In Dortmund beträgt die Hundesteuer 156 Euro jährlich für einen Hund, 204 Euro je Hund bei zwei Hunden im Haushalt und 228 Euro je Hund bei drei oder mehr Hunden. Für gefährliche Hunde gilt ein Steuersatz von 468 Euro jährlich.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Blindenhunde, Assistenzhunde und Rettungshunde sind befreit.
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In Dortmund gibt es keine Tierheim-Vergünstigung, dafür Befreiungen für Assistenz- und Therapiehunde und eine Halbierung bei Bürgergeld oder Grundsicherung. Für gefährliche Hunde gelten Vergünstigungen nur mit bestandener Verhaltensprüfung.
Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Menschen sowie Rettungshunde für den Zivilschutz, nachgewiesen über die Ausbildung und den ersten bestätigten Einsatz, sind auf Antrag befreit.
Setzt eine therapeutische, heilpädagogische oder medizinische Fachkraft einen Hund in der tiergestützten Therapie ein, ist er auf Antrag steuerfrei.
Beziehst du Bürgergeld oder Grundsicherung nach dem SGB XII, halbiert sich die Steuer für einen Hund.
Legt ein als gefährlich eingestufter Hund die Verhaltensprüfung ab, gilt für ihn statt des hohen Satzes ein deutlich niedrigerer Steuersatz.
Zwei Wochen hast du Zeit, nachdem der Hund bei dir eingezogen ist oder du nach Dortmund gezogen bist. Läuft die Frist ab, holt sich die Stadt die Steuer rückwirkend, und ein Bußgeld kann dazukommen.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Dortmund anmelden.
Zuständig ist die Stadtkasse und das Steueramt Dortmund. Du meldest deinen Hund über das Serviceportal der Stadt an, schickst das Formular per Post oder kommst persönlich vorbei.
Die Stadtkasse schickt dir den Steuerbescheid, dazu kommt die Hundesteuermarke. Sie ist der Nachweis, dass dein Hund gemeldet ist, und gehört draußen sichtbar ans Halsband.
Zur Anmeldung: Stadtkasse und Steueramt Dortmund Dortmund · Quelle: Hundesteuersatzung Dortmund

Laut NRW Landeshundegesetz sind Hunde bestimmter Rassen in Dortmund automatisch als gefährlich eingestuft. Weitere Hunde können nach Begutachtung durch das Veterinäramt als gefährlich gelten.
Dortmund folgt dem NRW Landeshundegesetz (LHundG). Hunde bestimmter Rassen sind automatisch als gefährlich eingestuft und zahlen in Dortmund einen erhöhten Steuersatz.
Quelle: Hundesteuersatzung Dortmund
Dortmund hat mehrere Tierkliniken und Notaufnahmen für Hunde. Bei akuten Erkrankungen oder Unfällen können die Kosten nach der GOT 2022 schnell sehr hoch werden. Eine Versicherung kann solche Kosten abfangen.
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Nach der Anmeldung beim Steueramt Dortmund braucht dein Hund eine sichtbare Marke. Eine zusätzlich gravierte Adressmarke hilft, falls er unterwegs einmal abhandenkommt.
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Im Westfalenpark ist immer etwas los: Kinder, andere Hunde, Leute mit Eis. Ein Hund, der da nicht bei dir bleibt, ist schnell weg. Du lernst, wie er auf Zuruf zurückkommt, auch mitten im Trubel.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Dortmund beträgt die Hundesteuer 156 Euro jährlich für einen Hund, 204 Euro je Hund bei zwei Hunden und 228 Euro je Hund bei drei oder mehr Hunden. Für gefährliche Hunde gilt ein Steuersatz von 468 Euro jährlich.
Zuständig ist die Stadtkasse und das Steueramt Dortmund. Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug nach Dortmund erfolgen.
In Dortmund gilt das NRW Landeshundegesetz (LHundG). Als automatisch gefährlich eingestuft sind American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bull Terrier.
Ja. Blindenhunde, Assistenzhunde und Rettungshunde sind von der Hundesteuer befreit.
Wer seinen Hund in Dortmund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen. In der Regel bleibt es bei der Nachzahlung und einem überschaubaren Betrag.
In NRW ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, da du für Schäden deines Hundes unbegrenzt haftest.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.