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Hundesteuer im Überblick

Hundesteuer Bonn 2026: Rettungshunde, Tierheim-Zuschuss und wer befreit ist

162 € /Jahr für den ersten Hund

In Bonn richtet sich die Hundesteuer nach der Anzahl der Hunde, nicht nach Rasse oder Größe. Für einen Hund zahlst du 162 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden steigt der Satz auf 210 Euro je Hund, ab dem dritten Hund auf 264 Euro je Hund. Zwei Hunde kosten damit zusammen 420 Euro, drei Hunde 792 Euro. Für einen als gefährlich eingestuften Hund (sogenannter Kampfhund) gilt ein deutlich erhöhter Satz von 840 Euro im Jahr, bei zwei oder mehr solcher Hunde 1.140 Euro je Hund. Die Anmeldung läuft über das Kassen- und Steueramt der Stadt Bonn und muss innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme des Hundes erfolgen.

* Anzeige | Juli 2026 | hundefinanzen.de Redaktion → · Angaben ohne Gewähr, bitte bei der Gemeinde prüfen.
Hund in Bonn
Aktuelle Steuersätze

Was du in Bonn zahlst

Alle Sätze auf einen Blick, nach Anzahl der Hunde und Rasse.

1 Hund
162 €
pro Jahr
Je Hund (bei 2)
210 €
pro Jahr
Je Hund (ab 3)
264 €
pro Jahr
Kampfhund
840 €
pro Jahr
Ausnahmen und Befreiungen

In Bonn ermäßigt sich die Hundesteuer auf Antrag in mehreren Fällen. Empfänger laufender Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und einkommensgleiche Personen zahlen für den ersten Hund nur 24 Euro. Für geprüfte Rettungshunde wird die Steuer auf die Hälfte gesenkt. Wer einen Hund für mindestens zwei Jahre aus dem Bonner Albert-Schweitzer-Tierheim übernimmt und keinen weiteren Hund hält, kann zudem einen Zuschuss in Höhe der Jahressteuer beantragen. Für gefährliche Hunde (sogenannte Kampfhunde) werden keine Ermäßigungen gewährt.

Angaben basieren auf der Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn vom 25. März 1998 in der Fassung der Änderungssatzung vom 18. Dezember 2023 (gültig ab 1. Januar 2024). Stand: Juni 2026. Quelle: Hundesteuersatzung Bonn. Bitte prüfe den aktuellen Satz direkt bei der Stadt Bonn, da Satzungen sich ändern können.

→ Alle Städte vergleichen oder mehrere Hunde berechnen  ·  Hundeversicherung nach Rasse

Steuer sparen

Hundesteuer sparen in Bonn: Befreiungen und Ermäßigungen

Bonn kennt keine klassischen Steuerbefreiungen, aber mehrere Ermäßigungen, dazu einen Zuschuss für Hunde aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim, der die Jahressteuer ausgleicht.

halber Satz

Rettungshunde

Rettungshunde einer staatlich anerkannten Hilfsorganisation mit bestandener Prüfung zahlen den halben Steuersatz.

ermäßigter Satz

Sozialhilfe nach SGB XII

Beziehst du laufende Sozialhilfe nach dem SGB XII, ist die Steuer für den ersten Hund stark ermäßigt. Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme zu stellen.

Zuschuss

Zuschuss für Tierheim-Hunde

Übernimmst du für mindestens zwei Jahre einen Hund aus dem Bonner Albert-Schweitzer-Tierheim und hältst keinen weiteren, kannst du einen Zuschuss in Höhe der Jahressteuer beantragen. Das ist kein Steuernachlass, gleicht die Steuer aber aus. Für gefährliche Hunde gilt es nicht.

Pflicht für alle Hundehalter

So meldest du deinen Hund in Bonn an

In Bonn musst du deinen Hund innerhalb von zwei Monaten nach der Aufnahme oder nach dem Zuzug anmelden. Wer die Frist verpasst, zahlt rückwirkend und riskiert ein Bußgeld.

1

Frist einhalten

Du musst deinen Hund 2 Monate nach Aufnahme des Hundes oder Zuzug nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Bonn anmelden.

2

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Kassen- und Steueramt der Stadt Bonn. Die Anmeldung ist online über das Serviceportal der Stadt, persönlich oder per Post möglich.

3

Was passiert danach

Nach der Anmeldung erhältst du den Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Steuer wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; auf Antrag kannst du sie stattdessen einmal jährlich zum 1. Juli zahlen. Dein Hund muss die Marke außerhalb des Grundstücks sichtbar tragen.

Hund und Halter in Bonn
Listenhunde in NRW

Was du in Bonn über Listen-/Kampfhunde wissen musst

Anders als manche Städte erhebt Bonn für gefährliche Hunde einen deutlich erhöhten Steuersatz: 840 Euro im Jahr für einen Kampfhund, ab dem zweiten 1.140 Euro je Hund. Wird ein gelisteter Hund nach dem Landeshundegesetz NRW von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit, weil er sich als ungefährlich erwiesen hat, entfällt der erhöhte Satz für die Dauer der Befreiung.

Als gefährlich eingestufte Rassen in Bonn

Die Bonner Hundesteuersatzung stuft vier Rassen samt ihren Kreuzungen grundsätzlich als gefährlich ein. Daneben gilt ein Hund als gefährlich, wenn er etwa auf gesteigerte Aggressivität gezüchtet oder ausgebildet wurde, einen Menschen gebissen oder bedrohlich angesprungen hat oder andere Tiere hetzt. Zusätzlich gelten in Nordrhein-Westfalen die Auflagen des Landeshundegesetzes, von der Erlaubnispflicht bis zu Leinen- und Maulkorbpflicht. Für große Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg ist außerdem eine gesonderte ordnungsbehördliche An- und Abmeldung nötig; die steuerliche Anmeldung ersetzt sie nicht.

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden

Quelle: Hundesteuersatzung Bonn

Die Liste der als gefährlich eingestuften Rassen kann sich durch Satzungsänderungen oder Landesrecht jederzeit ändern. Bitte informiere dich direkt beim Kassen- und Steueramt der Stadt Bonn in Bonn.

Hund angemeldet in Bonn, und jetzt?

Mit der Anmeldung ist der erste Schritt getan. Viele Halter sichern ihren Hund danach auch für den Ernstfall ab: Eine Tierarztrechnung nach einem Unfall oder einer Operation kann schnell hoch ausfallen. Wer hier vorsorgt, muss im Notfall nicht zwischen Geldbeutel und Behandlung entscheiden.

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Nach der Anmeldung

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Häufige Fragen

Hundesteuer Bonn, die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen. Klar beantwortet.

In Bonn richtet sich die Hundesteuer nach der Anzahl der Hunde. Für einen Hund zahlst du 162 Euro im Jahr, bei zwei Hunden 210 Euro je Hund und ab dem dritten Hund 264 Euro je Hund. Zwei Hunde kosten zusammen 420 Euro, drei Hunde 792 Euro. Für einen gefährlichen Hund gelten 840 Euro, ab dem zweiten 1.140 Euro je Hund.

Zuständig ist das Kassen- und Steueramt der Stadt Bonn. Die Anmeldung ist online über das Serviceportal, persönlich oder per Post möglich und muss innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme des Hundes oder nach dem Zuzug erfolgen.

Ja. Für einen als gefährlich eingestuften Hund beträgt die Hundesteuer in Bonn 840 Euro im Jahr, ab dem zweiten solchen Hund 1.140 Euro je Hund. Wird der Hund nach dem Landeshundegesetz NRW von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit, entfällt der erhöhte Satz für die Dauer der Befreiung.

Wer seinen Hund in Bonn nicht fristgerecht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt fordert die Hundesteuer dann rückwirkend nach und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

Ja. Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII zahlen für den ersten Hund nur 24 Euro. Für geprüfte Rettungshunde wird die Steuer auf die Hälfte gesenkt. Wer einen Hund mindestens zwei Jahre aus dem Bonner Albert-Schweitzer-Tierheim übernimmt und keinen weiteren Hund hält, kann einen Zuschuss in Höhe der Jahressteuer beantragen. Für gefährliche Hunde gibt es keine Ermäßigung.

In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflicht für große Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg sowie für gefährliche Hunde und Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde ist sie freiwillig. Kommt es zum Schaden, haftest du persönlich, und zwar in voller Höhe.