In Bottrop beträgt die Hundesteuer laut Satzung 2025 für einen Hund 120 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden zahlst du 144 Euro je Hund, ab drei Hunden 180 Euro je Hund. Für einen gefährlichen oder gelisteten Hund gilt ein Satz von 350 Euro je Hund. Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke, die er außerhalb des Grundstücks am Halsband trägt.
* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.
Blinden-, Assistenz- und Gehörlosenhunde für hilflose Personen sind auf Antrag von der Steuer befreit, ebenso ein Hund aus dem Tierheim Bottrop für zwölf Monate. Geprüfte Rettungs- und Suchhunde sowie Bezieher von SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen zahlen für einen Hund den halben Satz. Für gefährliche und gelistete Hunde gelten diese Vergünstigungen nicht.
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In Bottrop reicht die Entlastung vom halben Satz für Bezieher von Sozialleistungen über zwölf steuerfreie Monate für einen Hund aus dem Tierheim bis zur vollen Befreiung für Blinden- und Assistenzhunde.
Beziehst du SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen, zahlst du für einen Hund nur den halben Satz.
Übernimmst du einen Hund aus dem Tierheim Bottrop, bleibt er zwölf Monate steuerfrei.
Hunde, die blinden, tauben oder hilflosen Menschen dienen, sind auf Antrag von der Steuer befreit.
In Bottrop meldest du deinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme an. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.
Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Bottrop anmelden.
Zuständig ist der Fachbereich Finanzen der Stadt Bottrop, Abteilung Steuern, Abgaben und Beiträge. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal der Stadt anmelden oder das Formular schriftlich einreichen.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Diese trägt dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar am Halsband.

In Bottrop kostet ein gefährlicher oder gelisteter Hund 350 Euro Steuer im Jahr. Der erhöhte Satz gilt sowohl für die als gefährlich vermuteten Rassen nach § 3 als auch für die gesondert gelisteten Rassen nach § 10 des Landeshundegesetzes.
In Nordrhein-Westfalen unterscheidet das Landeshundegesetz zwischen gefährlichen Hunden nach § 3 und den in § 10 gesondert gelisteten Rassen. Bottrop besteuert beide Gruppen mit demselben erhöhten Satz. Ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und an Sachkundenachweis, Wesenstest sowie Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden.
Quelle: Hundesteuersatzung Bottrop
Die Steuer ist gezahlt, für Tierarztkosten kommt sie nicht auf. Bei einer teuren Behandlung nach Unfall oder Krankheit kann eine Hundekrankenversicherung die Rechnung abfedern.
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Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.
In Bottrop beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden zahlst du 144 Euro je Hund, ab drei Hunden 180 Euro je Hund. Für einen gefährlichen oder gelisteten Hund gilt ein Satz von 350 Euro je Hund.
Zuständig ist der Fachbereich Finanzen der Stadt Bottrop, Abteilung Steuern, Abgaben und Beiträge. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal anmelden oder das Formular schriftlich einreichen, innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme.
Für einen gefährlichen Hund nach § 3 oder einen Hund bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW verlangt Bottrop 350 Euro je Hund im Jahr. Für diese Hunde gibt es keine Steuervergünstigung.
Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt fordert die Steuer rückwirkend nach, und es kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Auf Antrag sind Blinden- und Assistenzhunde von der Steuer befreit, ebenso ein Hund aus dem Tierheim Bottrop für zwölf Monate. Geprüfte Rettungs- und Suchhunde sowie Bezieher von SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen zahlen für einen Hund den halben Satz.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, denn du haftest für Schäden deines Hundes unbegrenzt.
Ein Hund aus dem Tierheim Bottrop bleibt zwölf Monate steuerfrei, Blinden- und Assistenzhunde sind auf Antrag befreit, und geprüfte Rettungshunde sowie Bezieher von SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen zahlen den halben Satz.
Ja. Nimmst du einen Hund aus dem Tierheim Bottrop auf, ist er für die ersten zwölf Monate von der Hundesteuer befreit.
Ja. Wer SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen bezieht, zahlt für einen Hund den halben Satz.
Für Schäden deines Hundes haftest du unbegrenzt, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Hunde-Haftpflicht kann solche Kosten abfangen.