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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Dresden 2026: seit 2003 unverändert, das zahlst du heute

108 € /Jahr für den ersten Hund

In Dresden zahlst du 108 Euro im Jahr für den ersten Hund und 144 Euro für jeden weiteren. Die Beträge werden addiert: Bei zwei Hunden sind es zusammen 252 Euro, bei drei Hunden 396 Euro. Die Sätze gelten seit 2003 unverändert und liegen damit im unteren Bereich der großen Städte. Einen erhöhten Steuersatz für sogenannte Kampfhunde kennt Dresden nicht. Die Anmeldung läuft über das Steuer- und Stadtkassenamt und muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung erfolgen.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Dresden
Aktuelle Steuersätze

Was du in Dresden zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Erster Hund
108 €
pro Jahr
Jeder weitere
144 €
pro Jahr
Kampfhund
Keine Pauschale
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Auf Antrag von der Steuer befreit sind unter anderem Blindenführhunde, Hunde zum Schutz und zur Therapie von Menschen mit Schwerbehinderung sowie Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern. Auch Hunde, die vorübergehend aus Tierschutzgründen in einem Tierheim untergebracht sind, bleiben steuerfrei.

Angaben basieren auf der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer vom 7. November 2002 (Dresdner Amtsblatt Nr. 47/2002), zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 1. Dezember 2005 (Dresdner Amtsblatt Nr. 48/2005). Stand: Juli 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Dresden. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Dresden, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Dresden: Befreiungen und Ermäßigungen

Dresden gewährt nur Befreiungen, keine prozentualen Ermäßigungen. Sie gelten für Blindenführ- und Therapiehunde, für Forst- und Jagdhunde und für Hunde, die vorübergehend im Tierheim untergebracht sind.

auf Antrag

Blindenführ- und Therapiehunde

Blindenführhunde und Hunde, die ausgebildet sind, um Menschen mit Schwerbehinderung zu schützen und therapeutisch zu begleiten, sind auf Antrag von der Steuer befreit.

auf Antrag

Forst- und Jagdhunde

Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern sind befreit, soweit sie für den Forst- oder Jagdschutz gebraucht werden.

auf Antrag

Hund vorübergehend im Tierheim

Ist dein Hund aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in einem Tierasyl oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht, bleibt er steuerfrei.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Dresden an

Dresden verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, nachdem dein Hund bei dir eingezogen ist oder das besteuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Beginn der Hundehaltung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Dresden anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Steuer- und Stadtkassenamt Dresden. Die Anmeldung ist persönlich im Amt, in jedem Bürgerbüro oder schriftlich mit dem Anmeldeformular möglich.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du einen Steuerbescheid; die Hundesteuer wird vierteljährlich fällig. Für jeden Hund gibt die Stadt eine Steuermarke aus, die dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar tragen muss.

Hund und Halter in Dresden
Listenhunde in Sachsen

Was du in Dresden über Listen-/Kampfhunde wissen musst

Anders als viele Städte erhebt Dresden keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde. Sie werden mit dem normalen Satz besteuert. Die Haltung selbst ist in Sachsen aber erlaubnispflichtig und an strenge Auflagen gebunden.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Dresden

Sachsen stuft Hunde der Rasseliste als gefährlich ein. Für ihre Haltung braucht es eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde, dazu Sachkunde, Zuverlässigkeit und einen Versicherungsnachweis. Außerhalb des eigenen Grundstücks gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Die Vermutung der Gefährlichkeit kann durch ein anerkanntes Wesensgutachten widerlegt werden.

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Quelle: Hundesteuersatzung Dresden

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Steuer- und Stadtkassenamt Dresden (Abteilung Aufwandsteuern) in Dresden.

Hund angemeldet in Dresden, und jetzt?

Mit der Anmeldung ist der erste Schritt getan. Viele Halter sichern ihren Hund danach auch für den Ernstfall ab: Eine Tierarztrechnung nach einem Unfall oder einer Operation kann nach der aktuellen Gebührenordnung schnell hoch ausfallen. Wer hier vorsorgt, muss im Notfall nicht zwischen Geldbeutel und Behandlung entscheiden.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Dresden, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Dresden beträgt die Hundesteuer 108 Euro im Jahr für den ersten Hund und 144 Euro für jeden weiteren. Die Beträge werden addiert: Bei zwei Hunden zahlst du 252 Euro, bei drei Hunden 396 Euro. Die Sätze gelten seit 2003 unverändert.

Zuständig ist das Steuer- und Stadtkassenamt der Landeshauptstadt Dresden. Einen Online-Dienst gibt es nicht: Du reichst das unterschriebene Formular per Post, Fax oder E-Mail ein oder kommst persönlich vorbei. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung.

Nein. Dresden erhebt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde, sie werden mit dem normalen Satz besteuert. Die Haltung eines Hundes der sächsischen Rasseliste ist jedoch erlaubnispflichtig und an Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen, das nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz bis zu 10.000 Euro betragen kann.

Ja. Auf Antrag befreit sind unter anderem Blindenführhunde, Hunde zum Schutz und zur Therapie von Menschen mit Schwerbehinderung sowie Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern. Auch vorübergehend aus Tierschutzgründen im Tierheim untergebrachte Hunde bleiben steuerfrei.

In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für als gefährlich eingestufte oder gelistete Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig. Wer ohne sie unterwegs ist, steht für jeden Schaden seines Hundes selbst gerade.