In Braunschweig beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 120 Euro im Jahr. Für jeden weiteren Hund kommen 204 Euro hinzu, der erste Hund bleibt dabei beim niedrigeren Satz. Für gefährliche Hunde gilt seit 2021 ein einheitlicher Satz von 804 Euro jährlich, egal ob es der erste oder ein weiterer Hund ist. Nur wer seinen gefährlichen Hund schon vor dem 1. Januar 2021 hielt, zahlt weiter 600 Euro für den ersten und 756 Euro für jeden weiteren. Fällig wird die Steuer einmal im Jahr zum 1. Juli, auf Antrag auch in Raten. Die Steuermarke kommt mit dem Bescheid und gehört außerhalb des Grundstücks sichtbar an den Hund.
* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Diensthunde, Rettungshunde und Assistenzhunde für Menschen mit Schwerbehinderung können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Hunde aus dem Braunschweiger Tierheim sind für zwölf Monate steuerfrei. Für Schutz- und Bewachungshunde sowie in sozialen Härtefällen ist eine Ermäßigung möglich. Für gefährliche Hunde werden keine Vergünstigungen gewährt.
→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen · Hundeversicherung nach Rasse
In der Löwenstadt kannst du die Hundesteuer über die Übernahme aus dem Tierheim, in sozialen Härtefällen und mit einem geprüften Schutzhund senken. Befreit werden zudem Dienst-, Rettungs- und Assistenzhunde.
Diensthunde öffentlicher Stellen, Such-, Spür- und Rettungshunde anerkannter Einheiten sowie Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen mit den passenden Merkzeichen sind auf Antrag befreit.
War dein Hund zuvor mindestens drei Monate im Tierheim untergebracht, bleibt er nach der Anschaffung zwölf Monate steuerfrei.
Wäre die volle Steuer aus sozialen Gründen unbillig, kann sie für den ersten Hund auf Antrag halbiert werden, in der Regel für zwölf Monate.
Für einen Schutzhund mit gültigem Prüfungszeugnis und gesteigertem Schutzbedürfnis halbiert sich die Steuer.
Braunschweig verlangt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld der Stadt.
Du musst deinen Hund 14 Tage nach Aufnahme oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Braunschweig anmelden.
Zuständig ist die Abteilung Steuern der Stadt Braunschweig, Sachgebiet Hundesteuer. Die Anmeldung läuft online über das Serviceportal, per Post oder persönlich.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Marke muss dein Hund außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks sichtbar tragen.
Zur Anmeldung: Abteilung Steuern der Stadt Braunschweig Braunschweig · Quelle: Hundesteuersatzung Braunschweig

Für einen gefährlichen Hund verlangt Braunschweig 804 Euro im Jahr, wenn du ihn nach dem 31. Dezember 2020 angeschafft hast. Wer seinen Hund schon vorher hielt, zahlt weiter die alten Sätze: 600 Euro für den ersten gefährlichen Hund und 756 Euro für jeden weiteren. Ermäßigungen und Vergünstigungen sind für gefährliche Hunde ausgeschlossen.
In Niedersachsen wird die Gefährlichkeit eines Hundes nach dem Landeshundegesetz im Einzelfall festgestellt, etwa wenn ein Hund Menschen oder Tiere gebissen hat oder eine gesteigerte Aggressivität zeigt. Eine landesweite Rasseliste gibt es nicht. Für die Hundesteuer führt die Stadt Braunschweig jedoch eine eigene Liste von Rassen, für die der erhöhte Satz gilt.
Quelle: Hundesteuersatzung Braunschweig
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflicht ohnehin Pflicht, doch auch beim Tierarzt wird es bei Unfällen oder Krankheiten schnell teuer. Viele Halter sichern ihren Hund deshalb zusätzlich für Operationen und Behandlungen ab, damit im Ernstfall die Versorgung zählt und nicht die Kosten.
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Ob Bürgerpark oder Ringgleis, auf langen Runden braucht dein Hund unterwegs frisches Wasser. Eine faltbare Reiseflasche mit Napf ist schnell zur Hand und passt in jede Tasche.
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Im Braunschweiger Bürgerpark trifft dein Hund auf andere Hunde, Jogger und Familien. Genau da entscheidet sich, ob er dich überhaupt noch wahrnimmt. Du lernst, wie er sich an dir orientiert, auch wenn ringsum etwas Spannenderes passiert.
Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Braunschweig beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für jeden weiteren 204 Euro. Für gefährliche Hunde gilt seit 2021 ein einheitlicher Satz von 804 Euro im Jahr. Wurde der Hund vor dem 1. Januar 2021 angeschafft, bleibt es bei 600 Euro für den ersten und 756 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund.
Zuständig ist die Abteilung Steuern der Stadt Braunschweig, Sachgebiet Hundesteuer. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug erfolgen und läuft online über das Serviceportal, per Post oder persönlich.
Niedersachsen kennt landesrechtlich keine Rasseliste, die Gefährlichkeit wird im Einzelfall durch die Behörde festgestellt. Für die Hundesteuer führt Braunschweig jedoch eine eigene Liste: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.
Ja. Diensthunde, Rettungshunde und Assistenzhunde für Menschen mit Schwerbehinderung können auf Antrag befreit werden. Hunde aus dem Braunschweiger Tierheim sind zwölf Monate steuerfrei. Für Schutz- und Bewachungshunde sowie in sozialen Härtefällen ist eine Ermäßigung möglich. Für gefährliche Hunde gelten diese Vergünstigungen nicht.
Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hund ab einem Alter von sechs Monaten gesetzlich vorgeschrieben, mit einer Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Ohne Versicherung haftest du für Schäden deines Hundes persönlich und unbegrenzt.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.