In Bremen zahlst du für jeden Hund 150 Euro im Jahr. Anders als viele Städte staffelt Bremen nicht nach Anzahl. Der Betrag bleibt pro Hund gleich, egal wie viele Hunde im Haushalt leben. Einen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde gibt es nicht, denn gelistete Rassen dürfen in Bremen ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung gehalten werden. Die Anmeldung läuft über das Finanzamt Bremen, die Steuer ist jeweils zum 15. Januar fällig.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Blindenhunde, Diensthunde und Hunde aus dem Bremer Tierheim (für ein Jahr) können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Für Zwinger-, Hilfs- und Wachhunde ist eine Ermäßigung möglich. Bei geringem Einkommen kann die Steuer für den Ersthund auf Antrag erlassen werden. Für Hunde von Geflüchteten aus der Ukraine wird keine Hundesteuer erhoben.
→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen · Hundeversicherung nach Rasse
In Bremen ist die Hundesteuer für jeden Hund gleich hoch, und es gibt mehrere Wege zu weniger, vom Bremer Tierheim über eine Sonderregel für Hunde aus der Ukraine bis zum Erlass bei geringem Einkommen.
Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Diensthunde öffentlicher Stellen sowie geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde für den Bevölkerungsschutz können auf Antrag befreit werden.
Übernimmst du einen Hund aus dem Bremer Tierheim, wird die Steuer auf Antrag ein Jahr lang erlassen. Für Hunde aus anderen Tierschutzorganisationen gilt das nicht.
Für Hunde von Geflüchteten aus der Ukraine erhebt das Finanzamt Bremen keine Hundesteuer. Steuerpflichtig wird es erst mit der Anmeldung eines Wohnsitzes.
Bei geringem Einkommen kann die Steuer für den Ersthund auf Antrag erlassen werden. Fehlen dir nur die Mittel für die Haltung, genügt das nicht, dann kommt allenfalls eine Stundung in Betracht.
Bremen verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld der Stadt.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme, Zuzug oder Vollendung des dritten Lebensmonats des Hundes nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Bremen anmelden.
Zuständig ist das Finanzamt Bremen. Die Anmeldung läuft online über das Service-Portal der Freien Hansestadt Bremen, über Mein ELSTER, per Post oder persönlich.
Das Finanzamt Bremen setzt die Steuer nach der Anmeldung per Bescheid fest und schickt dir eine Hundesteuermarke. Sie gilt bis zu vier Jahre und muss außerhalb der Wohnung sichtbar am Hund getragen werden. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Marke rund und grün.
Zur Anmeldung: Finanzamt Bremen Bremen · Quelle: Hundesteuersatzung Bremen

Anders als in den meisten Städten gibt es in Bremen keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde, denn die gelisteten Rassen dürfen hier grundsätzlich gar nicht gehalten werden. Die Haltung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Stadtamts möglich.
Die gelisteten Rassen gelten in Bremen als gefährliche Hunde und sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der bereits einen Menschen oder ein Tier gebissen oder gefährdend angesprungen hat. Für solche Hunde gelten Leinen- und Maulkorbzwang. Das neue Bremische Hundegesetz behält diese Rasseliste bei.
Quelle: Hundesteuersatzung Bremen
Seit dem 1. Juli 2026 ist in Bremen eine Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht, nicht mehr nur für gefährliche. Sie deckt aber keine Tierarztkosten, und die können im Ernstfall schnell hoch werden. Wer seinen Hund angemeldet hat, sieht sich danach oft auch nach diesem Schutz um.
Jetzt Schutz für deinen Hund prüfen * AnzeigeNach der Anmeldung ist dein Hund offiziell in Bremen gemeldet. Jetzt braucht er das Richtige für den Alltag in der Stadt.

Nach der Anmeldung trägt dein Hund eine Steuermarke. Eine zusätzliche gravierte Adressmarke mit deiner Telefonnummer hilft, wenn er sich im Bürgerpark oder an der Schlachte einmal losreißt.
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Auf den Wegen durch den Bürgerpark und entlang der Weser sorgt ein gut sitzendes Brustgeschirr für gleichmäßigen Zug. Reflektoren machen deinen Hund in der dunklen Jahreszeit sichtbar.
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Eine Runde durch die Wallanlagen oder am Weserufer macht durstig. Ein faltbarer Napf passt in jede Tasche und ist dabei, wenn dein Hund unterwegs Wasser braucht.
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Der Bremer Bürgerpark ist ein Wegenetz mit vielen Kreuzungen und noch mehr Ablenkung. Ein Hund, der dabei ständig zieht, macht jeden Spaziergang anstrengend. Du lernst, wie er entspannt neben dir läuft, statt dich hinter sich herzuziehen.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Bremen beträgt die Hundesteuer 150 Euro im Jahr für jeden Hund – einheitlich, ohne Staffelung nach Anzahl. Einen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde gibt es nicht, da gelistete Rassen in Bremen nur mit Ausnahmegenehmigung gehalten werden dürfen.
Zuständig ist das Finanzamt Bremen. Die Anmeldung läuft online über das Service-Portal der Freien Hansestadt Bremen oder über Mein ELSTER, alternativ per Post oder persönlich. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug.
Nein. Bremen erhebt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde. Die gelisteten Rassen sind grundsätzlich verboten und dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Stadtamts gehalten werden.
Wer seinen Hund in Bremen nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Steuer kann rückwirkend nachgefordert werden und es droht ein Bußgeld.
Ja. Blindenhunde, Diensthunde und Hunde aus dem Bremer Tierheim (für ein Jahr) können auf Antrag befreit werden. Für Zwinger-, Hilfs- und Wachhunde gibt es eine Ermäßigung, bei geringem Einkommen einen Erlass für den Ersthund.
Seit dem 1. Juli 2026 ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Bremen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben – zuvor galt die Pflicht nur für gefährliche Hunde. Grundlage ist das neue Bremische Hundegesetz. Ohne Versicherung haftest du bei einem Schaden persönlich und unbegrenzt.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.