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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Bremen 2026: Was Hundehalter zahlen und anmelden müssen

150 € /Jahr für den ersten Hund

In Bremen zahlst du für jeden Hund 150 Euro im Jahr. Anders als viele Städte staffelt Bremen nicht nach Anzahl. Der Betrag bleibt pro Hund gleich, egal wie viele Hunde im Haushalt leben. Einen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde gibt es nicht, denn gelistete Rassen dürfen in Bremen ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung gehalten werden. Die Anmeldung läuft über das Finanzamt Bremen, die Steuer ist jeweils zum 15. Januar fällig.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Bremen
Aktuelle Steuersätze

Was du in Bremen zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

Je Hund
150 €
pro Jahr
Kampfhund
Keine Pauschale
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blindenhunde, Diensthunde und Hunde aus dem Bremer Tierheim (für ein Jahr) können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Für Zwinger-, Hilfs- und Wachhunde ist eine Ermäßigung möglich. Bei geringem Einkommen kann die Steuer für den Ersthund auf Antrag erlassen werden. Für Hunde von Geflüchteten aus der Ukraine wird keine Hundesteuer erhoben.

Angaben basieren auf dem Hundesteuergesetz der Freien Hansestadt Bremen vom 17.12.1984 (Brem.GBl. 1985 S. 3) in der geltenden Fassung. Stand: Juni 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Bremen. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Bremen, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Bremen: Befreiungen und Ermäßigungen

In Bremen ist die Hundesteuer für jeden Hund gleich hoch, und es gibt mehrere Wege zu weniger, vom Bremer Tierheim über eine Sonderregel für Hunde aus der Ukraine bis zum Erlass bei geringem Einkommen.

auf Antrag

Blindenführ-, Dienst- und Rettungshunde

Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Diensthunde öffentlicher Stellen sowie geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde für den Bevölkerungsschutz können auf Antrag befreit werden.

auf Antrag

Hund aus dem Bremer Tierheim

Übernimmst du einen Hund aus dem Bremer Tierheim, wird die Steuer auf Antrag ein Jahr lang erlassen. Für Hunde aus anderen Tierschutzorganisationen gilt das nicht.

gilt automatisch

Hunde aus der Ukraine

Für Hunde von Geflüchteten aus der Ukraine erhebt das Finanzamt Bremen keine Hundesteuer. Steuerpflichtig wird es erst mit der Anmeldung eines Wohnsitzes.

Einzelfall

Geringes Einkommen

Bei geringem Einkommen kann die Steuer für den Ersthund auf Antrag erlassen werden. Fehlen dir nur die Mittel für die Haltung, genügt das nicht, dann kommt allenfalls eine Stundung in Betracht.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Bremen an

Bremen verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld der Stadt.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme, Zuzug oder Vollendung des dritten Lebensmonats des Hundes nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Bremen anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Finanzamt Bremen. Die Anmeldung läuft online über das Service-Portal der Freien Hansestadt Bremen, über Mein ELSTER, per Post oder persönlich.

3

Was passiert danach

Das Finanzamt Bremen setzt die Steuer nach der Anmeldung per Bescheid fest und schickt dir eine Hundesteuermarke. Sie gilt bis zu vier Jahre und muss außerhalb der Wohnung sichtbar am Hund getragen werden. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Marke rund und grün.

Zur Anmeldung: Finanzamt Bremen Bremen  ·  Quelle: Hundesteuersatzung Bremen

Hund und Halter in Bremen
Listenhunde in Bremen

Was du in Bremen über Listen-/Kampfhunde wissen musst

Anders als in den meisten Städten gibt es in Bremen keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde, denn die gelisteten Rassen dürfen hier grundsätzlich gar nicht gehalten werden. Die Haltung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Stadtamts möglich.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Bremen

Die gelisteten Rassen gelten in Bremen als gefährliche Hunde und sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der bereits einen Menschen oder ein Tier gebissen oder gefährdend angesprungen hat. Für solche Hunde gelten Leinen- und Maulkorbzwang. Das neue Bremische Hundegesetz behält diese Rasseliste bei.

  • Pitbull-Terrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Quelle: Hundesteuersatzung Bremen

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Finanzamt Bremen in Bremen.

Hund angemeldet in Bremen, und jetzt?

Seit dem 1. Juli 2026 ist in Bremen eine Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht, nicht mehr nur für gefährliche. Sie deckt aber keine Tierarztkosten, und die können im Ernstfall schnell hoch werden. Wer seinen Hund angemeldet hat, sieht sich danach oft auch nach diesem Schutz um.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Bremen, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Bremen beträgt die Hundesteuer 150 Euro im Jahr für jeden Hund – einheitlich, ohne Staffelung nach Anzahl. Einen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde gibt es nicht, da gelistete Rassen in Bremen nur mit Ausnahmegenehmigung gehalten werden dürfen.

Zuständig ist das Finanzamt Bremen. Die Anmeldung läuft online über das Service-Portal der Freien Hansestadt Bremen oder über Mein ELSTER, alternativ per Post oder persönlich. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug.

Nein. Bremen erhebt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde. Die gelisteten Rassen sind grundsätzlich verboten und dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Stadtamts gehalten werden.

Wer seinen Hund in Bremen nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Steuer kann rückwirkend nachgefordert werden und es droht ein Bußgeld.

Ja. Blindenhunde, Diensthunde und Hunde aus dem Bremer Tierheim (für ein Jahr) können auf Antrag befreit werden. Für Zwinger-, Hilfs- und Wachhunde gibt es eine Ermäßigung, bei geringem Einkommen einen Erlass für den Ersthund.

Seit dem 1. Juli 2026 ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Bremen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben – zuvor galt die Pflicht nur für gefährliche Hunde. Grundlage ist das neue Bremische Hundegesetz. Ohne Versicherung haftest du bei einem Schaden persönlich und unbegrenzt.