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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Bottrop 2026: wer weniger oder nichts zahlt

120 € /Jahr für den ersten Hund

In Bottrop beträgt die Hundesteuer laut Satzung 2025 für einen Hund 120 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden zahlst du 144 Euro je Hund, ab drei Hunden 180 Euro je Hund. Für einen gefährlichen oder gelisteten Hund gilt ein Satz von 350 Euro je Hund. Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke, die er außerhalb des Grundstücks am Halsband trägt.

* Anzeige | August 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Bottrop
Aktuelle Steuersätze

Was du in Bottrop zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1 Hund
120 €
pro Jahr
Je Hund (bei 2)
144 €
pro Jahr
Je Hund (ab 3)
180 €
pro Jahr
Kampfhund
350 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

Blinden-, Assistenz- und Gehörlosenhunde für hilflose Personen sind auf Antrag von der Steuer befreit, ebenso ein Hund aus dem Tierheim Bottrop für zwölf Monate. Geprüfte Rettungs- und Suchhunde sowie Bezieher von SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen zahlen für einen Hund den halben Satz. Für gefährliche und gelistete Hunde gelten diese Vergünstigungen nicht.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung 2025 der Stadt Bottrop (beschlossen 11.12.2024) in der Fassung der Änderungssatzung vom 09.07.2025 (in Kraft seit 01.01.2025). Stand: August 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Bottrop. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Bottrop, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Bottrop: Befreiungen und Ermäßigungen

In Bottrop reicht die Entlastung vom halben Satz für Bezieher von Sozialleistungen über zwölf steuerfreie Monate für einen Hund aus dem Tierheim bis zur vollen Befreiung für Blinden- und Assistenzhunde.

halber Satz

Sozialleistungen

Beziehst du SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen, zahlst du für einen Hund nur den halben Satz.

volle Befreiung

Hund aus dem Tierheim Bottrop

Übernimmst du einen Hund aus dem Tierheim Bottrop, bleibt er zwölf Monate steuerfrei.

volle Befreiung

Blinden- und Assistenzhunde

Hunde, die blinden, tauben oder hilflosen Menschen dienen, sind auf Antrag von der Steuer befreit.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Bottrop an

In Bottrop meldest du deinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme an. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und zahlt die Steuer rückwirkend nach.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Wochen nach Aufnahme nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Bottrop anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Fachbereich Finanzen der Stadt Bottrop, Abteilung Steuern, Abgaben und Beiträge. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal der Stadt anmelden oder das Formular schriftlich einreichen.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Diese trägt dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar am Halsband.

Hund und Halter in Bottrop
Listenhunde in NRW

Wie Bottrop gefährliche und gelistete Hunde besteuert

In Bottrop kostet ein gefährlicher oder gelisteter Hund 350 Euro Steuer im Jahr. Der erhöhte Satz gilt sowohl für die als gefährlich vermuteten Rassen nach § 3 als auch für die gesondert gelisteten Rassen nach § 10 des Landeshundegesetzes.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Bottrop

In Nordrhein-Westfalen unterscheidet das Landeshundegesetz zwischen gefährlichen Hunden nach § 3 und den in § 10 gesondert gelisteten Rassen. Bottrop besteuert beide Gruppen mit demselben erhöhten Satz. Ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und an Sachkundenachweis, Wesenstest sowie Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden.

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Quelle: Hundesteuersatzung Bottrop

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Fachbereich Finanzen der Stadt Bottrop, Abteilung Steuern, Abgaben und Beiträge in Bottrop.

Hund in Bottrop angemeldet, was folgt jetzt?

Die Steuer ist gezahlt, für Tierarztkosten kommt sie nicht auf. Bei einer teuren Behandlung nach Unfall oder Krankheit kann eine Hundekrankenversicherung die Rechnung abfedern.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Bottrop, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Bottrop beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden zahlst du 144 Euro je Hund, ab drei Hunden 180 Euro je Hund. Für einen gefährlichen oder gelisteten Hund gilt ein Satz von 350 Euro je Hund.

Zuständig ist der Fachbereich Finanzen der Stadt Bottrop, Abteilung Steuern, Abgaben und Beiträge. Du kannst deinen Hund online über das Serviceportal anmelden oder das Formular schriftlich einreichen, innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme.

Für einen gefährlichen Hund nach § 3 oder einen Hund bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW verlangt Bottrop 350 Euro je Hund im Jahr. Für diese Hunde gibt es keine Steuervergünstigung.

Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Stadt fordert die Steuer rückwirkend nach, und es kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Auf Antrag sind Blinden- und Assistenzhunde von der Steuer befreit, ebenso ein Hund aus dem Tierheim Bottrop für zwölf Monate. Geprüfte Rettungs- und Suchhunde sowie Bezieher von SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen zahlen für einen Hund den halben Satz.

In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen, denn du haftest für Schäden deines Hundes unbegrenzt.

Ein Hund aus dem Tierheim Bottrop bleibt zwölf Monate steuerfrei, Blinden- und Assistenzhunde sind auf Antrag befreit, und geprüfte Rettungshunde sowie Bezieher von SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen zahlen den halben Satz.

Ja. Nimmst du einen Hund aus dem Tierheim Bottrop auf, ist er für die ersten zwölf Monate von der Hundesteuer befreit.

Ja. Wer SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen bezieht, zahlt für einen Hund den halben Satz.