind unter anderem Blindenführhunde, Hunde zum Schutz und zur Therapie von Menschen mit Schwerbehinderung sowie Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern. Auch vorübergehend aus Tierschutzgründen im Tierheim untergebrachte Hunde bleiben steuerfrei.
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für als gefährlich eingestufte oder gelistete Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig. Wer ohne sie unterwegs ist, steht für jeden Schaden seines Hundes selbst gerade.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.